Frau schlief nach Nachtschicht am Steuer ein

Tödlicher Unfall in Allenwinden: Krasse Pflichtverletzung

Im Juni 2022 kam es zu einem tödlichen Unfall in Allenwinden. (Bild: Symbolbild/Zuger Polizei)

Im Juni 2022 erfasst ein Auto einen 61-Jährigen auf dem Trottoir. Der Mann stirbt auf der Unfallstelle. Jetzt verurteilt die Zuger Staatsanwaltschaft die 29-jährige Fahrerin: wegen fahrlässiger Tötung.

Der Morgen des 29. Juni 2022 beginnt in Allenwinden mit einem schweren Unglück. Gegen 5.30 Uhr, die Sonne geht auf, fährt ein Auto auf der Dorfstrasse Richtung Unterägeri. Am Steuer sitzt eine 29-jährige Frau. Sie ist nüchtern, wie ein Atemalkoholtest später zeigen wird.

Doch die Frau ist müde, kommt gerade von der Nachtschicht, bis 4.30 Uhr hat sie gearbeitet. Sie schläft ein und verliert die Kontrolle über ihr Auto. Dieses gerät über die Gegenfahrbahn, rammt das Bushäuschen auf dem gegenüberliegenden Trottoir und erfasst einen 61-jährigen Mann, der auf den Bus wartet (zentralplus berichtete).

Für das Opfer kommt jede Hilfe zu spät: «Der 61-jährige Mann wurde so schwer verletzt, dass er noch auf der Unfallstelle seinen Verletzungen erlag», schreibt die Zuger Polizei zehn Stunden nach dem tragischen Unglück. In der Medienmitteilung heisst es auch, die Fahrerin habe lediglich Prellungen erlitten. Und: «Der genaue Unfallhergang ist Gegenstand weiterer Ermittlungen.»

Staatsanwaltschaft verhängt 100 Tagessätze Geldstrafe

Diese sind mittlerweile abgeschlossen. Das zeigt ein Strafbefehl vom 16. Januar, der vor wenigen Tagen zur öffentlichen Einsicht bei der Zuger Staatsanwaltschaft auflag. Diese verurteilt die 29-jährige Fahrerin wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 40 Franken.

Damit reizt die Staatsanwaltschaft etwas mehr als die Hälfte des Strafrahmens aus, der im Strafbefehlsverfahren zulässig ist und maximale Geldstrafen von 180 Tagessätzen vorsieht. Die Anzahl Tagessätze bemisst sich am Verschulden, die Höhe des Tagessatzes orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen einer Beschuldigten und hat nichts mit der Schwere eines Delikts zu tun. Laut dem Strafgesetzbuch kann das Vergehen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren bestraft werden.

Die Staatsanwaltschaft hält im Strafbefehl fest, die Beschuldigte hätte voraussehen können, dass sie einschläft: «Bei pflichtgemässer Beachtung hätte sie spätestens zum Zeitpunkt der ersten Müdigkeitserscheinungen die Fahrt nicht mehr fortsetzen dürfen und eine Rast einlegen müssen.»

Statt Pause zu machen, öffnete die Fahrerin die Fenster

Dass sie müde war, bemerkte die 29-Jährige laut dem Strafbefehl schon auf der Autobahn bei Baar. Doch statt eine Pause zu machen, nahm die Frau lediglich einen Schluck Eistee, stellte die Musik lauter und öffnete bei der Autobahnausfahrt kurz das Fenster.

Indem die Beschuldigte trotz Übermüdung weiterfuhr, so die Staatsanwaltschaft, «hat sie krass pflichtwidrig die elementaren Sorgfaltspflichten als Fahrzeuglenkerin ausser Acht gelassen.» Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie denjenigen, der diesem Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl 3A 2022 2880 der Zuger Staatsanwaltschaft
  • Medienmitteilung der Zuger Polizei vom 29. Juni 2022
  • Angaben zum Sonnenaufgang auf www.wolframalpha.com
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