Immobilienspekulation verringern

Kantonsrat David Roth kämpft gegen leerstehende Häuser

SP-Kantonsrat David Roth will, dass Häuser nicht ohne Grund geräumt werden können. (Bild: keg)

Der Luzerner SP-Kantonsrat David Roth will unnötige Hausräumungen verhindern. Deshalb fordert er in einem Postulat den Regierungsrat auf, bei Räumungen genauer hinzuschauen und damit Immobilienspekulation zu verringern.

Die Besetzung des Hauses an der Bruchstrasse 64 hat der Debatte um Immobilienspekulation neue Brisanz verliehen (zentralplus berichtete). Denn besonders in attraktiven Wohngegenden treiben leerstehende Häuser die Preise nochmals weiter hoch. Dem will der Luzerner SP-Kantonsrat David Roth entgegenwirken. In einem Postulat fordert er den Regierungsrat auf, bei Hausräumungen genauer hinzuschauen.

Wohnungen sollen nicht mehr grundlos geräumt werden können. Denn das geschieht allzu oft: Mietverträge werden aufgekündigt und Mieterinnen aus ihren Wohnungen gedrängt, ohne dass Folgepläne bestehen. Das führt oft zu leerstehenden Wohnungen. An der Bruchstrasse 64 hat nur öffentlicher Druck die Immobilienfirma dazu gebracht, zu handeln (zentralplus berichtete). Währenddessen werden Mieter aus dichten Wohnräumen verdrängt.

Wohnungen sollen nicht zweckentfremdet werden

In seinem Postulat fordert Roth, dass Wohnobjekte nicht geräumt werden können, wenn Besitzer ihre Häuser zweckentfremden. Und das heisst: Wenn sie nicht als Häuser oder Wohnungen zum Wohnen genutzt werden, sondern grundlos leer stehen.

Hausbesitzerinnen müssten für eine Hausräumung valide Gründe geltend machen, wie eine Sanierung oder Weitervermietung. «Räumungen sollen nur noch durchgeführt werden, wenn neben einem Strafantrag auch entweder ein Abbruch, Sanierung oder Ausbau unmittelbar bevorsteht, eine Neunutzung vorgesehen ist oder eine Besetzung den Denkmalschutz oder die Sicherheit von Personen gefährdet.»

Die Spekulation mit Immobilien nimmt zu

Laut David Roth hat die Spekulation mit Immobilien in den letzten Jahren zugenommen. So würden gewisse Hausbesitzer ihre Objekte nur wenige Jahre oder gar Monate vermieten, nur um sie dann an eine weitere Person zu einem höheren Preis weiterzuvermieten.

Und dabei handle es sich um einen Missbrauch. Solange der Kanton den Besitzerinnen eine rechtliche Grundlage für den Besitz ihrer Immobilien gebe, müsste die Besitzer diese auch zweckgebunden nutzen, also vermieten. «Die Räumung eines leerstehenden Hauses ist für den Eigentümer nutzlos», erklärt Roth in dem Postulat.

Es handle sich bei den Hausräumungen vielmehr um ein bewusstes Machtspiel der Besitzer: «Vielmehr ist es eine Schikane der Personen, welche die Wohnungen ihrem ursprünglichen Zweck zuführen, respektive eine Schikane für die gesamte Bevölkerung, deren Wohnraum künstlich verknappt wird und damit die Preise weiter in die Höhe getrieben werden.»

Luzern soll sich an Zürich ein Vorbild nehmen

Laut David Roth soll sich der Kanton Luzern an Zürich orientieren. Der Kanton hat nämlich bereits Erfahrung mit der Regelung, die Roth vorschlägt. In Zürich dürfen Wohnungen nur geräumt werden, wenn ein Strafantrag aufliegt und eine neue Nutzung, Gefährdung oder Sanierung besteht.

Das ist in Zürich der Fall, wenn eine Abbruch- oder Baubewilligung, ein Vertrag für eine neue Nutzung vorliegt oder aber die Besetzung die Sicherheit von Personen oder denkmalgeschützten Bereichen gefährdet.

Mit einer solchen Einschränkung bei Hausräumungen hofft David Roth, die Spekulationen mit Immobilien in Luzern einzuschränken. Damit wäre auch das Haus an der Bruchstrasse 64 derzeit noch besetzt.

Verwendete Quellen
  • Postulat «David Roth und Mit. über keine Räumungen bei Eigentumsmissbrauch»
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Räumungen
    Räumungen, 14.08.2022, 08:36 Uhr

    Eine etwas andere Art der Hausräumung die wir gewohnt sind.

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  • Profilfoto von Albus
    Albus, 13.08.2022, 14:39 Uhr

    Wenn es sich für Vermieter nicht lohnt eine Wohnung zu vermieten (sprich: Einnnahmen tiefer als Kosten), kann es nur an den Bedingungen vor Ort liegen (sprich: Gesetze und problemgenerierende Behörden).

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