Tiefere «Bussen» für fehlende Betten

Flüchtlingsplätze: Luzern verzichtet auf Hunderttausende Franken

Wohin mit ukrainischen Geflüchteten? Viele Luzerner Gemeinden sind überfordert und wollen darum weniger hohe Strafen. (Bild: Adobe Stock)

So einige Luzerner Gemeinden haben es nicht geschafft, innert Frist genügend Flüchtlingsunterkünfte zu schaffen. Die Rechnungen dafür könnten jedoch bedeutend tiefer ausfallen, als ursprünglich geplant. Mit finanziellen Folgen für die Gemeinden, die bereits viele Geflüchtete aufgenommen haben.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Luzerner Gemeinden, die nicht die vom Kanton geforderten Plätze für Flüchtlinge bereitgestellt haben, müssen eine Ersatzabgabe zahlen. Zwar ist die erste Rechnung noch nicht eingetrudelt, doch die dürfte es je nach Gemeinde in sich haben. So etwa für Ebikon, bei der im September über 30'000 Franken pro Monat fällig gewesen wären (zentralplus berichtete).

Kein Wunder ist der Frust bei den Luzerner Gemeinden gross. Bereits im September hat der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) die Zusammenarbeit mit dem Kanton bei der Wohnungssuche und das Bonus-Malus-System kritisiert. Anfangs hat die zuständige kantonale Dienststelle noch auf geltendes Gesetz verwiesen – doch die kritische Rückmeldung der Gemeinden scheint zum Kanton durchgedrungen sein. Bis morgen läuft eine Kurzvernehmlassung, die eine Änderung eben jenes kritisierten Systems vorschlägt.

SP findet Senkung ungerecht gegenüber Vorbild-Gemeinden

In der geltenden Verordnung zahlen Gemeinden, die die Quote nicht erfüllen, pro fehlende Person und pro Tag zehn Franken. Dabei steigt der Betrag dieser Ersatzabgabe alle zwei Monate um zehn Franken. Ab sieben Monaten zahlt eine Gemeinde den Maximalbetrag von 40 Franken. Gemäss der vorgeschlagenen Änderung soll der Betrag pauschal 15 Franken pro Person und Tag betragen. Wie das Gesundheits- und Sozialdepartement auf Anfrage schreibt, habe der VLG die Regierung schriftlich zu dieser Änderung aufgefordert. Da diese Änderung primär die Gemeinden betreffe, habe die Regierung nach deren Meinung gefragt.

Diese Gemeinden erfüllen (Stand November) die Quote:

Gar nicht einverstanden mit der Idee ist die SP. Für sie sende die vorgeschlagene Änderung ein problematisches Signal: «Unsolidarische Gemeinden, welche sich nicht einmal an gemeindeübergreifenden Unterbringungsmöglichkeiten beteiligen, sollen geschont werden, solidarische Gemeinden hingegen bestraft.»

Bestraft deshalb, da das eingenommene Geld aus der Ersatzabgabe an Gemeinden verteilt wird, die das Soll mehr als erfüllen. Sinkt der Betrag der «Busse», sinkt auch deren finanzieller Zustupf durch die Umverteilung. Mit der Reduktion auf 15 Franken sei zudem der Leidensdruck der Gemeinden nicht mehr hoch genug. «Nur wenn die Taxe auch spürbar ist, entfaltet sie ihre gewünschte Wirkung», schreibt die Partei. Stattdessen solle der Kanton etwa auch Unterbringungsplätze der Zivilbevölkerung oder der katholischen Kirche akzeptieren. Und die Asylsozialhilfe soll «rasch auf ein menschenwürdiges Niveau» erhöht werden.

VLG kritisiert, verfügbarer Platz sei Glückssache

Der Kritik der SP hält VLG-Geschäftsführer Ludwig Peyer entgegen: «Trotz des Malus gelingt es dem Kanton und den Gemeinden nicht, genügend Plätze bereitzustellen.» Der Malus erfülle also bereits heute seinen Zweck nicht. «Es ist nicht so, als würden die Gemeinden sich nicht um die Flüchtlinge kümmern.» Das Problem liege vielmehr an den unterschiedlichen Ausgangslagen. Viele Gemeinden hätten schlicht keinen Platz und keine freien Wohnungen.

«Wichtig (...) ist, dass mit der Deckelung der Ersatzabgabe kein Anreizsystem geschaffen wird und Gemeinden lieber die ‹Strafzahlungen› leisten, als Plätze zu schaffen.»

