Gemeinden zahlen Rechnung nicht

Kanton Luzern nimmt Asyl-Ersatzabgaben unter die Lupe

Viele Gemeinden haben noch immer Schwierigkeiten, ukrainische Geflüchtete unterzubringen. (Bild: mik)

Die Ersatzabgaben der Gemeinden für fehlende Asylunterkünfte geben noch immer zu reden. Zwar hält die Regierung fest, dass sie das System befürwortet. Trotzdem überprüft die zuständige Behörde nun das Sozialhilfegesetz.

Per 15. Juni stellen 28 Luzerner Gemeinden noch immer weniger Unterkunftsplätze für Flüchtlinge zur Verfügung, als sie gemäss kantonalem Verteilschlüssel müssten. Sie müssen darum eine Ersatzabgabe zahlen, die den Gemeinden zugutekommt, die ihr Soll mehr als erfüllen. Beispielsweise der Stadt Luzern (zentralplus berichtete).

Doch gesehen hat Luzern vom Geld noch nicht viel, denn bereits die erste Rechnung für fehlende Plätze für das Jahr 2022 haben 38 Gemeinden zurückgewiesen (zentralplus berichtete). Somit stehen Zahlungen in der Höhe von rund 1,5 Millionen Franken aus, wie die Luzerner Regierung auf eine Anfrage von SP-Kantonsrätin Pia Engler schreibt.

Die Gründe für die Anfechtung seien divers. Doch häufig monieren die Gemeinden die fehlende oder zeitliche Anrechnung von Unterbringungsplätzen und die festgelegten Kriterien für Wohnraum, so die Regierung. Auch das System der Ersatzabgabe an sich erntete Kritik. Nach Intervention des Verbands Luzerner Gemeinden ist bereits die Höhe der Ersatzabgabe fixiert worden, nachdem sie ursprünglich zunehmend höher ausfallen sollte (zentralplus berichtete).

Sozialhilfegesetz wird überarbeitet

Ganz abschaffen möchte der Regierungsrat das Bonus-Malus-System hingegen nicht. Er erachte es als «zielführendes Instrument», um die Asyl-Notlage zu bewältigen. «Mit dem System der Ersatzabgabe besteht ein finanzieller Anreiz, die Aufnahmepflicht zu erfüllen und ausreichend Unterbringungsplätze bereitzustellen.» Zudem tragen Gemeinden, die ihr Soll erfüllen, eine finanziell höhere Last als solche, die dem nicht nachkommen. Dass die Ersatzausgabe ihnen zugutekomme, trage deshalb zum finanziellen Ausgleich zwischen den Gemeinden bei.

Gänzlich taub für das Anliegen der Gemeinden ist die Regierung aber nicht. Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen eine Revision des Sozialhilfegesetzes in Auftrag gegeben. Dabei soll sie die Asylsozialhilfe und Asylnothilfe unter die Lupe nehmen. Im Rahmen dieser Überarbeitung werde auch die Gemeindezuweisung und das System der Ersatzabgabe überprüft. Zum Gesetzesentwurf wird anschliessend eine Vernehmlassung durchgeführt.

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