Hausbesetzungen in Luzern

Räumungen leerer Häuser verhindern? Regierung winkt ab

Besetzte leerstehende Häuser wie kürzlich an der Kellerstrasse sollen nur im Notfall geräumt werden, findet David Roth (SP). (Bild: ber)

Wenn Liegenschaften ohne Grund leer stehen, soll die Luzerner Polizei besetzte Häuser nicht räumen, findet SP-Kantonsrat David Roth. Die Luzerner Regierung hält jedoch dagegen: Die Rechte der Eigentümer seien zu schützen.

Der Luzerner Regierungsrat möchte kein weicheres Vorgehen bei Hausbesetzungen. Dies geht aus ihrer Antwort auf ein Postulat von David Roth (SP) hervor. In diesem hat der SP-Parteipräsident gefordert, dass Hausräumungen verhindert werden sollen, wenn Eigentümer ihre Häuser «zweckentfremden» (zentralplus berichtete). Soll heissen: Wenn ihre Häuser und Wohnungen leer stehen, ohne dass konkrete Pläne für einen Abbruch, eine Sanierung, ein Ausbau oder eine Neunutzung vorliegen.

Diese Idee stösst bei der Regierung jedoch auf taube Ohren. Sie lehnt das Postulat mit Verweis auf geltendes Recht ab: «Knapper günstiger Wohnraum kann kaum rechtfertigen, die Eigentumsgarantie und die damit verbundenen gesetzmässigen Dispositionsrechte des Liegenschaftseigentümers aufzuheben.» Ergo: Nur weil Wohnungsnot herrscht, dürfen Hauseigentümer trotzdem frei über ihre Liegenschaften verfügen. Es sei ihr gutes Recht, Hausbesetzerinnen, die damit Hausfriedensbruch begehen, nicht zu dulden.

Weiter betont die Regierung in ihrer Antwort, dass Räumungen bereits jetzt erst vorgenommen werden, wenn ein gültiger Strafantrag vorliegt. Die Luzerner Polizei versuche vorher, mit Eigentümern und Besetzern in Dialog zu treten, um solche Zwangsmassnahmen zu verhindern.

Postulat als Reaktion auf Besetzung

Das Postulat ist als Reaktion auf die Besetzung der Bruchstrasse 64 entstanden. Aktivistinnen haben das leerstehende Haus besetzt, um ein Zeichen gegen Immobilienspekulation zu setzen. Mitte Juli sind die Besetzerinnen festgenommen worden (zentralplus berichtete).

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