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Ein Bauunternehmer hat es verpasst, seine ausländischen Mitarbeiter den Behörden zu melden. Die Zuger Staatsanwaltschaft hat ihn nun wegen Schwarzarbeit verurteilt.
Kaum ein Arbeitsort ist so multikulturell wie eine Baustelle. So wundert es auch nicht, dass ein Zuger Bauunternehmer Griechinnen und Rumänen eingestellt hat. Für sie ein sicherer Job mit grosszügigem Lohn, für ihn arbeitswillige Mitarbeiter in einem ausgetrocknetem Arbeitsmarkt. Eigentlich nicht weiter besonders, doch der Bauunternehmer hat es jüngst mit der Zuger Staatsanwaltschaft zu tun gehabt. Er hat es nämlich versäumt, seine ausländischen Mitarbeiterinnen den Zuger Behörden zu melden.
Gebüsster Bauunternehmer spricht von Versehen
Doch nicht nur das: Er hat über mehrere Monate hinweg die von den Arbeitsmarktkontrolleuren geforderten Unterlagen nicht geliefert. Die Zuger Staatsanwaltschaft hat ihn deshalb zu einer Busse von 600 Franken wegen Schwarzarbeit verurteilt, wie «CH Media» basierend auf dem Strafbefehl schreibt.
Auf die Anfrage des Nachrichtenportals erklärt der gebüsste Bauunternehmer, dass es sich dabei um ein Versehen handle. Als die Arbeiter 2021 für sein Unternehmen angefangen haben, habe er erst gerade den Betrieb übernommen. Für ihn sei die Geschichte inzwischen abgeschlossen, denn er habe die Leitung inzwischen abgegeben.
Dass Bauunternehmen wegen Schwarzarbeit gebüsst werden, ist in Zug kein Einzelfall (zentralplus berichtete). Schweizweit führt der Kanton Zug jedoch am wenigstens Kontrollen bezüglich des Schwarzarbeitsgesetzes durch.
- Artikel «Luzerner Zeitung»
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