Diebesgut zum Schnäppchenpreis
Zuger klaut Roller, stellt ihn ins Internet – und fliegt aufEr hat einen Roller gestohlen und ein Töffli geklaut, deshalb verurteilt die Zuger Staatsanwaltschaft einen Lehrling zu einer bedingten Geldstrafe. Immerhin Gier konnten die Strafverfolger dem vorbestraften Mann keine vorwerfen: Den Roller im Wert von 6000 Franken verscherbelte er für 120 Franken im Internet.