Ersatzabgabe in Luzern

Zu wenig Asylplätze: Gemeinden müssen weniger «Busse» zahlen

Der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf ist von der Änderung der kantonalen Asylverordnung überzeugt. (Bild: zvg (Philipp Schmidli))

Die Kurzvernehmlassung ist fertig: Neu müssen Luzerner Gemeinden, welche ihre Aufnahmepflicht von Personen aus dem Asylbereich nicht erfüllen, 15 Franken pro Tag und nicht aufgenommene Person bezahlen.

Luzerner Gemeinden, die nicht genügend Flüchtlingsunterkünfte bereitstellen, müssen eine Ersatzabgabe zahlen. Der genaue Betrag ist in der Asylverordnung festgehalten und wurde bis anhin schrittweise erhöht. Nun ist eine entsprechende Kurzvernehmlassung abgeschlossen, die das ändern soll: Die geplanten «Bussen» für fehlende Flüchtlingsplätze sollen rückwirkend tiefer werden (zentralplus berichtete). Bisher betrug die Ersatzabgabe pro Tag und nicht aufgenommene Person für die ersten beiden Monate 10 Franken, ab dem dritten bis zum vierten Monat 20 Franken, ab dem fünften bis zum sechsten Monat 30 Franken und ab dem siebten Monat 40 Franken. 

Die Kurzvernehmlassung ist nun abgeschlossen. Der Regierungsrat setzt die Ersatzabgabe für Gemeinden, welche ihre Aufnahmepflicht von Personen aus dem Asylbereich nicht erfüllen, auf einheitlich 15 Franken pro Tag und nicht aufgenommene Person fest. 

Im Rahmen der Kurzvernehmlassung antworteten 73 Gemeinden und alle sechs Kantonalparteien, wie die Luzerner Staatskanzlei am Donnerstag mitteilt. 58 Gemeinden sowie alle Kantonalparteien mit Ausnahme der SP begrüssten die vorgeschlagene Verordnungsänderung. Sechs Gemeinden und die SP lehnten den Vorschlag ab. Die Gemeinden waren also grossmehrheitlich mit der Änderung einverstanden, wie auch eine überwiegende Mehrheit der Kantonalparteien.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Staatskanzlei Luzern
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