Alpstaeg gegen FCL-Verwaltungsrat geht in die Schlussphase
Wem gehört der FC Luzern? Im Aktionärsstreit bekämpfen sich Bernhard Alpstaeg und der FCL-Verwaltungsrat. Die reguläre Spielzeit könnte bald vorbei sein. Doch ist mit langer Nachspielzeit und einer Verlängerung zu rechnen.
Ein Wirrwarr an gegenseitigen Vorwürfen, etliche Protagonisten und noch mehr Nebenschauplätze prägen den Aktionärsstreit um die Macht im FC Luzern. So wies das Kantonsgericht am Montag eine Strafanzeige Bernhard Alpsteags gegen den FCL-Verwaltungsrat um Präsident Stefan Wolf und Vizepräsident Josef Bieri ab (zentralplus berichtete).
Und wenige Tage zuvor feierte der Verwaltungsrat einen wohl deutlich wichtigeren Etappensieg. Die Staatsanwaltschaft informierte über einen möglichen Strafbefehl gegen Bernhard Alpstaeg – wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung (zentralplus berichtete).
Alpstaegs Mediensprecher Sacha Wigdorovits betonte, dass das Strafverfahren keinen Einfluss auf das parallel laufende Zivilverfahren vor Bezirksgericht habe. Dort wird darüber beschieden, ob Alpstaeg seine gestrichenen Aktien zurückerhält und wieder zum Mehrheitsaktionär wird – oder eben nicht.
Doch Recherchen von zentralplus zeigen nun, dass das Strafverfahren sehr wohl Einfluss auf das Zivilverfahren haben könnte.
Ohne Zweifel ist das Zivilverfahren vor Bezirksgericht das Wichtigste im Aktionärsstreit. Doch um zu verstehen, worum es dort geht, ist ein Blick in die Vergangenheit nötig. Das Drama nahm nach einem denkwürdigen «Blick»-Interview (zentralplus berichtete), spätestens aber mit der Drohung Alpstaegs, an der GV 2022 den ganzen FCL-Verwaltungsrat rausschmeissen zu wollen, so richtig Fahrt auf (zentralplus berichtete).
Doch der damalige 52-Prozent-Mehrheitsaktionär verliess die GV 2022 nicht etwa als Alleinherrscher, sondern unter lauten «Alpstaeg raus»-Rufen als Verlierer – und als Minderheitsaktionär (zentralplus berichtete).
Denn der FCL-Verwaltungsrat hatte vor der GV kurzerhand das 25-Prozent-Aktienpaket, das Bernhard Alpstaeg im Jahr 2015 von Ex-FCL-Präsident Walter Stierli übernommen hatte, aus dem Aktienbuch gestrichen. Bei der Übertragung des Aktienpakets, so begründete der FCL den drastischen Schritt, sei nämlich nicht alles mit rechten Dingen zu- und hergegangen. Alpstaeg wurde angezeigt – und das wichtigste Strafverfahren im Aktionärsstreit eröffnet (zentralplus berichtete).
Nun scheint auch die Staatsanwaltschaft von Alpstaegs Schuld überzeugt zu sein, wobei sie betont, dass momentan noch die Unschuldsvermutung gelte (zentralplus berichtete).
Selbstredend wehrt sich Bernhard Alpstaeg gegen den Vorwurf, die Aktienmehrheit im FCL «mittels illegaler Machenschaften» erlangt zu haben. Sollte die Staatsanwaltschaft Anfang Juni tatsächlich einen Strafbefehl ausstellen, werde Alpstaeg diesen vor Gericht anfechten, stellte Wigdorovits klar (zentralplus berichtete). Im Strafverfahren ist somit mit Nachspielzeit zu rechnen.
Das Strafverfahren läuft, wie eingangs erwähnt, parallel zum Zivilverfahren. Denn nachdem Alpstaeg an der GV 2022 das 25-Prozent-Aktienpaket gestrichen worden war und vom FCL-Verwaltungsrat angezeigt wurde, zog der selbsternannte Patron des Vereins vor Bezirksgericht – um sich die Aktienmehrheit zurückzuholen.
Sacha Wigdorovits spricht von «versuchter Enteignung». Und davon, dass das Strafverfahren keinen Einfluss auf das Zivilverfahren vor Bezirksgericht habe. Stimmt das?
Einfluss des Strafverfahrens aufs Zivilverfahren
Wigdorovits argumentiert, dass es beim Zivilverfahren nicht um die gleichen Aktien gehe wie im Strafverfahren. «Die Staatsanwaltschaft befasste sich mit Vorgängen rund um jene FCL-Aktien, die Bernhard Alpstaeg 2015 gekauft hatte», sagt er. Vor Bezirksgericht gehe es hingegen um Aktien, die Alpstaeg im Februar 2021 neu gekauft hatte, weil die 2015 gekauften Aktien im Rahmen eines Kapitalschnitts zur Sanierung des FCL vernichtet worden seien (zentralplus berichtete).
Doch auch diesbezüglich gehen die Meinungen auseinander. «Beim Kapitalschnitt hatte Bernhard Alpstaeg aufgrund der alten Besitzverhältnisse, welche auf einer mutmasslich strafbaren Handlung beruhen, ein Bezugsrecht», erklärt FCL-Verwaltungsrätin Ursula Engelberger-Koller gegenüber zentralplus. «Dieses Bezugsrecht ist aus unserer Sicht entsprechend rechtlich nicht korrekt», so ihr Konter.
