Seit 2012 als CEO bei zentralplus. Einstieg als Journalist 1989 beim «Zuger Tagblatt», seit 1998 in verschiedenen publizistischen Funktionen bei elektronischen Medien tätig.
@Luzi Wermelinger: Warum denken Sie, dass einzig Druck- und Vertriebskosten für eine Mediensubventionierung gelten? Kommt es nicht eher auf Relevanz, Inhalt und Relevanz an? Radio und TV haben auch keine Druckkosten und werden massivst unterstützt. Tele1 beispielsweise erhält mehr als 3 Millionen im Jahr und hatte zuletzt eine Netto-Reichweite von 119'000 Personen (Quelle: Mediapulse). Bei einem Online-Medium wie zentralplus, das monatlich 550'000 Personen erreicht, spricht man von wenigen hunderttausend Franken.
Ich hoffe nicht, dass sich ein Verlagsleiter dazu hinreissen lässt, seine Bücher zu fälschen, egal ob er nun bei einem Online- oder einem gedruckten Medium arbeitet. Immerhin erhalten Druckmedien zukünftig hohe Beiträge für Frühzustellung, da lohnt es sich auch. Beide würden sich strafbar machen.
Die Bussen basieren auf einer Verordnung des Bundesrates, das Parlament schuf im Dezember die Rechtsgrundlage dafür im Rahmen des Covid-19-Gesetzes.
Ab dem 1. Februar 2021 werden Widerhandlungen gegen Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbussen bestraft werden. Die Höhe der Busse beträgt je nach Delikt zwischen 50 und 200 Franken. Mit einer Ordnungsbusse gebüsst werden kann etwa, wer im öffentlichen Verkehr sowie in den Bahnhöfen und an den Haltestellen oder in und vor öffentlich zugänglichen Einrichtungen keine Maske trägt. Ordnungsbussen sind zudem möglich für Teilnahme an unzulässigen Veranstaltungen oder die Durchführung einer verbotenen privaten Veranstaltung.
Wir sind darauf reingefallen, weil Ebikon ebenfalls dieses Bild verwendet:
https://www.ebikon.ch/hoechweid/ueber_uns/kommunikation_information/news/das-zentrum-hoechweid-in-ebikon-baut-pflegebetten-ab
Dieser frühere Post beschreibt das System mit den Social Credits: https://www.zentralplus.ch/blog/campus-blog/social-credits-sind-laengst-nicht-nur-sozial/
Wir können zu einer Aussage in der Luzerner Zeitung keine Stellung nehmen. Nur soviel: Jeder Schweizer / jede Schweizerin generiert laut Bundesamt für Umwelt 716 kg Siedlungsabfall. Zur Schweiz sind kaum Zahlen zum Plastikabfall je Person zu finden. In Deutschland waren es zuletzt 38,5 kg, in Irland über 58 kg. So gesehen dürften es hierzulande also etwa 5-7% des Gewichts sein. Jährlich entstehen in der Schweiz 780‘000 Tonnen Kunststoffabfälle, davon werden über 80% in Kehrichtverbrennungsanlagen verwertet, rund 80‘000 Tonnen werden rezykliert.
Es ist nicht zulässig, den Namen des Arbeitgebers aufzuführen und die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, bei einem Gesetzesverstoss aktiv zu werden.
Liebe Frau Lohri,
Den Balken kann man ganz einfach schliessen, indem man auf das Dreieck im oberen Brreich klickt. Sollte dies nicht funktionieren, freuen wir uns auf eine kurze Rückmeldung mit Angabe des Handy-Typs.
Die Gerichtskosten belaufen sich auf insgesamt 4'296.35 Franken, dazu kommt die Busse von 500 Franken. Ausserdem muss sie Bodums Anwaltskosten von 7'644.15 Franken übernehmen sowie die eigenen Anwaltskosten.
Liebe Monika Spiegel, die Seniorenzeitschrift Schneckenpost wurde in diesem Beitrag als fiktives Beispiel verwendet. Mögliche Alternativen sind beispielsweise die Zeitlupe oder das 50plus Magazin.
