• Wenn Eltern die Besuchszeiten torpedieren, ist die Kesb weitgehend machtlos

    Es stimmt, in Art. 220 StGB wird die Entziehung Minderjähriger mit Strafe bedroht. Die Kesb ist aber keine Strafverfolgungsbehörde und kann daher auch niemanden strafrechtlich verurteilen. Als Gerichtsberichterstatterin habe ich es zweimal erlebt, dass ein Mann seine Ex-Frau verklagt hat, weil sie das Besuchsrecht nicht eingehalten hat. Im ersten Fall hatten sich die Kinder nach einem Streit mit dem Vater geweigert, diesen zu besuchen. Der Mann fand, seine Ex entziehe ihm seine Kinder, wenn sie diese nicht dazu anhalte, zu ihm zu kommen. Nach einem (!) verpatzten Besuchswochenende zeigte er seine Ex an. Das Gericht sprach die Frau frei. Wenn das Besuchsrecht einmal nicht eingehalten werde, sei der Tatbestand damit noch nicht erfüllt. Anders endete der zweite Fall. Da kamen drei begleitete Treffen zwischen dem Vater und den Kindern nicht zustande. In der Familie war es früher zu häuslicher Gewalt gekommen. Nach der Trennung herrschte so lange Funkstille, dass die (noch sehr kleinen Kinder) ihren Vater gar nicht kannten. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Mutter trotz allem die Pflicht gehabt hätte, die Kinder zu den Besuchen zu bringen. Der Richter verhängte eine Busse von 400 Franken, zudem musste sie Verfahrenskosten von 1000 Franken tragen. Es gibt also durchaus die Möglichkeit, jemanden strafrechtlich zu belangen, der die Besuchsrechte nicht einhält. Dann läuft das Verfahren aber über die Staatsanwaltschaft und nicht über die Kesb.

  • Mutter seit 320 Tagen in Sicherheitshaft – das sorgt für Kritik

    Das stimmt, die Legalprogonose ist der Grund, warum die Frau weiterhin in Sicherheitshaft ist. Ich kann auch absolut nachvollziehen, dass dies nötig ist, wenn eine Person so häufig delinqiert. Wenn jemand 320 Tage lang jeweils 23 Stunden am Tag in einer Zelle eingesperrt ist, bin ich mir aber nicht sicher, ob man da noch von einem Warnschuss sprechen kann. Ich verstehe auch nicht, warum ein so hartes Regime nötig ist, wenn es nur darum geht, die Frau von Diebstählen abzuhalten. Im Normalvollzug wäre sie auch hinter Gittern, könnte aber arbeiten, vielleicht eine Ausbildung machen - und nach der Entlassung unter besseren Voraussetzungen einen Neustart versuchen. Das wäre aus meiner Sicht sinnvoller. Für sie selber, vor allem aber für die Gesellschaft.

  • Mutter seit 320 Tagen in Sicherheitshaft – das sorgt für Kritik

    Es stimmt, die Frau hat Delikte begangen, um ihre Drogensucht zu finanzieren. Dafür ist sie erstinstanzlich zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt worden und das wird auch seine Richtigkeit haben. Aber: Warum soll die Tochter mitbestraft werden, in dem sie mit ihrer Mutter weder telefonieren noch sie besuchen darf? Warum muss die Frau 23 Stunden am Tag in ihrer Zelle sitzen? Diese Praxis ist aus meiner Sicht unnötig, wenn es im Moment ja nur darum geht, die Frau von weiteren Straftaten abzuhalten. Das Urteil gegen sie ist ja noch nicht einmal rechtskräftig. Dieses rigide Regime in der Untersuchungshaft entspricht im übrigen nicht den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen und wird deshalb international kritisiert. In kaum einem anderen Land werden Straftäter in der Untersuchungshaft derart in ihrer Freiheit eingeschränkt. Von Kuscheljustiz zu sprechen, ist deshalb meiner Meinung nach falsch.

  • Missbrauchsvorwürfe: Die schwierige Aufgabe der Kinderschützer

    Lieber Jérôme, das "noch" in dem Satz bezieht zieht darauf, dass das Mädchen damals noch nicht nicht vier Jahre alt war, sprich "noch jünger". Ich sehe jetzt aber dank Deinem Hinweis, dass man es auch anders verstehen kann und werde den Satz deshalb mit einem "damals" ergänzen. Merci!

