Wohnen & Bauen
In zehn Tagen sollen sie raus

Besetzung Kellerhaus: Willensvollstrecker stellt Ultimatum

Geht es nach dem Anwalt Benno Studer, hängt dieses Banner nicht mehr lange. (Bild: ber)

Seit einer Woche wird das Haus an der Luzerner Kellerstrasse 28a besetzt. Der Willensvollstrecker des verstorbenen Eigentümers hat den Besetzerinnen nun ein Ultimatum gestellt. Sie scheinen jedoch unbeeindruckt.

«Das Kellerhaus beginnt wieder in alter Schönheit zu strahlen.» Auf Instagram feiert das «Kollektiv Kellerhaus» eine Woche, seit sie das Haus an der Kellerstrasse 28a besetzt haben (zentralplus berichtete). Vonseiten der Eigentümer brodelt sich jedoch ein Sturm zusammen.

Gemäss «Pilatus Today» hat der Anwalt Benno Studer den Besetzern ein Ultimatum zukommen lassen. Ab Montag hat das Kollektiv zehn Tage Zeit, das Haus zu verlassen. Dann werde er auch keine rechtlichen Schritte einleiten. Denn eigentlich möchte der Anwalt und Notar nicht, dass die Besetzerinnen einen Eintrag ins Strafregister erhalten.

Studer hat auch so bereits juristisch alle Hände voll zu tun. Er ist der Willensvollstrecker des 2017 verstorbenen Eigentümers und Stiftungsratspräsident der Stiftung, in deren Vermögen sich das Haus befinden sollte. Doch das wurde von der Witwe des Eigentümers bis vor Bundesgericht angefochten (zentralplus berichtete).

Kellerhaus Kollektiv hält an Kaufplänen fest

Vonseiten des Kollektivs denke man jedoch nicht daran, das Haus bereits wieder zu verlassen. So bewerben sie über Instagram bereits den nächsten Event, an dem sie donnerstags zum gemeinsamen Essen einladen. Und auch gegenüber dem Online-Portal bekräftigen sie erneut: «Wir wollen das Haus kaufen.» Dazu seien sie bereits mit den beiden Streitparteien in Kontakt getreten.

Mit ihrer Besetzung wollen sie nicht nur ein Zeichen für günstigen Wohnraum setzen, sondern auch ein politisches Statement setzen. «Ganz allgemein wollen wir hinterfragen, ob es wirklich Privateigentum braucht.»

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