Neues Bger Urteil zur freien Wahl des Messdienstleisters:
«Nicht die Liberalisierung bzw. die Zulassung von Wettbewerb, sondern im Gegenteil die Einschränkung von Wirtschaftsfreiheit und des Wettbewerbs bedarf einer verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlage.»
Im Prinzip gilt dies auch für den Gasmarkt!
Anzeige gegen Luzerner Energieversorger
Neues Bger Urteil zur freien Wahl des Messdienstleisters: «Nicht die Liberalisierung bzw. die Zulassung von Wettbewerb, sondern im Gegenteil die Einschränkung von Wirtschaftsfreiheit und des Wettbewerbs bedarf einer verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlage.» Im Prinzip gilt dies auch für den Gasmarkt!