Willy Schmid, Gemeindeschreiber Schüpfheim

Glück hätten etwa Gemeinden mit Zivilschutzanlagen, über die der Kanton entscheidet (zentralplus berichtete). Auf Hindernisse stossen könnten hingegen Gemeinden, die mangels Platz Unterkünfte bauen müssen. Peyer nennt hierbei den laufenden Rechtsstreit um eine Containersiedlung in Meggen als Beispiel. «Auch die Bonus-Gemeinden sehen diese Problematik. Sie erhalten Geld für etwas, wozu sie nur begrenzt etwas beigetragen haben.» In einer Kurzumfrage im Herbst hätten demnach auch alle angefragten Bonusgemeinden grünes Licht für die Änderung gegeben, so Peyer. Ausserdem hält er fest: «Anderen Kantonen ohne Strafzahlungen gelingt es nicht besser oder schlechter, Plätze zu schaffen.»

Änderung hat grosse finanzielle Folgen

Eine der Gemeinden, die von der Änderung stark betroffen wäre, ist die Stadt Luzern. Sie hat Ende November 1'137 Unterbringungsplätze mehr, als sie zur Erfüllung der 75-Prozent-Quote bräuchte. Einen entsprechend hohen Beitrag aus dem Umverteilschlüssel hätte sie per Ende Jahr erhalten. Gemäss Schätzungen der VLG-Präsidentin Sibylle Boos verzichten Gemeinden bei der Änderung der Verordnung auf rund 50 Prozent ihrer Bonuszahlungen, wie sie dem «Regionaljournal» sagt.

Zu genaueren Beträgen könne die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen noch keine Angaben machen, da die Berechnung erst Mitte Januar erfolgt, wie sie auf Anfrage schreibt. Gemeinden, die das Soll erfüllen, würden jedoch für jeden zusätzlichen Flüchtling den Betrag pro Tag erhalten, den die anderen Gemeinden für fehlende Plätze zahlen müssen.

Für die Monate November und Dezember würde die Stadt Luzern nach altem Tarif (20 Franken) rund 680'000 Franken erhalten. Wird der Tarif auf 15 Franken gesenkt, wären es noch rund 510'000 Franken – also rund 170'000 Franken weniger. Ab Januar, wo die Ersatzabgabe auf 30 Franken steigen würde, läge die Differenz bereits bei 510'000 Franken.

Luzern «verliert» Hunderttausende Franken und ist trotzdem dafür

Trotzdem schreibt Urs Putschert, Stabschef Bildungsdirektion, auf Anfrage kurz und knapp, dass sich die Stadt Luzern mit der Änderung einverstanden erklärt. Ähnlich tönt es bei der Gemeinde Ebikon. Anfang September noch das Schlusslicht, ist die Gemeinde ab Oktober 2022 wegen ihrem laufenden Container-Projekt von der Ersatzabgabe befreit, wie Sozialvorsteher Mark Pfyffer auf Anfrage schreibt. Ebikon unterstütze die Änderung, da so eine transparente und einfachere Abwicklung möglich sei. Die Malus-Zahlung an sich stelle die Gemeinde jedoch nicht infrage, «da sich ohne einen finanziellen Druck die wenigsten Gemeinden bewegen».

Für die FDP ist die vorgeschlagene Änderung ebenso eine gangbare Lösung. Stellvertretend für die Fraktion schreibt FDP-Kantonsrätin Helen Schurtenberger auf Anfrage: «Die Ersatzabgabe von 15 Franken ist für die Gemeinden ein wichtiger Kompromiss, welcher kurzfristig umsetzbar ist.» Mittel- und langfristig müsse das Bonus-Malus-System jedoch diskutiert werden, so die Schötzer Sozialvorsteherin. Statt Strafzahlungen solle vielmehr ein Anreizsystem geschaffen werden.

Profitierende Gemeinden sagen Ja nur mit Vorbehalt

Andere betroffene Gemeinden tragen den Entscheid zwar mit, jedoch mit Vorbehalt. So schreibt etwa die Wikoner Sozialvorsteherin Rosmarie Brunner, dass die Gemeinde den vom Kanton vorgeschlagenen Kompromiss mittrage. «Als Gemeinde mit vielen Geflüchteten tragen wir allerdings ein erhebliches Risiko, ungedeckte Kosten selbst übernehmen zu müssen. Deshalb erwarten wir im Gegenzug auch Unterstützung und Solidarität in Bezug auf mögliche Kosten, die für unsere Gemeinde entstehen könnten.»

