Rentner wehrte sich vergeblich gegen die Kesb

Zuger Kesb-Präsidentin: So behält man das Recht, über sein Leben zu bestimmen

Ist ein Vorsorgeauftrag nicht handgeschrieben, muss ein Notariat ihn beglaubigen – sonst ist er ungültig. (Bild: ber)

Ein 85-jähriger Luzerner hat einen Beistand, der sich um seine finanziellen Angelegenheiten kümmert – obwohl er das nicht will. Mit einem Vorsorgeauftrag liesse sich diese Situation verhindern. Die Zuger Kesb setzt auf Prävention.

Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Zug geht in die Offensive: Sie informiert diese Woche aktiv darüber, wie man sich die Kesb – überspitzt gesagt – vom Hals hält. Und zwar mit einem Vorsorgeauftrag. Dieser tritt in Kraft, wenn eine Person schwer krank wird oder durch zunehmende Altersschwäche nicht mehr für sich sorgen kann.

zentralplus berichtete kürzlich über einen solchen Fall. Ein 85-jähriger Mann, der sich jahrelang um seine demente Frau gekümmert hatte, erlitt plötzlich einen Schlaganfall. Die Ärzte stellten fest, dass er danach aufgrund eines Hirnschadens mit komplexen finanziellen und administrativen Aufgaben überfordert war.

Sie schalteten die Kesb ein. Diese musste dem Mann einen Beistand zur Seite zu stellen. Dieser hat die Pflicht, sich um alles zu kümmern. Sogar das Haus kann er – falls die Kesb zustimmt – verkaufen, wenn dies nötig sein sollte. Der Mann wehrte sich vergebens vor dem Kantonsgericht.

Das Ehepaar hat fünf Kinder. Mit dreien war der Kontakt aber schon vor Jahren abgebrochen und die übrigen wollten die Verantwortung für die finanziellen Angelegenheiten ihrer Eltern nicht übernehmen.

Handgeschriebenes ist Pflicht

Vielleicht wäre es anders gekommen, wenn der Mann frühzeitig einen Vorsorgeauftrag aufgesetzt hätte. Um diese Möglichkeit bekannter zu machen, informiert die Kesb Zug derzeit aktiv in einer Medienmitteilung darüber, was dabei beachtet werden sollte.

«Dank der Aufklärungsarbeit der Zuger Kesb und unserer Vortragstätigkeit bei Institutionen und Vereinen setzen auch im Kanton Zug immer mehr Menschen einen Vorsorgeauftrag auf», stellt die Präsidentin Gabriella Zlauwinen fest.

Viele wissen aber nicht, was es braucht, damit ein solcher gültig ist. Oftmals verwechseln die Betroffnen den Vorsorgeauftrag mit einer Patientenverfügung. Eine solche kann am Computer aufgesetzt und unterschrieben werden – und schon ist sie in Kraft.

Bei einem Vorsorgeauftrag ist das anders. Dort gelten die gleichen Regeln wie bei einem Testament. Das Dokument muss entweder selber von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet werden. Ist dies nicht der Fall, ist es durch ein Notariat zu beglaubigen.

Zlauwinen empfiehlt, sich an den Mustervorlagen von Fachstellen zu orientieren. Organisationen wie Pro Senectute, die Caritas, Curaviva oder die Alzheimervereinigung bieten solche an.

Es gibt darüber hinaus Beratungsstellen, die helfen, den Vorsorgeauftrag zu schreiben. Denn die Aufgaben, die einer anderen Person übertragen werden, sollten möglichst klar umschrieben werden.

Kesb muss den Vorsorgeauftrag genehmigen

Die Kesb-Präsidentin rät, den Vorsorgeauftrag sicher zu verwahren und eine Kopie an die Personen zu geben, die beauftragt werden.  Ebenfalls ist es ratsam, den Vorsorgeauftrag von Zeit zu Zeit zu überprüfen.

Was viele nicht wissen: Damit der Vorsorgeauftrag in Kraft tritt, muss die Kesb ihn genehmigen. Sie kommt aber erst zum Zug, wenn ein Arzt oder eine Ärztin die Urteilsunfähigkeit einer Person bestätigt.  

Liegt der Kesb in so einem Fall ein Vorsorgeauftrag vor, muss sie prüfen, ob dieser gültig ist. Zudem klärt die Behörde, ob die Person, die sich künftig um das Wohl des anderen Menschen kümmern soll, dafür überhaupt geeignet ist. Es wird zum Beispiel ein Strafregister- und ein Betreibungsauszug eingeholt.