Unabhängig davon ist es möglich, dass im Zivilverfahren auch Erkenntnisse aus dem Strafverfahren berücksichtigt werden. «Grundsätzlich ist es so, dass ein Zivilgericht auf Antrag der Parteien Akten aus einem anderen Verfahren beiziehen kann», sagt Christian Renggli, Informationsbeauftragter der Luzerner Gerichte. Möglich sei es auch, dass die Parteien selbst Akten aus einem anderen Verfahren im Zivilverfahren einbringen.
Wann die Verhandlung im Zivilverfahren vor Bezirksgericht stattfindet, ist unbekannt. Ob das Bezirksgericht im konkreten Fall auf Akten aus dem Strafverfahren zurückgreifen wird, auch.
Der FCL wirft dem damals noch amtierenden Ex-FCL-Präsidenten Studhalter vor, Alpstaeg dabei unterstützt zu haben, sich die Mehrheit der Stadionaktien zu sichern. Denn für diese Aktien hätte der FCL wohl ein Vorkaufsrecht gehabt – was ihm so aber nicht mitgeteilt worden sei (zentralplus berichtete). Auch deswegen könnte Alpstaeg strafrechtlich verurteilt werden.
Hingegen entlastet die Staatsanwaltschaft Philipp Studhalter. Der FCL konnte die Staatsanwaltschaft nicht davon überzeugen, gegen Studhalter Ermittlungen einzuleiten. Denn der Beweis, dass Studhalter beim Verkauf der Stadionaktien Kenntnis vom FCL-Vorkaufsrecht hatte und dieses dem damaligen Verwaltungsrat verschwieg, wurde in der Strafanzeige nicht hinreichend erbracht.
Alpstaeg könnte alles verlieren …
Die sogenannte Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft, die Studhalter entlastet, liegt zentralplus vor. Sobald sie auch dem FCL vorliegt, hat dieser zehn Tage Zeit, um Beschwerde einzulegen. «Wir werden die Begründung der Staatsanwaltschaft prüfen und entscheiden, ob weitere Schritte eingeleitet werden», sagt Ursula Engelberger-Koller gegenüber zentralplus.
Aus der 16-seitigen Nichtanhandnahmeverfügung lässt sich auch herauslesen, dass die Staatsanwaltschaft Studhalter zwar für unschuldig, Alpstaegs Vorgehen aber für durchaus problematisch hält. In Sachen Stadionaktien teilt die Stadt Luzern diesen Eindruck. Und hat darum im Herbst den Heimfall der Swissporarena ausgelöst (zentralplus berichtete).
Dabei kommt die Stadt Luzern offenbar nicht vom Fleck. «Sie wollte uns Gesprächstermine vorschlagen. Dies ist bisher nicht geschehen», sagte Sacha Wigdorovits Anfang Jahr (zentralplus berichtete). Weil ein entsprechender parlamentarischer Vorstoss hängig ist, äussert sich Stadtpräsident Beat Züsli momentan nicht zum Heimfall. Ob die Stadt auf Zeit spielte, um den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft abzuwarten, bleibt Spekulation.
… oder zum Alleinherrscher werden
Unbestritten ist: Wenn Bernhard Alpstaeg den Heimfall der Swissporarena gerichtlich verhindern kann und im Zivilverfahren obsiegt, wobei in beiden Fällen noch nicht einmal ein erstinstanzlicher Entscheid vorliegt und ein Weiterzug bis vor Bundesgericht droht, würde er zum Alleinherrscher im FCL.
Ironischerweise befand er sich schon einmal in dieser Position. Und zwar vor der GV 2022, als ihm die Mehrheit der Stadionaktien und 52 Prozent der FCL Holding AG gehörten.
Dass Alpstaeg nun um beide Aktienmehrheiten kämpfen muss, ist eine direkte Folge des im Herbst 2022 ausgebrochenen Aktionärsstreit. Erst im Zuge dessen begann der FCL-Verwaltungsrat – notabene kurz vor dem Rauswurf stehend – in den Akten zu stöbern. Ursula Engelberger-Koller stiess dabei auf Unstimmigkeiten, die den Verwaltungsrat dazu veranlassten, einen Teil von Alpstaegs Aktien zu streichen und ihn anzuzeigen.
Hätte Alpstaeg den Aktionärsstreit damals nicht eskalieren lassen, wäre er wohl heute noch FCL-Mehrheitsaktionär – und müsste nicht um sein Stadion bangen.
Der FCL macht zurzeit alles richtig. Vor zwei Jahren hat man die Preise in der Swissspoirarea gesenkt und damit eine gute Auslastung im Stadion erreicht. Nun da die Zuschauer in Scharen kommen kann man die Preise wieder hochfahren um damit das Geld das von Herrn Alstaeg fehlt wieder herein zu holen. Und die FCL-Fans sind glücklich, wenn man Herrn Alpsateg heraus mobben kann. Was will man mehr?
Wenn der Schnee schmilzt sieht man wo die Kacke liegt. Ein Zitat von Rudi Assauer. Das Herr Alpstaeg mit seinem Gepolter die Schneeschmelze selber ausgelöst hat ist unlängst bekannt. Dass auch sein Mist darunter zum Vorschein kommt, hat er dabei vergessen. Wird Zeit, dass ihm Aktien definitiv aberkannt werden. Eventuell kommt er ja noch zur Vernunft und akzeptiert die Situation wie sie ist. Und die 25% können endlich zum Marktpreis verkauft werden. Die Fans, der Verein und wohl auch Giulia wären froh darüber.
Da hatte der Verwaltungsrat Glück und gut gegraben….. hätte Alpstäg vor der GV 22 nur nicht die Katze aus dem Sackgelassen! Dem FCL würde es besser gehen.
Wie kann es einem besser gehen, wenn man von dieser Person hintergangen wurde? Ja wenn man kein gewissen hat dann schon aber als ehrlicher Innerschweizer Arbeiter…