Marienbug in Wikon. Im Institutsteil rechts wohnen die Schutzbedürftigen aus der Ukraine
Die Gemeinde Wikon hat eine grössere Flüchtlingsunterkunft in der Marienburg. (Bild: Markus Mathis)

Auch die Gemeinde Schüpfheim erwarte, dass der Kanton allfällige Infrastrukturkosten wie beispielsweise für Container-Siedlungen übernehme, wie Gemeindeschreiber Willy Schmid schreibt. Schüpfheim stimme der Änderung zwar zu, jedoch müsse das Bonus-Malus-System kritisch überprüft werden. «Wichtig (...) ist, dass mit der Deckelung der Ersatzabgabe kein Anreizsystem geschaffen wird und Gemeinden lieber die ‹Strafzahlungen› leisten, als Plätze zu schaffen.»

Diese Befürchtung hat auch die Gemeinde Wolhusen. Sie lehnt deshalb die Änderung ab, wie Gemeindeammann Willi Bucher auf Anfrage schreibt. Zudem sei nach wie vor unklar, wie die Ersatzabgabe auf Gemeinden wie Wolhusen, die ihr Soll mehr als erfüllen, verteilt werde.

Egal wie, Hauptsache, es gibt Plätze

Für die Grünen und die Mitte ist der Betrag der Ersatzabgabe weniger entscheidend. «Entscheidend ist für uns, dass der Kanton Luzern gemeinsam mit den Gemeinden und der Zivilgesellschaft seine Verantwortung wahrnimmt und für alle geflüchteten Personen zeitnah menschenwürdige Unterkünfte zur Verfügung stellt», so Co-Präsident Raoul Niederberger auf Anfrage.

Sollte die Ersatzabgabe keine Wirkung erzielen, müsse der Kanton die fehlbaren Gemeinden auf andere Weise zur Erfüllung dieser Pflicht bewegen. Die Mitte plädiert hingegen dafür, seine Vorgaben gezielter an die jeweilige Situation und Möglichkeit der Gemeinden anzupassen.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Ludwig Peyer, Geschäftsführer Verband Luzerner Gemeinden
  • Dokumente zur Kurzvernehmlassung Änderung kantonale Asylverordnung
  • Kantonale Asylverordnung
  • Schriftlicher Austausch mit der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
  • Schriftlicher Austausch mit Raoul Niederberger (Co-Präsident Grüne, Kanton Luzern), Helen Schurtenberger (FDP-Kantonsrätin) und Rico De Bona (Mitte-Parteisekretär)
  • Medienmitteilung der SP, Kanton Luzern
  • Schriftlicher Austausch mit dem Gesundheits- und Sozialdepartement von Luzern
  • Schriftlicher Austausch mit den Gemeinden Luzern, Ebikon, Wikon, Schüpfheim, Wolhusen
  • SRF-Sendung «Regionaljournal Zentralschweiz»
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Juhuu
    Juhuu, 05.01.2023, 16:10 Uhr

    Oh wie nett ist die Politik, dass sie Bussen einfordern, statt (vielleicht) Hand anlegen würden, mitzuhelfen, Unterkünfte zu finden! Wohin geht das Geld bloss, das der Steuerzahler vorgängig hart verdienen musste??
    Jetzt beginnt der Krieg auch bei uns in der Schweiz, langsam und sicher….

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  • Profilfoto von Kritischer Blick
    Kritischer Blick, 05.01.2023, 07:32 Uhr

    Es wäre sinnvoller gewesen, mit der bestehenden Regelung zuerst Erfahrungen zu sammeln und erst danach über «Verbesserungen» der kantonalen Asylordnung zu diskutieren. Es scheint mir, als möchte man wieder einmal mehr während dem Spiel die Regeln ändern.
    Die Ersatzabgabe muss auf einer transparenten Kostenberechnung (Vollkosten) basieren. Ich glaube kaum, dass CHF 15.00 pro Tag und Person die Kosten für die Unterbringung inkl. den Nebenkosten (personeller Mehraufwand Gemeindepersonal, Sicherheitsdienst etc.) annähernd ausreicht.
    Flüchtlinge kann man nicht nur in Wohnungen unterbringen, sondern auch in Turnhallen, umgenutzten Gewerbegebäuden etc. Den Gemeinden mit nicht erfüllter Quote fehlt es da manchmal etwas an Kreativität.
    Als Stadtluzerner Steuerzahler fühle ich mich über den Tisch gezogen und kann nicht nachvollziehen, warum die Stadt Luzern auf diesen finanziellen Ausgleich freiwillig verzichtet.

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