Wirtschaft
Möglicherweise illegal

Zuger Firma verkauft dubiose Ortungsgeräte

Mit dem Gerät der Firma können Gespräche unbemerkt mitgehört werden – was aber potenziell illegal ist. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Eine Zuger Firma vertreibt über einen Webshop kleine GPS-Geräte, mit denen Personen oder Tiere jederzeit geortet werden können. Nicht nur verschickt sie defekte Geräte – sie sind möglicherweise auch illegal.

Hat Zug seinen nächsten Spionage-Skandal (zentralplus berichtete)? Eine Zuger Firma bewirbt auf ihrer Website ein Gerät, welches «unbemerkt in Taschen oder Rucksäcken verstaut» werden könne und «problemlos das Mithören von Gesprächen» ermögliche, wie es im Werbevideo heisst. Für rund 160 Euro können sich interessierte Personen das GPS-Gerät kaufen. Doch wie der «Beobachter» warnt, machen sich Kunden damit potenziell strafbar. Zumal manche von ihnen auch schlechte Erfahrungen mit dem Unternehmen gemacht haben.

Die Zeitung schildert den Fall einer Frau, die sich einen GPS-Tracker für ihre Hündin gekauft hat, damit sie sie beim freien Herumrennen nicht verliert. Doch als das Gerät bei ihr landete, liess es sich nicht aktivieren. Der Kundendienst wimmelte sie ab und sah den Fehler bei ihr. Schliesslich schickte sie das Ortungsgerät zurück samt einer SIM-Karte, die sie zur Aktivierung des Trackers bestellt hatte. Ein Jahr später erhielt sie einen Anruf eines anderen Kunden, dessen Gerät ebenfalls nicht funktionierte. Und der die SIM-Karte der ersten Kundin mitgeliefert bekam.

Gemäss dem «Beobachter» hätten sich seit 2020 mehrere Kundinnen der Zuger Firma wegen nicht funktionierenden Geräten bei ihnen gemeldet. Anfragen der Zeitung beim Unternehmen blieben laut eigenen Angaben unbeantwortet. Wie die Zuger Staatsanwaltschaft gegenüber der Zeitung sagt, seien bereits mehrere Anzeigen gegen den Inhaber der Firma eingegangen.

Auch das Angebot der Firma sei aus rechtlicher Sicht problematisch, so die Zeitung. Den Standort einer Person zu überwachen, ohne dass sie davon weiss, sei grundsätzlich strafbar. Gleiches gelte für die beworbene Abhörfunktion. Auf ihrer Website stehe jedoch kein Hinweis zu den potenziell strafrechtlichen Folgen der Überwachung. Vermutlich auch, weil der Verkauf illegal sein könnte. Gemäss dem Schweizer Strafgesetzbuch kann das «Inverkehrbringen und Anpreisen von Abhör-, Ton- und Bildaufnahmegeräten» mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.


Apple Store IconGoogle Play Store Icon