• Integrationsexpertin: «Der Kanton Luzern nimmt unser Know-how nicht zur Kenntnis»

    @Josef de Mol Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mittel bestreiten können, haben Anrecht auf Sozialhilfe (Grundrecht). Die Ansätze sind niedriger als bei der regulären Sozialhilfe. Glauben Sie wirklich, wie sie schreiben "Gerade die Jobs, die Sie benennen, werfen nur wenig Lohn ab, haben ein schlechtes Sozialprestige und zum Dank dürfen Sie dann auch noch Steuern bezahlen.." halten Flüchtlinge an der Sozialhifle? Deine Realität findet auf eine ganz andere Ebene statt! Jeder Flüchtling, würde ohne Einschränkung eine Erwerbstätigkeit ausüben. Viele von ihnen bringen Berufsqualifikationen und Arbeitserfahrung mit und sind hochmotiviert, ihre Fähigkeiten in der Schweiz einzusätzen. Das untätige "Herumhängen" ist ein echter Stressfaktor für die meisten Menschen.