Michael Töngi: «Ich bedaure, dass der Konflikt zwischen den Medien und der SRG wieder angeheizt wird»
@Luzi Wermelinger: Warum denken Sie, dass einzig Druck- und Vertriebskosten für eine Mediensubventionierung gelten? Kommt es nicht eher auf Relevanz, Inhalt und Relevanz an? Radio und TV haben auch keine Druckkosten und werden massivst unterstützt. Tele1 beispielsweise erhält mehr als 3 Millionen im Jahr und hatte zuletzt eine Netto-Reichweite von 119'000 Personen (Quelle: Mediapulse). Bei einem Online-Medium wie zentralplus, das monatlich 550'000 Personen erreicht, spricht man von wenigen hunderttausend Franken. Ich hoffe nicht, dass sich ein Verlagsleiter dazu hinreissen lässt, seine Bücher zu fälschen, egal ob er nun bei einem Online- oder einem gedruckten Medium arbeitet. Immerhin erhalten Druckmedien zukünftig hohe Beiträge für Frühzustellung, da lohnt es sich auch. Beide würden sich strafbar machen.
Staatsanwaltschaft Luzern verurteilt vier Maskenverweigerer
Die Bussen basieren auf einer Verordnung des Bundesrates, das Parlament schuf im Dezember die Rechtsgrundlage dafür im Rahmen des Covid-19-Gesetzes. Ab dem 1. Februar 2021 werden Widerhandlungen gegen Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbussen bestraft werden. Die Höhe der Busse beträgt je nach Delikt zwischen 50 und 200 Franken. Mit einer Ordnungsbusse gebüsst werden kann etwa, wer im öffentlichen Verkehr sowie in den Bahnhöfen und an den Haltestellen oder in und vor öffentlich zugänglichen Einrichtungen keine Maske trägt. Ordnungsbussen sind zudem möglich für Teilnahme an unzulässigen Veranstaltungen oder die Durchführung einer verbotenen privaten Veranstaltung.
Ebikoner Heimarzt: Bis Corona kam, funktionierte die Zusammenarbeit
Wir sind darauf reingefallen, weil Ebikon ebenfalls dieses Bild verwendet: https://www.ebikon.ch/hoechweid/ueber_uns/kommunikation_information/news/das-zentrum-hoechweid-in-ebikon-baut-pflegebetten-ab
Warum ich dem Bundesrat Social Credit Points empfehle
Dieser frühere Post beschreibt das System mit den Social Credits: https://www.zentralplus.ch/blog/campus-blog/social-credits-sind-laengst-nicht-nur-sozial/
Die Plastik-Entsorgung in Luzern soll vereinheitlicht werden
Wir können zu einer Aussage in der Luzerner Zeitung keine Stellung nehmen. Nur soviel: Jeder Schweizer / jede Schweizerin generiert laut Bundesamt für Umwelt 716 kg Siedlungsabfall. Zur Schweiz sind kaum Zahlen zum Plastikabfall je Person zu finden. In Deutschland waren es zuletzt 38,5 kg, in Irland über 58 kg. So gesehen dürften es hierzulande also etwa 5-7% des Gewichts sein. Jährlich entstehen in der Schweiz 780‘000 Tonnen Kunststoffabfälle, davon werden über 80% in Kehrichtverbrennungsanlagen verwertet, rund 80‘000 Tonnen werden rezykliert.
Stadt Luzern: Drei illegale Bauarbeiter festgenommen
Es ist nicht zulässig, den Namen des Arbeitgebers aufzuführen und die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, bei einem Gesetzesverstoss aktiv zu werden.
Ein Tag im Leben von Tanja und Ueli Dönni aus Rotkreuz
Liebe Frau Lohri, Den Balken kann man ganz einfach schliessen, indem man auf das Dreieck im oberen Brreich klickt. Sollte dies nicht funktionieren, freuen wir uns auf eine kurze Rückmeldung mit Angabe des Handy-Typs.
Vorsicht vor dem Tigerschnegel
Offenbar ist dieser Schneckentyp als aggressiv bekannt. Mehr dazu kann Ihnen die Umweltberatung Luzern sagen, www.umweltberatung-luzern.ch
Fall Gundula: Luzerner Kantonsgericht verurteilt Journalistin wegen Hausfriedensbruch
Die Gerichtskosten belaufen sich auf insgesamt 4'296.35 Franken, dazu kommt die Busse von 500 Franken. Ausserdem muss sie Bodums Anwaltskosten von 7'644.15 Franken übernehmen sowie die eigenen Anwaltskosten.
Eine besondere Reise
Liebe Monika Spiegel, die Seniorenzeitschrift Schneckenpost wurde in diesem Beitrag als fiktives Beispiel verwendet. Mögliche Alternativen sind beispielsweise die Zeitlupe oder das 50plus Magazin.