• Aufgeflogen: Luzerner Bschiss-Garagist hat Tacho frisiert

    Guten Tag liebe/r Nat Entschuldige bitte, dass ich mich erst jetzt melde. Ich war die letzten Tage in den Ferien. Zu Deiner Frage: Die Luzerner Gerichte publizieren einen Teil ihrer Urteile und Entscheide anonymisiert in dieser Datenbank: https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve Wir Medien haben über einen separaten Medienraum Zugang zu sämtlichen Urteilen. Grundsätzlich aber hat jede/jeder Anrecht auf Einsicht in Gerichtsurteile, da diese öffentlich sind. Das geht aus Artikel 30 Abs. 3 der Bundesverfassung hervor (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_30). Die Norm bezieht sich auf die Urteilseröffnung, da Entscheide aber auch schriftlich eröffnet werden, müssen sie öffentlich aufgelegt werden. Uns Medien wird die Arbeit durch die Auflage im Medienraum erleichtert. Wie der Rest der Zivilbevölkerung vorzugehen hat, kann ich Dir leider nicht sagen, die Gerichtskanzlei wird Dir aber sicher weiterhelfen könnten. Falls Dich Urteile der Zuger Justiz interessieren: Dort kann man immer vom 10. bis 13. eines Monats vorbeigehen und die Entscheide einsehen. Liebe Grüsse Kilian