Betrug, Urkundenfälschung, Misswirtschaft

Die Firma war längst tot: Zuger Unternehmer verurteilt

Ein Zuger Unternehmer hat nur dank falscher Angaben 50’000 Franken Corona-Kredit erhalten. (Bild: Adobe Stock)

Ein Zuger Bauunternehmer bekommt 50’000 Franken Covid-Kredit. Was er den Behörden verschweigt: Seine Firma ist längst überschuldet und hätte nie Anspruch auf Geld gehabt. Das ist Betrug, sagt die Zuger Staatsanwaltschaft.

Erneut wird ein Fall von Covid-Kredit-Betrug bekannt: Die Staatsanwaltschaft Zug verurteilt einen 44-jährigen Türken, der 50’000 Franken Corona-Kredit zu unrecht bezogen hatte, zu 170 Tagessätzen bedingter Geldstrafe und zu 500 Franken Busse.

550’000 Franken Umsatz angegeben, 135’000 Franken Umsatz gemacht

Der Mann, der im Kanton Luzern wohnt und in Zug ein Baugeschäft unterhielt, hatte im März 2020 einen Corona-Notkredit beantragt. Im Kreditformular an die UBS hatte er für das Jahr 2019 einen Umsatz von 550’000 Franken ausgewiesen.

In Tat und Wahrheit waren es aber nur 135’000 Franken, wie der Strafbefehl gegen den Mann zeigt, der kürzlich öffentlich auflag. Mit diesem Umsatz hätte der Bauunternehmer höchstens Anspruch auf 12’500 Franken, nicht aber auf 50’000 Franken gehabt, die ihm die UBS im April 2020 ausbezahlte.

Ohnehin war seine Firma spätestens seit Dezember 2018 überschuldet. Der Mann hätte also niemals einen Corona-Kredit erhalten dürfen. Denn der Bund bürgte bei den Banken nur für die Zahlungen, um gesunde Firmen durch die akuteste Phase der Corona-Krise zu bringen.

Betrug, Urkundenfälschung, Misswirtschaft

Seine finanzielle Situation stellte der Mann aber besser dar, als sie war. Und da er den Kreditantrag mit den falschen Angaben unterzeichnete und einreichte, machte er sich laut der Staatsanwaltschaft zusätzlich zum Betrug auch der Urkundenfälschung schuldig.

Zudem verurteilen die Strafverfolger den Mann wegen Misswirtschaft: Er hatte die Bilanz seiner Firma nicht wie vorgeschrieben deponiert, obwohl das Unternehmen mit rund 15’000 Franken überschuldet war. Die 50’000 Franken aus dem Corona-Kredit setzte der 44-Jährige denn auch ein, um seine Schulden zurückzuzahlen – was wiederum ein Verstoss gegen die Vorschriften war.

Firmensitz an bekannter Adresse

Auch wenn die akute Phase der Corona-Pandemie mittlerweile dreieinhalb Jahre zurückliegt, beschäftigen die Notzahlungen des Bundes die Strafverfolger im Kanton Zug bis heute. Bereits im Mai war bekannt geworden, dass die Zuger Staatsanwaltschaft über 40 Verfahren wegen Verdachts auf Corona-Betrug führte (zentralplus berichtete).

Die Baufirma des 44-jährigen Türken ist seit vergangenem Jahr und einer Konkurseröffnung des Zuger Kantonsgerichts in Liquidation. Wie ein Blick ins schweizerische Handelsamtsblatt zeigt, hat der Mann seither kein neues Unternehmen gegründet. Übrigens: Seinen Firmensitz hatte der Bauunternehmer bei einem Treuhänder, den Strafverfolgungsbehörden und Sozialpartner seit längerem im Fokus haben (zentralplus berichtete).

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl 1A 2023 887 der Zuger Staatsanwaltschaft
  • Medienarchiv von zentralplus
  • Angaben aus dem schweizerischen Handelsamtsblatt
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Hermann
    Hermann, 29.11.2023, 09:27 Uhr

    Haha 500Fr. Busse, da lacht er sich bestimmt ins Fäustchen… Günstiger als ein Bankkredit!

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  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 28.11.2023, 11:16 Uhr

    Die Strafen für Vermögensdelikte sind ein absoluter Witz. Wer nimmt eine «bedingte Geldstrafe», d. h. eine Nicht-Zahlung ernst? Wer wird sich davon abschrecken lassen, selber eine Sauerei zu machen, wenn es nur ein paar hundert Fränkli kostet?
    Aber klar, alles so gewollt und durchgewunken von «unseren» Parlamenten und Regierungen. Lieber schikaniert man die Kassierin, die ein Gipfeli klaut. Das Stimmvieh blickt kurz auf und grast dann friedlich weiter.

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