Regierung präsentiert neues Kitagesetz

So will Luzern Eltern entlasten – Idee stösst auf Kritik

120 Kitas gibt es im Kanton Luzern. Die Regierung will diese mit dem neuen Gesetz fördern. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Die Luzerner Regierung will Eltern bei der externen Kinderbetreuung unter die Arme greifen. Sie reagiert damit auf eine Initiative der SP von 2022. Diese hält von den Plänen der Regierung wenig.

«Gut Ding will Weile haben» – so zumindest scheint bei der Luzerner Regierung der Tenor gewesen zu sein. 2022 reichte die SP die Kita-Initative ein. Mit dieser fordert sie eine flächendeckende Versorgung mit qualitativ guter familienergänzender Kinderbetreuung (zentralplus berichtete). Ein Kita-Gesetz, das eine solche gewährleisten soll, gibt es bisher nicht. Von der Idee der SP hielt die Regierung nicht viel. Zu teuer und zu viele Aufgaben beim Kanton, lautete damals das Verdikt. Sie wollte daher einen Gegenvorschlag präsentieren, liess sich damit aber Zeit.

Zweimal erhielt die Luzerner Regierung eine Fristverlängerung, um den Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten (zentralplus berichtete). Nun liegt dieser vor. Und laut der Mitteilung des Kantons ist es ein «Gut Ding» geworden.

«In Zeiten des Fachkräftemangels ist eine flächendeckende und qualitativ gute familienergänzende Kinderbetreuung unabdingbar. Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie steigert die Attraktivität des Kantons Luzern nicht nur für Arbeitnehmende, sondern auch für Arbeitgebende. Das neue Gesetz soll die nötigen Rahmenbedingungen dafür schaffen», wird Regierungsrätin Michaela Tschuor (Mitte), Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements, in der Mitteilung zitiert.

Kanton will sich an Betreuungsgutscheinen beteiligen

Konkret will die Regierung ein im ganzen Kanton einheitliches Betreuungsgutscheinmodell sowie verbindliche Mindestqualitätsvorgaben an die Kitas einführen. Bisher gab es das noch nicht.

«Ein Gesamtpaket, welches alle Eltern finanziell bei der familienergänzenden Kinderbetreuung entlasten wird.»

Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements

Der Vorschlag sieht so aus: Nach Abzug des Gutscheins wird für Familien mit den tiefsten Einkommen ein Eigenbeitrag von zehn Franken pro Tag und Kind verbleiben. Mit steigenden Einkommen nimmt dieser Eigenbeitrag zuerst langsam und dann stärker zu. Familien mit höheren Einkommen werden mit der Steuergesetzesrevision 2025 von der Erhöhung des Fremdbetreuungsabzugs profitieren. So sollen Eltern im Kanton Luzern insgesamt um rund 45 Millionen Franken jährlich entlastet werden, wie es in den Vernehmlassungsunterlagen heisst.

Im Gegenzug zur Initiative könne die öffentliche Hand so doch noch 27 Millionen Franken pro Jahr sparen. Neu will sich der Kanton an den Gutscheinen mit bis zu 50 Prozent der Kosten beteiligen. Bisher trugen dies die Gemeinden. Im Gegenzug erwartet die Regierung, dass die Gemeinden diese Kosten in irgendeiner Form kompensieren, also «gegenfinanzieren», wie es in der Mitteilung heisst. Wie das aussiehen soll, ist noch nicht klar.

Der Gesetzesentwurf enthält ausserdem neue Regelungen zur Planung und Steuerung von Angebot und Qualität. Es sollen kantonsweit Mindestqualitätsvorgaben für Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung gelten, die den Empfehlungen des Verbands Luzerner Gemeinden entsprechen. Zudem soll der Kanton neu zuständig sein für die Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen. Bereits heute hat die Mehrheit der Gemeinden diese Aufgaben an Dritte delegiert. Die Gemeinden sollen jedoch für den Versorgungsauftrag, die Anspruchsprüfung und die Beitragsabwicklung der Betreuungsgutscheine zuständig bleiben.

«Familienpolitische Enttäuschung» – SP alles andere als begeistert

Zusammen mit der Steuergesetzrevision und der Erhöhung des Fremdbetreuungsabzugs sei der Vorschlag «ein Gesamtpaket, welches alle Eltern finanziell bei der familienergänzenden Kinderbetreuung entlasten wird», ist Tschuor überzeugt.

«Die Regierung hat viel mehr Energie in die Steuergesetzrevision gesteckt, um Unternehmen und Reiche zu beschenken»

Mitteilung der SP

Ein «Gut Ding» also? Mitnichten, findet die SP. Auf die Bekanntmachung der Regierung folgt prompt eine Mitteilung der Partei. Darin zeigt sie sich enttäuscht. Der Gegenvorschlag sei eine «Minimalvariante» und «unzureichend». Bei der Qualitätssicherung hinke die Regierung mit ihrem Vorschlag den schweizweiten Vorgaben hinterher. Und bei der Finanzierung werde der Mittelstand zu wenig entlastet.

Dass die Regierung sich an den «überholten» und unverbindlichen Kriterien des Verbands der Luzerner Gemeinden orientieren will, ist für die SP unverständlich. Es brauche zwingende Vorgaben an die Qualität der Kitas. Auch die Pläne bei den Betreuungsgutscheinen kritisiert die SP. Immerhin finde mit dem präsentierten Finanzierungsmodell zwar eine einkommensabhängige Reduktion der Tarife für Eltern statt, im schweizweiten Vergleich hinke der Kanton aber immer noch hinterher.

Es sei eine «familienpolitische Enttäuschung». «Die Regierung hat in den vergangenen zwei Jahren offensichtlich viel mehr Energie in die Steuergesetzrevision gesteckt, um Unternehmen und Reiche zu beschenken. Die überfälligen familienpolitischen Entwicklungsschritte sind für die Luzerner Regierung offensichtlich zweitrangig», schreibt die Partei.

Die Initiative der SP sieht vor, dass die Kita-Tarife einkommensabhängig gestaltet werden sollen und die Eltern für maximal 30 Prozent der Vollkosten pro Kind aufkommen müssen. Die Regierung geht davon aus, dass diese Lösung rund 72 Millionen Franken pro Jahr kosten würde.

Die Regierung hat den Gesetzesentwurf nun in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis Ende Juni. Danach liegt der Ball beim Kantonsrat, welcher über den Gegenentwurf berät. Schliesslich wird das Stimmvolk das letzte Wort haben. Bis dahin dauert es voraussichtlich aber noch etwas. Das «Gut Ding» will also noch eine Weile haben.

Verwendete Quellen
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