Gesellschaft
Verstösse gegen die Covid-Verordnung?

Strafverfahren gegen Nicolas Rimoldi – einmal Einstellung, einmal Anklage

Das Bild zeigt gemäss Nicolas A. Rimoldi, wie er im Februar von Polizistinnen am Kornmarkt angesprochen wird. (Bild: Twitter)

Der Luzerner Jungpolitiker Nicolas Rimoldi ist einer der schweizweit lautesten Kritiker der Corona-Massnahmen. Derzeit wird in mehreren Strafverfahren untersucht, ob er diese auch selber missachtet. Mindestens einer dieser Fälle wird vor dem Bezirksgericht landen.

Nicolas Rimoldi ist das «Enfant terrible» der Luzerner Politik. Er provoziert und kritisiert gerne – und findet damit immer wieder in verschiedenen Schweizer Medien Gehör (zentralplus berichtete). In seiner Funktion als Co-Präsident und Mitbegründer des umstrittenen Vereins Mass-Voll sucht er die Öffentlichkeit und setzt sich auch an Demos lautstark gegen die Corona-Massnahmen zur Wehr (zentralplus berichtete).

Seine Haltung hat ihm nicht nur Follower und Fans, sondern auch Kritiker und Strafanzeigen eingebracht (zentralplus berichtete). Derzeit laufen bei der Staatsanwaltschaft Luzern mehrere Strafverfahren gegen Rimoldi. Die meisten sind noch hängig. Wie Recherchen von zentralplus zeigen, wurde aber eines bereits rechtskräftig abgeschlossen. Und zwar mit einer Einstellungsverfügung.

Verstoss gegen die Corona-Regeln lässt sich nicht nachweisen

Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch eine Meldung über das Kontaktformular der Luzerner Polizei. Gemeldet wurde, dass der Verein Mass-Voll gegen die Covid-Verordnung verstosse. Dies beweise ein Bild, das Rimoldi selber auf seinen Social-Media-Kanälen verbreite.

Darauf sind elf Personen zu sehen, die in einer Wohnung eng zusammensitzen und keine Schutzmasken tragen. Dies widerspricht der Fünf-Personen-Regel, die zu diesem Zeitpunkt noch galt. Dennoch hat die Luzerner Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt.

Grund: «Auf dem fraglichen Bild sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, anhand deren der Aufnahmeort und die Aufnahmezeit verlässlich festgestellt werden könnten», wie es in der Einstellungsverfügung heisst, in die zentralplus Einsicht genommen hat. Auch die Befragung von Nicolas Rimoldi und einer zweiten Person brachte die Ermittlungen nicht weiter.

Befragung sausen lassen, Auskunft verweigert

Zunächst scheiterte es daran, dass die beiden die Vorladungen zur Befragung ignoriert haben, wie aus der Verfügung hervorgeht. Schliesslich liess die Staatsanwaltschaft sie Ende April polizeilich vorführen. Allerdings machten beide von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch – weshalb sich auch auf diesem Wege nicht feststellen liess, wann die Fotografie entstanden war.

«Ich finde es erschreckend, welches Denunziationsbedürfnis bei gewissen Leuten im Verlaufe der Pandemie zum Vorschein gekommen ist.»

Nicolas Rimoldi

«Ohne diese Informationen kann ein Verstoss gegen die regelmässig ändernden Covid-19-Bestimmungen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden», schreibt die Staatsanwaltschaft in der Verfügung. Und Zweifel gehen – das ist bekannt – immer zugunsten des Beschuldigten, weshalb das Strafverfahren eingestellt wurde.

Anzeigen: Ausdruck einer gespaltenen Gesellschaft

Nicolas Rimoldi weiss nicht, wer in diesem Fall die Meldung an die Polizei gemacht hat, wie er auf Anfrage sagt. «Ich finde es erschreckend, welches Denunziationsbedürfnis bei gewissen Leuten im Verlaufe der Pandemie zum Vorschein gekommen ist», sagt er.

Nachvollziehen kann er die Anzeige nicht. «Vor allem nicht gegenüber einer friedlichen Bürgerrechtsbewegung, die sich für die Grundrechte, die Demokratie und die Zukunft einsetzt», wie Rimoldi sagt.

«Die Zwangsmassnahmen des Bundes haben unsere Gesellschaft gespalten, die Anzeigen sind ein Ausdruck davon.» Um den gesellschaftlichen Frieden zu wahren, müssen diese aus seiner Sicht aufgehoben werden, damit die «Gräben wieder geschlossen werden können».

Die Einstellungsverfügung in diesem Fall ist rechtskräftig, der Fall damit erledigt. In zwei anderen Fällen allerdings hat die Staatsanwaltschaft Nicolas Rimoldi mittels eines Strafbefehls zu einer Busse verurteilt, wie Recherchen zeigen.

Verstoss gegen die Maskenpflicht geht ans Gericht

In einem Fall geht es um das Nicht-Tragen einer Maske am Bahnhof und um die Missachtung von Anweisungen durch die Bahnpolizei. Rimoldi hat den Strafbefehl angefochten, die Staatsanwaltschaft hält aber daran fest. Das heisst: Als Nächstes wird sich das Bezirksgericht mit diesen Vorwürfen beschäftigen müssen.

Im dritten Fall verhängt die Staatsanwaltschaft eine Busse, weil der Co-Präsident von Mass-Voll an der Fasnacht gegen das Versammlungsverbot verstossen haben soll (zentralplus berichtete). Auch gegen diesen Strafbefehl hat Rimoldi kürzlich Einsprache erhoben. Das heisst: Entweder kommt die Staatsanwaltschaft auf ihren Entscheid zurück oder sie überweist diesen Fall ebenfalls ans Bezirksgericht.

Summa summarum bleibt Rimoldi vorerst ein unbeschriebenes Blatt. Denn auch wenn die Staatsanwaltschaft in zwei Fällen einen Strafbefehl verschickt hat, gilt bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Rimoldi selber hat gegenüber zentralplus angekündigt, sich zu den laufenden Verfahren nicht zu äussern. Er will nach deren Abschluss Stellung dazu nehmen.

Mass-Voll fordert allgemein eine Aufhebung sämtlicher Bussen und Strafen, die aufgrund von Verstössen gegen die Corona-Massnahmen ausgesprochen wurden.

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