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Ein Zuger bestellte im Darknet ein Covid-Zertifikat. Zwar kam dieses nie bei ihm an. Trotzdem wird er nun von der Staatsanwaltschaft verurteilt.
Heute ist es nur noch eine, fast schon vage Erinnerung. Doch es ist noch nicht lange her, da galten in Restaurants, Clubs oder Museen strikte Einlass-Beschränkungen. Nur wer doppelt geimpft oder geboostert war, oder einen gültigen negativen Corona-Test besass, erhielt an öffentlichen Orten Einlass.
Einem 48-jährigen Zuger war das zu blöd. Stattdessen bestellte er Mitte 2021 im Darknet ein gefälschtes Covid-Zertifikat. Er tat dies mit der Absicht, «sich dank dieses Zertifikats in der Öffentlichkeit ohne Einschränkungen bewegen zu können», schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrem Urteil.
Mann muss 200 Franken Busse zahlen
Doch die Sache nahm für den Mann in zweierlei Hinsicht kein gutes Ende. Erstens kam das gefälschte Zertifikat nie bei ihm an, sodass er es auch nie benutzt hat. Zweitens flog er auf und wurde von der Zuger Staatsanwaltschaft wegen Anstiftung zur Urkundenfälschung verurteilt.
Er muss eine Busse von 200 Franken sowie die Prozessgebühren in der Höhe von 300 Franken bezahlen. Zudem verurteilt ihn die Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 100 Franken. Diese ist allerdings auf Bewährung. Verhält er sich in den nächsten zwei Jahren unauffällig, braucht er die Geldstrafe nicht zu zahlen.
- Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft
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