Sacha Wigdorovits erklärt, warum

Bernhard Alpstaeg blitzt vor Kantonsgericht ab

Bernhard Alpstaeg muss eine weitere Niederlage einstecken. (Bild: Sven Thomann/Blick/freshfocus)

Das Luzerner Kantonsgericht weist eine Strafanzeige Bernhard Alpstaegs gegen den FCL-Verwaltungsrat ab. Alpstaegs Mediensprecher Sacha Wigdorovits erklärt, warum – unterschlägt dabei aber entscheidende Argumente des Kantonsgerichts.

Bei Bernhard Alpstaeg läufts grad nicht so. Vor einer Woche stellte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen ihn in Aussicht – wegen Nötigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung (zentralplus berichtete). Und am Montag wies das Kantonsgericht eine Strafanzeige gegen den FCL-Verwaltungsrat ab, wie der «Blick» schreibt und Sacha Wigdorovits gegenüber zentralplus bestätigt.

Sacha Wigdorovits ist Bernhard Alpstaegs Mediensprecher. (Bild: zvg)

Die Anzeige hat Alpstaeg Anfang Februar 2023 eingereicht. Sie lautete auf ungetreue Geschäftsbesorgung, in der Absicht, sich persönlich zu bereichern, sowie auf Ehrverletzung – und war eine Reaktion auf die GV 2022. Im Vorfeld dieser verlor Alpstaeg seine Aktienmehrheit an der FCL Holding AG. So konnte der FCL-Verwaltungsrat rund um Präsident Stefan Wolf und Vizepräsident Josef Bieri die eigene Abwahl in extremis verhindern (zentralplus berichtete).

Keine Treuepflichten gegenüber Alpstaeg

Im Mai 2023 schrieb die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren mit einer Nichtanhandnahmeverfügung ab. Sie verzichtete also auf Ermittlungen gegen die FCL-Verwaltungsrätinnen – gemäss Sacha Wigdorovits aus formellen Gründen.

Als FCL-Aktionär habe Bernhard Alpstaeg keine Legitimation, um zu klagen, so offenbar die Argumentation der Staatsanwaltschaft. Denn der Verwaltungsrat habe nur gegenüber der Gesellschaft, also der FCL Holding AG, Treuepflichten, nicht aber gegenüber den Aktionären.

Josef Bieris Anwalt widerspricht Wigdorovits

Auf diesen Standpunkt habe sich nun auch das Kantonsgericht gestellt, sagt Wigdorovits. Und zitiert aus dem Urteil: «Der Beschwerdeführer stellt sich auf den Standpunkt, die Beschuldigten hätten mit seiner Streichung im Aktienbuch ihm gegenüber (auch) strafrechtlich relevante Treuepflichten verletzt. Wie dargelegt bestehen für den Verwaltungsrat indes grundsätzlich keine Treuepflichten im Sinn von Art. 158 Ziff. 1 StGB gegenüber den Aktionären.»

Dass die Klage nur aus formellen Gründen abgewiesen worden sei, stimme so aber nicht, erklärt Thomas Hochstrasser, Anwalt des FCL-Verwaltungsrats Josef Bieri. Genauso wie die Staatsanwaltschaft sei auch das Kantonsgericht zum Schluss gekommen, dass seitens Verwaltungsrat keine Treuepflichtverletzung vorliege. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, der die Eröffnung eines Verfahrens rechtfertigen würde.

Bleibt die Frage, wie es nun weitergeht. Ein Weiterzug vors Bundesgericht sei nicht möglich, behauptet Wigdorovits. Doch zentralplus liegt der Beschluss des Kantonsgerichts vor. Alpstaeg hat 30 Tage Zeit, um beim Bundesgericht Beschwerde zu erheben. Zudem muss er für die Verfahrenskosten von 2000 Franken aufkommen.

Verwendete Quellen
  • Beschluss des Kantonsgerichts Luzern vom 30. April 2024, versandt am 6. Mai 2024
  • Schriftlicher Austausch mit Sacha Wigdorovits, Mediensprecher von Bernhard Alpstaeg
  • Schriftlicher Austausch mit Thomas Hochstrasser, Anwalt von Josef Bieri
  • Artikel im «Blick»
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