Er sackte das Geld selbst ein

Zuger Polizei erwischt Bettler mit Fake-Spendenformular

Betteln ist im Kanton Zug nur noch unter gewissen Umständen verboten. (Symbolbild: Unsplash/Nick Fewings)

Ein 38-jähriger Mann aus Rumänien sammelt im Kanton Zug Geld für eine internationale Hilfsorganisation. Scheinbar. In Tat und Wahrheit sackt er das Geld selbst ein. Das ist illegale Bettelei, sagt die Zuger Staatsanwaltschaft.

Handicap International heisst die Organisation, die sich weltweit für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung einsetzt. In der Schweiz, in Deutschland und in der Ukraine, vor allem aber in Südamerika, Afrika und Asien.

Eine gute Sache, müssen die Leute gedacht haben, als sie an einem Februarmorgen einem Mann im Bahnhof Baar ihr Geld gaben. Dieser hat dort für Handicap International die Spendentrommel gerührt. Jedenfalls machte er diesen Eindruck.

Was die Leute nicht wussten: Der 38-jährige Rumäne hatte mit dem Hilfswerk nicht das Geringste zu tun. Das Spendenformular, das er den Passantinnen entgegenhielt, war gefälscht. Das Geld für den wohltätigen Zweck? Sackte er selbst ein.

Bettler kassiert 70 Tagessätze Geldstrafe

Das aber blieb nicht unbemerkt, denn um kurz vor 11 Uhr am Vormittag des 1. Februar fiel der Mann einer Patrouille der Zuger Polizei auf. Diese bemerkte den Schwindel wohl auch, weil das Formular von Schreibfehlern nur so strotzte. Unter anderem hiess es auf dem Zettel: «FUR DIE ARMEN KINDER WOLLEN WIR EIN INTERNATIONALES ZENTRUM ERSCHAFFEN (UM BAULICHEN ANLAGEN ZU BAUEN).»

Die Spendenaktion wurde zuerst eine Sache für die Zuger Staatsanwaltschaft und dann eine für die Öffentlichkeit. Denn sie zog einen Strafbefehl nach sich, der unlängst zur öffentlichen Einsicht auflag: Die Zuger Strafverfolger verurteilen den 38-Jährigen zu 70 Tagessätzen bedingter Geldstrafe und zu 300 Franken Busse.

Urkunde gefälscht, geschütztes Wappen missbraucht

Und dies nicht nur wegen sogenannter Widerhandlung gegen das Übertretungsstrafgesetz, weil er verbotenerweise gebettelt hatte. Sondern auch wegen Urkundenfälschung sowie Widerhandlung gegen das Markenschutzgesetz. Für seine Fake-Spendenaktion hatte der Mann die Marke «Handicap International» verwendet. Diese aber ist geschützt. Und laut dem Strafbefehl wusste die Organisation erstens nicht, dass ihr Name verwendet wird und hatte dies daher zweitens auch nicht erlaubt. Weil auf dem Formular zusätzlich ein Schweizerkreuz abgebildet war, das als Wappen ebenfalls geschützt ist, hat der 38-Jährige auch gegen das Wappenschutzgesetz verstossen.

Wegen Bettelei wurde der Mann im Übrigen bestraft, weil er Passanten «aggressiv» angesprochen und um Geld gebeten habe. Damit hat er laut den Strafverfolgern die öffentliche Ruhe gestört, was im Kanton Zug nach wie vor verboten ist – auch wenn der Kanton sein Übertretungsstrafgesetz nach einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angepasst und damit das generelle Bettelverbot abgeschafft hat (zentralplus berichtete).

Immerhin: Viel Schaden konnte der Mann an diesem Februarmorgen nicht anrichten. Die Polizei intervenierte früh genug. Und so konnte der sich der Fake-Bettler bis zur Kontrolle lediglich 35 Franken ergaunern.

Verwendete Quellen

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