Luzerner Häuser sind zum Wohnen da!
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Obwohl in Luzern Wohnungsnot herrscht, stehen nach wie vor Häuser leer – sie werden aus unterschiedlichen Gründen nicht bewohnt. Dies dürfe nicht sein, findet Politbloggerin Chiara Peyer von den Jungen Grünen.
Seit Donnerstag letzter Woche steht das Haus an der Kellerstrasse 28a wieder leer und ist dem Verfall überlassen (zentralplus berichtete). Auch das Gebäude an der Bruchstrasse, welches diesen Sommer für kurze Zeit besetzt wurde, ist jetzt unbewohnt (zentralplus berichtete). Und auch die Bodum-Villen an der Obergrundstrasse stehen weiterhin leer (zentralplus berichtete). Häuser stehen leer, während Menschen auf Wohnungssuche nicht fündig werden oder verdrängt werden – das darf nicht sein.
Leere Häuser während Wohnungsnot
In der Stadt Luzern herrscht Wohnungsnot. Die Leerwohnungsziffer ist dieses Jahr auf 0,88 Prozent gefallen. Dass dieser Umstand der Bevölkerung Sorgen bereitet, zeigt die 2020 angenommene kantonale Initiative zu transparenter Vormiete. In der Stadt Luzern stimmten dieser zwei Drittel der Stimmberechtigten zu. Trotz des menschlichen Grundbedürfnisses nach einem Dach über dem Kopf gibt es noch immer ganze Häuser, die nicht bewohnt werden, sondern willentlich leer stehen.
Aktivismus, wie dieser im Kellerhaus gelebt und an der Bruchstrasse gewohnt wurde, hat die Luzerner Bevölkerung noch einmal wachgerüttelt und sensibilisiert. Eigentum ist in der Schweiz sehr stark geschützt, nicht nur rechtlich, sondern auch in den Köpfen der Menschen. Aber mit Eigentum kommt auch Verpflichtung. Es soll der Allgemeinheit zugutekommen. Dieser Verpflichtung wird in vielen Fällen von leer stehenden Häusern nicht nachgegangen.
Kauf zum Marktpreis oder Enteignung
Um solche Missständen vorzubeugen, reichten die Jungen Grünen letzte Woche einen Vorstoss im Stadtparlament ein (zentralplus berichtete). Die Stadt Luzern soll leerstehende Häuser kaufen, um diese der Spekulation zu entziehen. Der Stadtrat wird durch diesen Vorstoss gebeten, Häuser, die seit mindestens 12 Monaten leer stehen, den Eigentümerinnen zum Marktpreis abzukaufen. Falls kein Kauf möglich ist, soll der Stadtrat das Grundstück nach weiteren 6 Monaten enteignen, sofern es bis zu diesem Zeitpunkt immer noch leer stehen und kein Baugesuch vorliegen sollte. Dies soll eine Spekulation mit leeren Häusern verhindern, da ein Kauf seitens Privater nur interessant ist, wenn das Haus vermietet wird.
Das Wort «Enteignung» löst oft starke Gefühle aus. Allerdings wäre Luzern mit der Annahme dieses Vorstosses nicht revolutionär. Der Kanton Genf hat seit vielen Jahren eine ähnliche Regelung im Gesetz verankert. Das «Loi générale sur le logement et la protection des locataires» besagt, dass leer stehende Liegenschaften enteignet werden können. Eine weitere ähnliche Bestimmung findet sich im Kanton St. Gallen. Der Gemeinde wird bei Nichtüberbauung innerhalb einer gewissen Frist ein Kaufrecht an den betroffenen Grundstücken zugesprochen.
Wohnen im Stadtzentrum darf nicht länger ein Privileg sein, sondern – durch die Nutzung aller Häuser – möglichst vielen Menschen zur Verfügung stehen. Häuser denen, die sie beleben.