Sozialhilfe kassiert und nebenher gearbeitet

Zuger prellt Sozialamt über fünf Jahre lang

Die Zuger Staatsanwaltschaft bestraft einen Sozialhilfebezüger, der jahrelang Nebenverdienste nicht angegeben hat. (Bild: Adobe Stock)

Ein Mann aus dem Kanton Zug bezieht Sozialhilfe und arbeitet nebenher. Immer wieder, fünf Jahre lang. Das aber verschweigt er der Behörde. Jetzt ist er aufgeflogen – und hat einen Eintrag im Strafregister.

Am Ende waren es fast 25'000 Franken: Von Juli 2017 bis Dezember 2022 hat ein Mann aus dem Kanton Zug Sozialhilfe bezogen und dabei nebenher immer wieder gearbeitet. Als Handwerker, temporär, bei Firmen in Zug, Zürich oder Luzern. Die Einkünfte variierten, mal sind es ein paar 100 Franken, mal 2000, mal über 7000 Franken. Den Behörden aber gab er davon keinen Rappen an. Immer wieder versicherte er dem Staat, er habe keinen Nebenverdienst. Das aber ist nachweislich falsch – und das ist verboten.

«Die Angestellten des Sozialdienstes konnten nicht wissen, dass [der Beschuldigte] temporär auf Baustellen arbeitete.»

Aus dem Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft

Fünf Jahre konnte der Mann wirken, dann ist ihm der Staat auf die Schliche gekommen. Mit seinem Verhalten habe er die Beamten auf dem Sozialamt seines Wohnorts arglistig getäuscht, die Allgemeinheit also um ihr Geld gebracht. Das zeigt ein Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft, den diese vor Kurzem veröffentlicht hat.

Staatsanwaltschaft: Beamte «arglistig» getäuscht

Er habe nicht nur die Pflicht missbraucht, den Behörden korrekte Angaben zu machen, halten die Strafverfolger im 14-seitigen Dokument fest. Sondern, er habe eine Notsituation vorgetäuscht: «Die Angestellten des Sozialdienstes konnten nicht wissen, dass [der Beschuldigte] temporär auf Baustellen arbeitete», so die Staatsanwaltschaft.

Indem er also nebenher Geld verdiente, zahlte ihm das zuständige Sozialamt mehr aus, als er hätte bekommen dürfen. 25'000 Franken deklarierte der Mann nicht gegenüber dem Staat, kassierte damit zu Unrecht rund 15'000 Franken Sozialhilfe. Deshalb verurteilt die Staatsanwaltschaft den Mann im mittleren Alter zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 50 Franken. Hinzu kommen 5000 Franken Busse, die der Mann so oder so bezahlen muss.

Weitere Verurteilung wegen Urkundenfälschung

Der Schuldspruch entfällt auf unrechtmässigen Bezug von Sozialleistungen sowie Urkundenfälschung. Denn bei den Berechnungsblättern für die Sozialhilfe, die der Mann bei der Gemeinde eingereicht hatte, handelte es sich um Unterlagen, die geeignet sind, eine rechtlich erhebliche Tatsache zu beweisen. Also: Urkunden.

Der Schweizer hätte sich gegen den Strafbefehl wehren können, der im Wesentlichen ein erster Urteilsvorschlag der Strafverfolger sein kann. Die Staatsanwaltschaften können Delikte selber ahnen, wenn sie nicht härter bestraft werden als mit 180 Tagessätzen Geldstrafe oder einem halben Jahr Gefängnis.

So sollen die Gerichte entlastet werden, indem sie sich nicht mit kleineren Fällen beschäftigen müssen. Wehrt sich ein Beschuldigter gegen eine Verurteilung im Strafbefehlsverfahren, kommt es anschliessend zu einer Verhandlung vor einem erstinstanzlichen Gericht. Das ist in diesem Fall nicht passiert, der Zuger hat den Strafbefehl akzeptiert. Damit ist dieser rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl 1A 2022 478
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