Keine Pflicht zum Unterhalt von Liegenschaften

Verlotterte Villen: Der Stadt Luzern sind die Hände gebunden

Von oben sieht man das abgedeckte Dach und das offene Fenster der Obergrundstrasse 99.

(Bild: zvg)

Wenn Eigentümer ihre Liegenschaften verlottern lassen, ist das ein Ärgernis. Insbesondere wenn sie in Schutzzonen stehen, wie die Bodum-Villen an der Obergrundstrasse. Trotzdem kann und will die Stadt Luzern Eigentümer nicht zur Sanierung ihrer Objekte zwingen.

Nach den Besetzungen der beiden Bodum-Villen an der Obergrundstrasse nahm der politische Druck auf die Stadt Luzern zu. Dass der Besitzer die geschützten Villen verlottern liess und lässt, stösst Vielen sauer auf: Architekten, Denkmalschützern, Anwohnern – und der SP-Fraktion im Stadtparlament.

Simon Roth und Mario Stübi wollten deshalb von der Stadt wissen, wie sie private Eigentümer zum ordentlichen Unterhalt ihrer Liegenschaft verpflichten kann. Immerhin stehen die Villen in der Ortsbildschutzzone B, wo ein Haus nur im Ausnahmefall abgerissen werden darf.

Dialog ist das einzige Mittel

Auch der Stadtrat stört sich daran, wenn Eigentümer den Unterhalt ihrer Liegenschaft vernachlässigen. Das schreibt er in seiner Antwort auf die Interpellation. Trotzdem lehnt er das Begehren ab. Denn ausser den Dialog mit den Eigentümern zu suchen, könne die Stadt nichts unternehmen. Eine allgemeine Pflicht zum Unterhalt der Liegenschaften gebe es nicht und sei auch nicht geplant. Die Ausnahme sind denkmalgeschützte Objekten, was bei den Bodum-Villen nicht der Fall ist.

Für Immobilien unter Denkmalschutz bestehe eine gesetzliche Pflicht, die Bauten zu erhalten und den Bestand zu sichern, hier kann der Kanton Massnahmen verfügen. «Dagegen fehlt es bei den übrigen Immobilien bereits an der gesetzlichen Pflicht zum ordentlichen Unterhalt», schreibt der Stadtrat.

Zugebrettert wartet die Bodum-Villa an der Obergrundstrasse 99 auf ihr Schicksal.

Zugebrettert wartet die Bodum-Villa an der Obergrundstrasse 99 auf ihr Schicksal.

(Bild: jwy)

Es gilt das freie Eigentumsrecht

Die Bundesverfassung garantiere das freie Eigentumsrecht – demzufolge dürfe man sein Eigentum auch schlecht unterhalten oder gar zerstören. Eine Einschränkung dieses Eigentumsrechts gibt es nur in Ausnahmefälle und wenn dafür ein Gesetz erlassen wird. Oder wenn die Sicherheit von Menschen oder Sachen, etwa durch herunterfallende Dachziegel, gefährdet sei, könnte die Stadt intevenieren. Auch das ist bei den Bodum-Villen anscheinend nicht gegeben.

Der Stadtrat gibt zu bedenken: «Fälle, in denen der ordentliche Unterhalt stark vernachlässigt wird, sind sehr selten. Die Vernachlässigung hat vielfach mit schwierigen Eigentumsverhältnissen oder mit blockierten Projekten zu tun.» Wie das bei Besitzer Jørgen Bodum der Fall ist: Er darf seine Villa nicht wie geplant abreissen und neu bauen, die Zukunft der Villa ist offen (zentralplus berichtete).

Die ökonomischen Anreize seien für einen Unterhalt meist stark genug: «Nur mit ordentlich unterhaltenen Immobilien lässt sich längerfristig eine angemessene Rendite erzielen», schreibt der Stadtrat. Die Durchsetzung einer gesetzlichen Pflicht zum ordentlichen Unterhalt wäre nicht zuletzt personell und finanziell sehr intensiv, argumentiert der Stadtrat.

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