Höhere Steuern und mögliche Enteignung

SP entwirft Massnahmenkatalog gegen Leerstände in Luzern

Leerstehende Häuser sind nicht nur Besetzerinnen ein Dorn im Auge. Die städtische SP fordert nun Massnahmen dagegen. (Bild: ber)

Nicht nur Hausbesetzern sind die leeren Häuser in Luzern ein Dorn im Auge, sondern auch der städtischen SP. In einem Postulat schlagen sie der Stadt einen Massnahmenkatalog vor, der dies verhindern soll. Und es in sich hat.

Im Kanton Luzern herrscht Wohnungsnot (zentralplus berichtete). Gleichzeitig besetzen Aktivisten in Luzern Häuser, die seit mehreren Jahren leer stehen. So jüngst das Haus an der Kellerstrasse 28a, das seit etwas mehr als einer Woche vom Kollektiv Kellerhaus besetzt wird (zentralplus berichtete). Dieses steht seit über vier Jahren leer. Was jedoch nicht nur die Besetzerinnen kritisieren, sondern auch die städtische SP Luzern.

«Dieser Zustand gehört beseitigt, damit Häuser belebt werden und Menschen auf Wohnungssuche wieder fündig werden können und nicht verdrängt werden», finden Mario Stübi und Gianluca Pardini. Mittels Postulat liefern die beiden SP-Grossstadträte eine Reihe von Massnahmen gegen Leerstände, die der Stadtrat überprüfen soll.

Von Monitoring bis Enteignung

Die Ideen reichen von einem Monitoring bis zur Enteignung. Dabei liessen sich die zwei Grossstadträte auch von Regelungen anderer Städte inspirieren.

  • Einführung eines Leerstandmonitorings. Mindestens jährlich soll die Stadt Luzern bestehende Leerstände auf zugängliche Weise veröffentlichen
  • Eigentümerschaft in die Pflicht nehmen. Die Stadt Luzern soll mit den Eigentümerinnen leerstehender Liegenschaften Kontakt aufnehmen, sie auf die Folgen der Leerstände für die Stadt sensibilisieren und Lösungen vorschlagen.
  • Belegungsvorschriften erlassen. Die Stadt könnte sich überlegen, Belegungsvorschriften einzuführen. So etwa, in dem sie sich auf die Bau- und Zonenverordnung stützt. Somit würden unbewohnte Liegenschaften in der Wohnzone als nicht zonenkonforme Nutzung gelten.
  • Zurückhaltender Einsatz der Polizei. Die Polizei soll Hausbesetzungen künftig nur räumen, wenn nebst einem Strafantrag eine der folgenden Bedingungen zutreffe: Eine rechtskräftige Bau- oder Abrissbewilligung liegt vor. Nach der Räumung werden die Wohnungen nachweislich genutzt. Die Besetzung gefährdet Personen oder denkmalgeschützte Bauteile. Dieses System verwende etwa die Zürcher Polizei. Und mit diesem System hätte die Polizei etwa die Besetzung an der Bruchstrasse 64 nicht räumen dürfen (zentralplus berichtete).
  • Steuerliche Nachteile mit Leerstandsabgabe. Eigentümer von unbewohnten Häuser sollen es im Portemonnaie spüren, wenn sie ihre Häuser absichtlich leer lassen. Gestützt auf das Leerstandsmonitoring könnte die Stadt so Eigentümer zusätzlich besteuern. Gleiches Vorgehen kennen etwa die Städte Hamburg oder Vancouver.
  • Möglichkeit einer Nutzungsenteignung. Mit der Aussicht auf eine mögliche Enteignung könnte die Stadt Luzern Druck auf die Eigentümer ausüben, ihre Gebäude bald wieder zu vermieten. Ähnliche Bestimmungen kennen etwa der Kanton Genf und St. Gallen, so die Postulanten.
Verwendete Quellen
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Gruesse vom Einhorn Schlachthaus
    Gruesse vom Einhorn Schlachthaus, 15.10.2022, 11:17 Uhr

    Diese Enteignungs-Phantasien stehen auf tönernen Füssen. Was sollen solche utopischen Forderungen? Dienen sie ausschliesslich der Profilierung? Sollen sie provozieren? Das ist völliger Nonsens. Betreiben von Realpolitik sieht anders aus.

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