Strafverteidiger ärgert sich über Haftbedingungen

Mutter seit 320 Tagen in Sicherheitshaft – das sorgt für Kritik

23 Stunden am Tag befinden sich Gefangene in der Zelle, wenn sie in Untersuchungshaft sind.

Eine drogenabhängige Frau wird wegen kleinerer Delikte innerhalb von sechs Monaten sechsmal festgenommen. Irgendwann ist Schluss: Wegen Wiederholungsgefahr muss sie in einem Luzerner Gefängnis bleiben – ihre kleine Tochter hat sie in zehn Monaten nur einmal gesehen.

Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Drogenkonsum: Für sich genommen sind es keine schweren Verbrechen, die der Frau vorgeworfen werden. Aber die Summe machts.

Innerhalb von sechs Monaten wurde sie sechsmal festgenommen. Im September 2018 reichte es den Behörden: Die Staatsanwaltschaft beantragte, die Frau wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft zu behalten. Seither ist die 31-Jährige im Gefängnis.

23 Stunden am Tag in der Zelle – ohne Kontakt zur Aussenwelt

Sie wird dort von ihrer Familie isoliert. «In kaum einem anderen Land stehen die Gefangenen in der Untersuchungshaft unter einem so strengen Regime wie in der Schweiz», sagt der Solothurner Rechtsanwalt Konrad Jeker. Er schreibt auf seiner Website regelmässig über Urteile des Bundesgerichts , die sich auf den Strafvollzug beziehen.

«In der Regel sind die Betroffenen 23 Stunden am Tag in ihrer Zelle», so Jeker. Es gebe Gefängnisse, in denen sie nicht telefonieren dürften, noch nicht einmal mit ihrem Anwalt.

Besuche sind nur ausnahmsweise erlaubt, Beschäftigung durch Arbeit gibt es nur selten. Nur ein einziges Mal wurde der Frau in den zehn Monaten gestattet, für fünf Stunden unter Aufsicht ihre Tochter zu sehen. Diese ist im Primarschulalter.

Mit Ausnahme von Schreiben an Strafverteidiger oder Behörden wird jeder Brief, der das Gefängnis verlässt, durch die Behörden gelesen. Sie bestimmen, ob er an die Adressaten weitergeleitet wird. «Solche Einschränkungen gehen weit über das hinaus, was mit der Haft bezweckt wird», ärgert sich Jeker.

Keine Vorbereitung auf das Leben in Freiheit

Die Frau war straffällig geworden, um ihren Drogenkonsum zu finanzieren. Das Bezirksgericht Luzern hat sie deshalb im Februar 2019 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie einer Busse verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hat den Entscheid zunächst angefochten und eine Erhöhung des Strafmasses auf 18 Monate verlangt. Diesen Antrag zog sie in der Zwischenzeit zurück. Deshalb verlangte die Beschuldigte, nun in den Normalvollzug wechseln zu dürfen.

Die Haftbedingungen im Normalvollzug sind deutlich humaner. Die Gefangenen dürfen telefonieren und arbeiten tagsüber in den Werkstätten. Sie haben so Kontakt mit anderen Menschen und werden auf das Leben in Freiheit vorbereitet. Die Haftbedingungen werden zudem schrittweise gelockert und der Bewährungsdienst hilft bei der Suche nach einer Arbeit und einer Wohnung.

Die Betroffene erhält diese Hilfe nicht. Sie kommt auch nicht in den Genuss der Regel, dass Gefangene bedingt entlassen werden, wenn sie zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen haben. Doch obwohl die Frau bereits 320 von 420 Tagen ihrer Strafe im strengen Vollzugsregime verbüsst hat, verlängert das Kantonsgericht die Sicherheitshaft, wie aus einem aktuellen Entscheid hervorgeht. Damit verhindert das Kantonsgericht vorerst die gesetzlich geforderte Resozialisierung.

Bleibt genug Zeit für die Wohnungssuche?

Die Frau kann nicht sofort in den normalen Vollzug wechseln. Grund: Das Urteil sei durch den Teilweiterzug noch nicht rechtskräftig und könne deshalb noch nicht vollzogen werden. Ein Antrag auf den vorzeitigen Antritt der Strafe wurde nicht gestellt.

Eine Entlassung aus der Sicherheitshaft sei aber ebenfalls keine Option. Zwar hat die Frau freiwillig einen Entzug gemacht und inzwischen das Methadon abgesetzt. Die Rückfallgefahr sei aber zu gross, zumal die Frau in ihrer Haftzeit einmal positiv auf harte Drogen getestet worden sei. Wie sie unter dem strengen Haftregime an den Stoff kam, ist nicht bekannt.

Trotz rigoroser Kontrollen wird offenbar auch in manchen Untersuchungsgefängnissen mit Drogen gehandelt. Das Gericht befürchtet, dass die Frau nach ihrer Entlassung gleich wieder straffällig wird, wie dies schon früher der Fall war.