«Die Abklärung nehmen wir einzig und allein zum Wohle und zum Schutz jener Person vor, die nicht mehr urteilsfähig ist», betont Zlauwinen. «Es geht darum, Missbrauch zu verhindern.»

Wie arbeitet die Kesb und wie ist die Qualität der Entscheide? Dieses Thema stellt  zentralplus in den Fokus einer Artikelserie. Bisher erschienen ist ein Bericht über die umstrittene Organisation der Zuger Kesb, sowie die neusten Fallzahlen in Zug. Weiter wurde über den Fall eines Luzerners berichtet, der sich erfolglos gegen einen Entscheid einer Luzerner Kesb wehrte.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


5 Kommentare
  • Profilfoto von Diemer
    Diemer, 20.07.2019, 23:00 Uhr

    Ups. das ist heftige!Da bekommt man Angst! Trotzdem danke für die Information.AKD

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Fahrni
    Fahrni, 20.07.2019, 09:25 Uhr

    Ich lebe in Trennung mit meiner Frau und vier Kindern. Seit die KESB im Spiel ist wurde mein Leben zur Hölle. Die durch denn Richter entschiedene Trennungsvereinbarung wurde nicht annähernd umgesetzt. Ich sehe meine Kinder praktisch nicht mehr geschweige dass sie bei mir in denn Ferien sind.
    Für ein in Auftrag gegebenes Gutachten lässt sich die KESB vom 7.12.2018 bis September 2019 Zeit.
    Auf Mails reagiert die KESB gar nicht, so sehe ich mich gezwungen mit einem Anwalt gegen die Missstände vorzugehen.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Gabriela Siegrist
    Gabriela Siegrist, 20.07.2019, 07:56 Uhr

    Mutter mit Kind haben je eine Erbzahlung vom verstorbenem Partner der Mutter bekommen. Seit dem Jahr muss die Frau , obwohl das auf einem Sperrkonto liegt es geht um das Kinderkonto, jedes Jahr 300.¬ der Kesp für Kontrollarbeit bezahlen. Die Mutter ist empört, weil das Geld zieht die Mutter vom Kindserb ab, obwohl dieses Konto gesperrt ist auf den Namen des Kindes. Die Kesp machte einen Deal und sagte also wir behalten uns das Recht vor ,jährlich die Konto zu überprüfen, und schlagen Ihnen vor alle 2Jahre 200.¬ abziehen vom Konto! obwohl nur das Kind Zugang hat ab der Volljährlichkeit. Das ist doch nicht ok, das Kind hat weder einen Beistand noch Vormund, ist nur wegen Geschlechtzugehörigkeit in Abklärung u.a.
    Ich finde das sehr dreist, dass eine Kesp , obwohl das Kind normal zuhause wohnt, sich über den Willen der Mutter setzt.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Glen Müller
    Glen Müller, 19.07.2019, 08:37 Uhr

    Und wen genau hätte der alte Mann als Vorsorgebeauftragter einsetzen sollen? Zu drei Kindern besteht kein Kontakt und die anderen beiden wollten die Verantwortung nicht übernehmen. Hätte er wirklich eine Person gehabt, zu der er wortwörtlich blindes Vertrauen gehabt hat. Zur Erinnerung: Die KESB prüft den Beauftragten lediglich im Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Vorsorgeauftrags. Anschliessend besteht keine Rechenschaftspflicht und keine Kontrolle. Dies geht oftmals vergessen und kann auch für Angehörige schwer zu ertragen sein.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 19.07.2019, 10:00 Uhr

      Wenn keine Verwandten zur Verfügung stehen, gibt es die Möglichkeit, eine andere Vertrauensperson oder einen Rechtsanwalt als Vorsorgebeauftragten einzusetzen. Es stimmt, dass dessen Arbeit nicht – wie es bei Beiständen der Fall ist – regelmässig überprüft wird. Die Kesb hat nach der Validierung des Vorsorgeauftrags nichts mehr mit dem Fall zu tun. Wenn Angehörige, Ärzte oder Nachbarn aber feststellen, dass es der Person nicht gut geht und ihr Wille nicht umgesetzt wird, können sie eine Gefährdungsmeldung machen. Dann muss die Kesb wieder aktiv werden.

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon