Urteile gegen Luzerner Hausbesetzer ergangen

Strafen gegen 27 «Gundula»-Besetzer und eine Journalistin

Das Haus «Gundula» an der Obergrundstrasse 99.

(Bild: lru)

Die Untersuchung gegen die «Gundula»-Besetzer vom April 2016 ist abgeschlossen: 27 Personen wurden wegen Hausfriedensbruch verurteilt und müssen Bussen und Geldstrafen bezahlen. Auch eine Journalistin von zentralplus wurde verurteilt, bei zwei anderen Medienschaffenden wurde die Untersuchung eingestellt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Es nimmt kein Ende mit «Gundula»: Nachdem kürzlich erneut eine Villa an der Obergrundstrasse besetzt und anschliessend geräumt wurde (zentralplus berichtete), ist jetzt das Urteil aus der ersten «Gundula»-Besetzung publik.

Am 9. April 2016 nahmen rund 30 Besetzer die Liegenschaft an der Obergrundstrasse 99 in der Stadt Luzern ungefragt in Beschlag. Ihre Forderung: mehr Freiräume für Begegnungen, Diskussionen und Kultur.

Die Besetzer räumten das Haus nach drei Wochen freiwillig und fristgerecht am 30. April. Aber der Eigentümer Jørgen Bodum hatte bereits am 20. April Strafklage wegen Hausfriedensbruchs gegen diejenigen Personen eingereicht, welche sich illegal auf dem Gelände oder im Haus aufgehalten hatten.

Strafen bis zu 2000 Franken

Nun hat die Staatsanwaltschaft Luzern die Untersuchung gegen insgesamt 33 Personen abgeschlossen, wie sie am Montag mitteilt. 27 Hausbesetzer wurden wegen Hausfriedensbruchs oder Gehilfenschaft dazu mit bedingten Geldstrafen bis zu 2000 Franken und Bussen bis zu 500 Franken bestraft. Zudem müssen sie die Verfahrenskosten von bis zu 460 Franken bezahlen.

25 Besetzer stammen aus der Schweiz, eine Person aus Serbien und eine aus Lettland. Sie sind zwischen 19 und 34 Jahre alt und wohnen in den Kantonen Luzern, Genf und Zürich. Es handelt sich laut Staatsanwaltschaft um 9 Frauen und 18 Männer.

Drei Untersuchungen wurden wegen zusätzlicher Delikte an andere Staatsanwaltschaften überwiesen. Diese Fälle sind noch offen. Es handelt sich um Delikte, die sie vor der «Gundula»-Besetzung in anderen Kantonen verübten.

Eine Journalistin wird gebüsst

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat zudem Untersuchungen gegen drei Journalisten von zentralplus, «SRF Regionaljournal» sowie «Radio 3fach» geführt. Sie hatten alle über die Hausbesetzung berichtet (zentralplus berichtete). Die Medienschaffenden wurden verdächtigt, dass sie sich illegal und ohne Bewilligung auf dem Gelände aufgehalten hatten.

Es wurde aber nur die Journalistin von zentralplus verurteilt. In den beiden anderen Fällen werden die Untersuchungen voraussichtlich eingestellt. Wieso das? «Nur in einem Fall ist es erwiesen, dass sich die Journalistin illegal und ohne Rücksprache mit der Eigentümerin in besagtem Zeitfenster der Anklage auf dem Gelände aufgehalten hat», sagt Simon Kopp, Kommunikationsverantwortlicher Staatsanwaltschaft. Im Falle des «SRF» und «Radio 3fach» sei dies nicht nachweisbar.

Das besetzte Haus «Gundula» spätabends (Bild: jav)

Das besetzte Haus «Gundula» spätabends (Bild: jav)

Jedoch habe man im Strafmass berücksichtigt, dass die Journalistin im Rahmen der Berichterstattung in der Villa war und nicht als Hausbesetzerin, deshalb falle die Geldstrafe und Busse geringer aus. Doch am Strafbestand des Hausfriedensbruchs ändere das nichts, so Simon Kopp.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Beschuldigten haben das Urteil am Montag erhalten und haben nun 10 Tage Zeit für eine Einsprache. Danach müsste sich das Gericht damit befassen. Doch ein Weiterzug wäre nicht ohne Risiko: Die Kosten könnten höher ausfallen, oder aber die Richter könnten die Besetzer freisprechen.

Untersuchung zu Gundula 2.0 läuft noch

Kürzlich wurde an der Obergrundstrasse 101 erneut ein Haus desselben Eigentümers besetzt – doch diesmal hat die Polizei die Besetzung nach wenigen Tagen beendet (zentralplus berichtete). Dazu laufen die Untersuchungen und Befragungen noch.

Die Besetzer machten dabei auch den maroden Zustand der Villa an der Obergrundstrasse 99 publik, jene will der Eigentümer abreissen. Seither läuft eine Debatte über den Zustand des Hauses und den Sinn des Ortsbildschutzes. Dabei wächst auch die Kritik an der städtischen Baudirektion (zentralplus berichtete).

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