• Der Kampf um die letzten Baureserven beginnt

    Mit Annahme der Bodeninitiative erhält die Gemeinde Emmen ein Instrumentarium, das leider bitter nötig ist. In den letzten Jahren wurde mit gemeindeeigenem Boden derart fahrlässig umgegangen, dass heute gerade noch drei für Bauprojekte geeignete Grundstücke im Finanzvermögen der Gemeinde enthalten sind. Die restlichen grösseren Grundstücke befinden sich in der Forstwirtschafts- und der Landwirtschaftszone oder werden als Spielplätze und Freizeitparkanlagen benötigt. Angesichts der schwachen Finanzen und unter Androhungen von Steuererhöhungen ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch diese letzten drei Grundstücke verkauft sind. Bei einer Zustimmung zur Bodeninitiative darf Emmen nur noch Land veräussern, wenn dafür gleichwertiger Ersatz erworben wird. Mit der favorisierten Vergabe von Baurechten haben zudem nicht nur namhafte Schweizer Städte und Agglomerationsgemeinden gute Erfahrungen gemacht, sondern auch Emmen selbst, beispielsweise mit der Siedlung Chörbli der Liberalen Baugenossenschaft Emmen. Dabei profitiert die Gemeinde in zwei Punkten: Sie kann mit ihrem Boden eine langfristige und direkte Rendite erzielen, ohne zu verkaufen. Als Eigentümerin gibt sie zudem die Kontrolle nicht definitiv ab und kann den planerischen und gestalterischen Prozess weiterhin mitbestimmen. Ausserdem sind Baurechte politisch besser durchsetzbar als ein Verkauf, der oft einen aufwendigen Abstimmungskampf nach sich zieht. Aber auch bei der Ansiedlung von Gewerbe spielt das Baurecht eine bedeutende Rolle. Für KMU sind Baurechte eine attraktive Möglichkeit, da sie so Boden nutzen können, den sie sonst nicht erhalten würden. Überdies benötigen viele Unternehmen ihr Geld dringender für Produktionsanlagen und sind froh, wenn sie um die Kosten für den Landerwerb herumkommen. Damit die Gemeinde nach Ablauf der Baurechtsfrist nicht auf einer Bauruine sitzen bleibt, wie mancherorts geunkt wird, ist dieser sogenannte Heimfall im Vertragswerk klar geregelt. Falls der Vertrag zwischen Baurechtgeber (Grundeigentümer) und Baurechtnehmer (Gebäudeeigentümer) nicht erneuert wird, wird das Gebäude üblicherweise vom Baurechtgeber erworben, und zwar in der Regel zu 80 Prozent des aktuellen amtlich geschätzten Zustandswertes. Somit liegt es auch im Interesse des Baurechtnehmers, das Gebäude in einem möglichst guten Zustand zu erhalten. Der Gemeinde Emmen stehen grosse Veränderungen bevor, die mit dem prognostizierten Wachstum einhergehen. Private Liegenschaftsbesitzer wie die Viscosistadt AG setzen auf eine langfristige Entwicklung, damit auch sie später von den steigenden Bodenpreisen profitieren können. Emmen ist gut beraten, sich von den überstürzten Landverkäufen der letzten Legislaturperioden zu verabschieden und ihren Finanzhaushalt mit Weitsicht zu planen. Mit der Bodeninitiative bewahrt sich die Gemeinde Emmen den Gestaltungsspielraum, den sie für eine eigenständige Gemeindepolitik auch dann noch braucht, wenn die heute politischen Verantwortlichen längst abgetreten sein werden. Machen wir es den privaten Landbesitzern gleich und tragen wir Sorge zu unserem Boden, damit auch künftige Generationen darüber bestimmen können. Beat Portmann, Emmenbrücke

  • «Wir sind ein Krebsgeschwür»

    Ecopop – die Angst der Priviligierten vor den Verdammten dieser Erde.

  • «Das Imperium schlägt zurück»

    Luzern und Zug, schön und gut, aber der wahre Gangsta-Rap kommt aus der zweitgrössten Stadt der Zentralschweiz: Emmenbrücke. http://www.youtube.com/watch?v=1_JF0e0UOmA