Ohne Studium keine Kita

Kitas gegen Stadt Luzern: Bundesgericht hat entschieden

Zu ihrem Wohl sollen Kitas mindestens eine Angestellte mit Tertiärabschluss beschäftigen. (Bild: Symbolbild: pexels)

Zwei Kitas sind juristisch gegen die Stadt Luzern vorgegangen – und gelangten bis vors Bundesgericht. Sie wehrten sich dagegen, dass in jeder Kita ein Mitarbeiter mit Studium angestellt sein muss.

Mit ihren umfassenden Regelungen für Kitas steht die Stadt Luzern noch ziemlich alleine da. Andernorts gelten meist nur relativ lose Richtlinien. Dass Kitas nur eine Bewilligung erhalten, wenn mindestens eine Angestellte eine Tertiärausbildung hat, sorgte bei zwei Betreiberinnen für Unmut, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt.

Die Pflicht zur Tertiärausbildung sei ein deutlicher Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit von privaten Kitas, argumentierten sie. Die Vorgabe könne die ohnehin schon angespannte finanzielle und personelle Situation weiter verschärfen. Zudem seien Eltern mit der Qualität ihrer Kitas mehrheitlich zufrieden – auch ohne tertiär ausgebildetes Personal.

So begründet Bundesgericht Entscheid

Das Bundesgericht folgt in seiner Begründung der Argumentation des Luzerner Kantonsgerichts. Dieses bejaht zwar den Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, wertet ihn aber als leicht.

Es betont, dass gut ausgebildetes Personal sowohl den Kindern als auch der Einrichtung einen Mehrwert bringe. Es könne «zusätzliche Aufgaben» übernehmen, was schliesslich auch die höheren Lohnkosten verschmerzbar mache. Zudem sei erwiesen, dass die Qualität von Kitas, je nach Ausbildung des Personals, variiere. Eltern spricht das Kantonsgericht die «fachliche Kompetenz zur Beurteilung der Qualität der Kita» kurzerhand ab.

Vor allem aber sei das öffentliche Interesse des Kindeswohls höher zu gewichten, als der Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der privaten Kitas.

Stadt sieht sich als Pionierin

Dass das Bundesgericht den Entscheid des Kantonsgerichts stützt und die klagenden Kitas abblitzen lässt, freut die Stadt Luzern. Sie sieht sich als Pionierin – und den Bundesgerichtsentscheid als «wegweisend». Städte und Kantone hätten bisher auf strengere Vorgaben für Kitas verzichtet – aus Angst, die Wirtschaftsfreiheit zu verletzen. Für sie scheint der Weg nun geebnet zu sein.

Doch während die Stadt Luzern eine Pionierrolle übernimmt, kommt der Kanton in Sachen Kitas nicht vom Fleck. Im Sommer 2022 reichte die SP ihre Kita-Initiative ein (zentralplus berichtete). Vor zwei Wochen wurde klar: Abgestimmt wird frühestens im Herbst 2025. Denn die Regierung arbeitet seit 2022 an einem Gegenentwurf zur Initiative – und braucht immer und immer wieder mehr Zeit dafür.

Es sei ernüchternd, dass sich der Regierungsrat erst jetzt der Komplexität des Themas bewusst werde, hiess es darum seitens SP.

Verwendete Quellen
  • Artikel in der «Luzerner Zeitung»
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