Ein fragwürdiger Leerstand
Kellerstrasse: Jetzt spricht die Erbin des besetzten Hauses
Dass das Haus an der Kellerstrasse 28a seit Jahren leersteht, habe juristische Gründe, hiess es bis jetzt immer. Jetzt meldet sich die Witwe des früheren Eigentümers zu Wort und sagt: Der Leerstand ist ungerechtfertigt.