Spätestens im Oktober wird die Frau trotzdem wieder auf freien Fuss gesetzt, weil sie ihre Strafe dann verbüsst hat. Im Moment hat sie weder eine Wohnung noch eine Arbeit. Bleibt da genug Zeit, um sie auf das Leben in Freiheit ohne neue Delikte vorzubereiten?

Rechtsanwalt Konrad Jeker hat da schon andere Erfahrungen gemacht. «Ich hatte einen Klienten, der am Vormittag entlassen wurde und am Abend wieder vor dem Gefängnis stand und fragte, ob er dort übernachten dürfe. Er hatte schlicht keinen Ort, wo er unterkommen konnte.» Ob das ideale Bedingungen für den Start in ein deliktfreies Leben sind?

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5 Kommentare
  • Profilfoto von M. Moser
    M. Moser, 19.08.2019, 21:41 Uhr

    Wer innert sechs Monaten 6 mal wegen verschiedener Delikte auffällig wurde, darf sich nicht wundern wenn die Sozialprognose alles andere als rosig ausfällt. Diese Sozialprognose scheint auch mit ein Grund zu sein warum die Frau nach wie vor in U-Haft verbleibt. Wahrscheinlich wird die Frau ihr Kind auch nur noch unter Aufsicht sehen können. Sollte sie weiter delinquieren, so ist der Weg eh› vorgezeichnet und sie wird früher oder später im Regelvollzug enden, und dieses Mal wohl für einige Jahre. Die U-Haft war so ziemlich der letzte Warnschuss bevor sich das Karussell anfängt zu drehen…

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 20.08.2019, 08:51 Uhr

      Das stimmt, die Legalprogonose ist der Grund, warum die Frau weiterhin in Sicherheitshaft ist. Ich kann auch absolut nachvollziehen, dass dies nötig ist, wenn eine Person so häufig delinqiert. Wenn jemand 320 Tage lang jeweils 23 Stunden am Tag in einer Zelle eingesperrt ist, bin ich mir aber nicht sicher, ob man da noch von einem Warnschuss sprechen kann. Ich verstehe auch nicht, warum ein so hartes Regime nötig ist, wenn es nur darum geht, die Frau von Diebstählen abzuhalten. Im Normalvollzug wäre sie auch hinter Gittern, könnte aber arbeiten, vielleicht eine Ausbildung machen – und nach der Entlassung unter besseren Voraussetzungen einen Neustart versuchen. Das wäre aus meiner Sicht sinnvoller. Für sie selber, vor allem aber für die Gesellschaft.

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    • Profilfoto von Walter Indy Imfeld
      Walter Indy Imfeld, 21.08.2019, 00:26 Uhr

      Sehr verheerter M.M.
      Wollen Sie gutes für die Menscheit oder nur das Vorgehen rechtfertigen?
      Bei solcher Einschränkung und ohne soziale Kontakte muss diese Frau und evtuell auch die Tochter psychisch Krank werden!
      Wo bleibt Menschlichkeit? Gerechtigkeit? Nutzen für die Allgemeinheit?
      Selbst Korrupte, Dealer, Kinderschänder, Vergewaltiger und Börsianer und Politiker die mit Lebensmitteln Spekulieren; die hart erkämpfte Freiheit unserer Nation verkaufen, wird nicht so umgesprungen!
      Bleiben Sie Monatelang in Ihrer Wohnung(!?) TragenN auch Sie Schaden davon.
      Unverzeihlich das Ganze und Sie fühlen sich auch noch wohl dabei!
      Ehtik, Moral, Religion ja selbst Gott wird geopfert!
      Dieser Mensch, die Tochter sind Märtyrer!!!
      Walter Imfeld, Nachfahre von und in Obwalden seit mindestes 1257

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  • Profilfoto von Rechtsschaffende
    Rechtsschaffende, 19.08.2019, 18:04 Uhr

    In der Schweiz herrscht grundsätzlich kuschel Justiz. Wird eine solche Entscheidung getroffen, ist immer etwas dran. Die Frau sitzt wegen Drogenkonsum und hat ein Kind im Primarschulalter. Da läuten bei mir sowieso bereits die Alarmglocken.

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 19.08.2019, 18:09 Uhr

      Es stimmt, die Frau hat Delikte begangen, um ihre Drogensucht zu finanzieren. Dafür ist sie erstinstanzlich zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt worden und das wird auch seine Richtigkeit haben. Aber: Warum soll die Tochter mitbestraft werden, in dem sie mit ihrer Mutter weder telefonieren noch sie besuchen darf? Warum muss die Frau 23 Stunden am Tag in ihrer Zelle sitzen? Diese Praxis ist aus meiner Sicht unnötig, wenn es im Moment ja nur darum geht, die Frau von weiteren Straftaten abzuhalten. Das Urteil gegen sie ist ja noch nicht einmal rechtskräftig. Dieses rigide Regime in der Untersuchungshaft entspricht im übrigen nicht den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen und wird deshalb international kritisiert. In kaum einem anderen Land werden Straftäter in der Untersuchungshaft derart in ihrer Freiheit eingeschränkt. Von Kuscheljustiz zu sprechen, ist deshalb meiner Meinung nach falsch.

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