Ich bin 2012 nach Zug gezogen. Hier habe ich eine Familie gegründet und dank unserer Kinder Wurzeln geschlagen und die Stadt lieben gelernt. Seit Januar 2023 bin ich Mitglied der SP-Fraktion im Grossen Gemeinderat und seit 2022 in der Schulkommission. Meine Schwerpunkte sind Familien- und Bildungspolitik. Ursprünglich habe ich Politikwissenschaften/Internationale Beziehungen studiert, heute ist Kommunikation mein Fachbereich.
Die Leihmutterschaft für Männerpaare ist in der Schweiz verboten, steht also gar nicht zur Diskussion. Ich bedaure den Titel dieses Artikels, weil er das Detail in den Vordergrund stellt, das gar kein Politikum ist. Wie Frau Keller schreibt, ist das bereits gesetzlich so vorgesehen: So schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen zum Vaterschaftsurlaub: «Am 1. Juli 2022 sind die Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der ‹Ehe für alle› in Kraft getreten. Damit gilt die Ehefrau der Mutter als der andere Elternteil, wenn sie im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist und das Kind gemäss Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung durch eine Samenspende gezeugt wurde.» In diesem Fall habe sie ebenfalls Anspruch auf «Vaterschaftsentschädigung». In diesem Sinne ist das also gar nicht der Rede wert, schade deshalb, dass es im Titel landet und die Diskussion von dem ablenkt, was uns am wichtigsten ist: Wir beantragen vier statt zwei Wochen, von denen wohl in 99 % der Fälle heterosexuelle Paare profitieren. Und darüber lässt sich sicher politisch diskutieren. Alles andere hat die Stimmbevölkerung bei der Annahme für die Ehe für alle bereits entschieden. Ich freue mich auf die Debatte im GGR, die alle am 14. November mitverfolgen können
Nach dem Ja zur Ehe für Alle ist die Forderung, dass in homosekuellen Ehen das gleiche gilt wie in heterosexuellen nicht eine politische sondern einfach dem Gesetz geschuldet. Politisch diskutieren kann man unsere Forderungen für 4 statt 2 Wochen. Das wird der GGR sicher. Und hier geht es uns darum, dass das Personalreglement die Gleichstellung fördert. Und ja, wir wären auch der Meinung, dass man bei Adoptionen ein Recht auf Elternurlaub hat, aber wir wollten das Fuder nicht überladen.
Heute ist es so, dass praktisch jedes Kind im Herti - egal aus welchem Elternhaus, kulturellen Hintergrund und Portemonnaie - irgendwann mal auf dem Eis steht.
Bei allem Charme einer Winterlandschaft: Eislaufen soll in der Stadt Zug weiterhin niederschwellig und kostengünstig bleiben. Heute bietet das Ausseneisfeld eine sinnvolle, gesunde Freizeitbeschäftigung und lockt die Kinder aus dem Quartier im Winter nach Draußen. Die tiefen Preise (dank Knipsikarte und günstiger Schlittschuhmiete) und die freundlichen Helferinnen🙏machen es möglich.
Das Eisfeld steht auch den Stadtschulen zur Verfügung (als Alternative zum Turnen und nicht einfach "for fun"), so dass Zuger Kinder das Eislaufen von Kindesbeinen mitbekommen. Das ist gut für die Kinder, weil sie sich draussen bewegen und für den EVZ, weil die Verbundenheit mit dem Sport und dem Club wächst. Daran sollte unbedingt gedacht werden bei der Ausgestaltung der öffentlichen Flächen.
Stadtzuger SP will «Vaterschaftsurlaub» für Ehefrauen
Die Leihmutterschaft für Männerpaare ist in der Schweiz verboten, steht also gar nicht zur Diskussion. Ich bedaure den Titel dieses Artikels, weil er das Detail in den Vordergrund stellt, das gar kein Politikum ist. Wie Frau Keller schreibt, ist das bereits gesetzlich so vorgesehen: So schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen zum Vaterschaftsurlaub: «Am 1. Juli 2022 sind die Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der ‹Ehe für alle› in Kraft getreten. Damit gilt die Ehefrau der Mutter als der andere Elternteil, wenn sie im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist und das Kind gemäss Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung durch eine Samenspende gezeugt wurde.» In diesem Fall habe sie ebenfalls Anspruch auf «Vaterschaftsentschädigung». In diesem Sinne ist das also gar nicht der Rede wert, schade deshalb, dass es im Titel landet und die Diskussion von dem ablenkt, was uns am wichtigsten ist: Wir beantragen vier statt zwei Wochen, von denen wohl in 99 % der Fälle heterosexuelle Paare profitieren. Und darüber lässt sich sicher politisch diskutieren. Alles andere hat die Stimmbevölkerung bei der Annahme für die Ehe für alle bereits entschieden. Ich freue mich auf die Debatte im GGR, die alle am 14. November mitverfolgen können
Stadtzuger SP will «Vaterschaftsurlaub» für Ehefrauen
Nach dem Ja zur Ehe für Alle ist die Forderung, dass in homosekuellen Ehen das gleiche gilt wie in heterosexuellen nicht eine politische sondern einfach dem Gesetz geschuldet. Politisch diskutieren kann man unsere Forderungen für 4 statt 2 Wochen. Das wird der GGR sicher. Und hier geht es uns darum, dass das Personalreglement die Gleichstellung fördert. Und ja, wir wären auch der Meinung, dass man bei Adoptionen ein Recht auf Elternurlaub hat, aber wir wollten das Fuder nicht überladen.
Winterzauber und Buvette: So wird der neue Arenaplatz
Heute ist es so, dass praktisch jedes Kind im Herti - egal aus welchem Elternhaus, kulturellen Hintergrund und Portemonnaie - irgendwann mal auf dem Eis steht. Bei allem Charme einer Winterlandschaft: Eislaufen soll in der Stadt Zug weiterhin niederschwellig und kostengünstig bleiben. Heute bietet das Ausseneisfeld eine sinnvolle, gesunde Freizeitbeschäftigung und lockt die Kinder aus dem Quartier im Winter nach Draußen. Die tiefen Preise (dank Knipsikarte und günstiger Schlittschuhmiete) und die freundlichen Helferinnen🙏machen es möglich. Das Eisfeld steht auch den Stadtschulen zur Verfügung (als Alternative zum Turnen und nicht einfach "for fun"), so dass Zuger Kinder das Eislaufen von Kindesbeinen mitbekommen. Das ist gut für die Kinder, weil sie sich draussen bewegen und für den EVZ, weil die Verbundenheit mit dem Sport und dem Club wächst. Daran sollte unbedingt gedacht werden bei der Ausgestaltung der öffentlichen Flächen.