  • Pfanne mit Öl hat Hausbrand in Ebikon ausgelöst

    Vielen Dank für die richtige und wichtige Ergänzung.

  • Luzerns bekanntester Obdachloser landet nach Zusammenbruch im Spital

    Ich verstehe den Einwand. Die Redaktion hat gestern beobachtet, wie gross die Anteilnahme auf Facebook gewesen ist, weil Felisch so vielen Menschen begegnet und sein Schicksal offenbar in der Stadt sehr bewegt. Die Meldung von seinem Tod hat sich rasend schnell verbreitet. Sie hat aber nicht gestimmt. Wenn eine Person stirbt, dann wird umgehend die Melde- und Beratungsstelle Friedental informiert, die organisatorisch bei der Friedhofsverwaltung angesiedelt ist. Eine Falschmeldung zu entkräften ist nur möglich, wenn man auf die offizielle Quelle verweist. Deshalb haben wir das gemacht. Philipp Waser hat der Öffentlichkeit mehrfach in Medienberichten einen Einblick in sein Leben gegeben. Wir haben nichts geschrieben, was nicht durch ihn selber bekannt gemacht wurde. Das Bild stammt aus einer Fotoreportage, bei er mitgemacht hat und die für den Swiss Photo Award nominiert war.

  • Luzerns bekanntester Obdachloser landet nach Zusammenbruch im Spital

    Lieber Kuno, ich kann den Einwand voll und ganz nachvollziehen. Und grundsätzlich hat Du natürlich recht. Es ist aber so, dass Felisch von sich aus in die Öffentlichkeit getreten und seine Lebensgeschichte erzählt hat. Das Bild stammt aus einer Fotoreportage, die 2014 für den Swiss Press Award nominiert gewesen ist. Wir haben nichts geschrieben oder verwendet, was nicht schon bekannt war bzw. durch ihn selbst bekannt gemacht wurde. Wir haben die Falschmeldung thematisiert, weil sie sich wie ein Lauffeuer verbreitet hat und wir dies aufklären wollten. Offenbar bewegt seine Geschichte in Luzern die Menschen sehr.

  • Mutter ruft ihren Kindern zu: «Tötet alle Ungläubigen!»

    Danke der Nachfrage. Wie die Kinder betreut wurden, während ihre Mutter in Behandlung war, ist nicht bekannt. Bekannt ist nur, dass der Vater Vollzeit arbeiten musste, um die Familie durchzubringen und dass auch er gesundheitliche Probleme hatte. Wohl auch deshalb ist die Kesb aktiv geworden, um die Kinder zu entlasten, die sehr früh sehr viel Verantwortung übernehmen mussten.

  • Zuger Kesb-Präsidentin: So behält man das Recht, über sein Leben zu bestimmen

    Wenn keine Verwandten zur Verfügung stehen, gibt es die Möglichkeit, eine andere Vertrauensperson oder einen Rechtsanwalt als Vorsorgebeauftragten einzusetzen. Es stimmt, dass dessen Arbeit nicht - wie es bei Beiständen der Fall ist - regelmässig überprüft wird. Die Kesb hat nach der Validierung des Vorsorgeauftrags nichts mehr mit dem Fall zu tun. Wenn Angehörige, Ärzte oder Nachbarn aber feststellen, dass es der Person nicht gut geht und ihr Wille nicht umgesetzt wird, können sie eine Gefährdungsmeldung machen. Dann muss die Kesb wieder aktiv werden.

  • Schubkarren-Attacke auf Luzerner Polizisten kostet Tierfreundin 4'000 Franken

    Lieber Simon, guter Hinweis, das hätte ich im Artikel natürlich auch noch schreiben können. Es ist dem Sohn der Beschuldigten gelungen, noch in der besagten Nacht bei einem benachbarten Bauernbetrieb Heu aufzutreiben. Die Tiere konnten also doch noch gefüttert werden. Sie leben heute auf einem anderen Hof, die Beschuldigte ist mit ihren Tieren dort ausgezogen.

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