Ein Mann lässt bei seiner Arbeit kaputte Handys mitgehen, repariert diese und verkauft sie auf eigene Rechnung weiter. Ob kaputt oder nicht, das ist Diebstahl, sagt jetzt die Zuger Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat einen Mann im Strafbefehlsverfahren verurteilt, der gestohlene Handys verkauft hat. Der Clou: Die Telefone waren kaputt und er hat sie bei seinem Arbeitgeber, einem Technikgeschäft, mitgehen lassen. Zuhause flickte er die Handys mit Ersatzteilen und Zubehör, die er ebenfalls in der Firma gestohlen hatte. Gesamtwert des Diebesguts: 8000 Franken.
Bedingte Geldstrafe, 1200 Franken Busse
Dem Mann sind die Strafverfolger auf die Schliche gekommen und verurteilen ihn nun wegen mehrfachen Diebstahls. Er kassiert eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 120 Franken und muss 1200 Franken Busse bezahlen.
Der Strafbefehl lag vergangene Woche zur öffentlichen Einsicht auf und ist rechtskräftig.
- Strafbefehl 1A 2022 2195 der Zuger Staatsanwaltschaft
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