• Mediengesetz: Die Lokalmedien sind in Gefahr

    Rudolf Strahm behauptete in seiner Kolumne auf Zentralplus vom 29. Dezember, das neue Mediengesetz, über das wir am 13. Februar abstimmen, sei für die kleinen Verlage gemacht. Dabei stützte er sich auf falsche Zahlen. Richtig ist: Es profitieren vor allem die Grossen. In der Politik gibt es die Unsitte, dass wer mit schwachen Argumenten in eine Debatte einsteigt, zuerst auf den Mann spielt. Diese Strategie wählte Rudolf Strahm in seiner Kolumne zum neuen Mediengesetz, indem er mich als «früheren, längst vergessenen» FDP-Nationalrat abstrafte. Doch seien wir nachsichtig und rechnen wir dieses Vergessen dem Alter des Verfassers an. Nicht nachsichtig bin ich, wenn mit falschen Fakten operiert wird. So behauptet Strahm, dass nach heutiger Berechnung die grossen Verlage von der indirekten Medienförderung nur marginal profitieren würden («Ringier bloss 3%, CH-Media 7% und Tamedia 11%»). Diese Zahlen sind aus einem Faktenblatt des BAKOM ab-geschrieben, das die Verteilung der indirekten Medienförderung im Jahr 2020 abbildet. Förderung der Kleinen gar reduziert? Nun diskutieren wir aber nicht den Status quo, sondern ein neues Gesetz. Und die-ses hebt bei der indirekten Medienförderung die Auflagen-Obergrenze von 40'000 Exemplaren für den Bezug von Subventionen auf. Davon profitieren allein die Me-dienkonzerne, denn bei einem Ja würden neu auch Tagesanzeiger, Blick oder NZZ subventioniert. Diese Öffnung führt zu einer prozentualen Reduktion der Subventionen für die Kleinen. Dazu kommt, dass die Subventionen aus dem neuen 40 Millionen-Topf für die Früh- und Sonntagszustellung praktisch zu 100% an die Grossen gehen, da nur sie Sonntagszeitungen herausgeben und fast nur grosse Verlage eine Frühzustellung anbieten. Wenn Strahm ungeachtet der neuen gesetzlichen Bestimmungen auf Basis des Standes von 2020 behauptet «Rund 80 Prozent der zukünftigen Medienförderung geht also an die kleineren Blätter...», dann hat er entweder das Gesetz nicht gelesen oder er will die Leserinnen und Leser bewusst täuschen. Beides kann ich mir bei einem ehemaligen Preisüberwacher eigentlich nicht vorstellen. Neue Mediensubventionen: 70 Prozent an die Grossen Unsere Berechnungen – offizielle Zahlen werden dem Stimmbürger vorenthalten – zeigen ein ganz anderes Bild. Die grossen Nutzniesser des Medienpakets sind die grossen Verlagshäuser. Dazu die Fakten: die ausgeweitete Posttaxenverbilligung (+20 Mio.) geht zur Hälfte an die Grossen (siehe oben); die Verbilligung der Früh- und Sonntagszustellung (+40 Mio.) geht zu 90% an die Grossen (siehe oben); die Förderung der Online-Medien (+30 Mio.) geht zu rund 80% an die Grossen, da primär diese über Bezahlmodelle im Internet und entsprechende Reichweiten verfü-gen; schliesslich gehen beim erhöhten Gebührensplitting (+28 Mio.) rund 70% an die Grossen, da konzessionierte Radio- und TV-Sender mehrheitlich den Grossen gehören. Zählt man alles zusammen, dann gehen von 151 Mio. neuen Subventionen 76% an die Grossen. Um Ungenauigkeiten Rechnung zu tragen, sprechen wir in der Nein-Kampagne von 70%, womit wir auf einer abgesicherten Grundlage argumentieren können. Und schliesslich: Wenn es zuträfe, dass, wie Strahm behauptet, die «Lokalzeitun-gen in Gefahr» sind, dann wäre es nach gut schweizerischer Subsidiarität Sache der Kantone, sich dem Problem anzunehmen – und nicht die Aufgabe des Bundes. Auch das müsste ein Berner alt Nationalrat wissen, zumal im Kanton Bern aktuell gerade eine kantonale Medienförderung diskutiert wird.