• Anzeige gegen Luzerner Energieversorger

    Neues Bger Urteil zur freien Wahl des Messdienstleisters: «Nicht die Liberalisierung bzw. die Zulassung von Wettbewerb, sondern im Gegenteil die Einschränkung von Wirtschaftsfreiheit und des Wettbewerbs bedarf einer verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlage.» Im Prinzip gilt dies auch für den Gasmarkt!