Neues Airbnb-Reglement liegt vor

Stadt Luzern soll «Alibi-Hauptwohnsitze» verhindern

Der Weinmarkt: In der Altstadt von Luzern werden mit am meisten Wohnungen kurzzeitvermietet. (Bild: bic)

Die Baukommission hat Schlupflöcher im Airbnb-Reglement des Luzerner Stadtrats gestopft. Private dürfen keine «missbräuchliche Rendite» erzielen – und für Hotels gelten neue Ausnahmen.

Politik wird in den Hinterzimmern gemacht. Neueste Ergebnisse solcher Verhandlungen in der Stadt Luzern sind am Freitag bekannt geworden. Dabei geht es um die Beschränkung der Airbnb-Branche. Die städtische Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» fordert, dass Personen Wohnungen nur noch bis zu 90 Tagen im Jahr zu touristischen Zwecken vermieten dürften. Sie wurde im März 2023 angenommen.

Nach heftiger Kritik am Reglement des Stadtrats hat die Baukommission den Rotstift angelegt.

Hotels und Parlamentarier brodeln wegen Airbnb-Reglement

Scharfe Kritik gabs Anfang 2024 von mehreren Seiten. Die Hotelbranche mahnte, der Stadtrat habe eine «willkürliche Hoteldefinition» erfunden, indem er die Vermietung von Hotelzimmern mit Küchen beschränke (zentralplus berichtete).

Auch im Parlament war der Ton scharf. Die FDP bezeichnete das Reglement als «Katastrophe». Die Grüne warnte vor Schlupflöchern. Einzig die SP, als Urheberin der Airbnb-Initiative, drängte auf Umsetzung. Am Ende schickte das Parlament die Vorlage zurück in die Baukommission (zentralplus berichtete).

Das Airbnb-Reglement erntete viel Kritik seitens Parlament. (Bild: kok)

Im April und Mai hat die elfköpfige Kommission zweimal über das Regelwerk beraten – und schlägt nun in einem neuen Bericht und Antrag einen «Systemwechsel» vor.

Gefahr von «Alibi-Hauptwohnsitzen»

Gemäss altem Entwurf dürfen Luzerner ihre Hauptwohnsitze unbeschränkt für kurze Zeit vermieten. «Dies wird von einer Mehrheit der Baukommission als mögliches Schlupfloch gewertet», so der Bericht. Personen könnten «Alibi-Hauptwohnsitze» halten, um ihre Wohnung unbegrenzt auf Airbnb oder andere Plattformen zu stellen.

Daher fordert die Kommission, die unbeschränkte Kurzzeitvermietung von Hauptwohnsitzen nur zu erlauben, wenn die Vermieterinnen dadurch «keine missbräuchliche Rendite» erzielen würden. Als missbräuchlich gilt ein höherer Preis als der quartierübliche Mietzins plus 20 Prozent.

Ein Systemwechsel bei der Hoteldefinition

Beim Thema Hotels drängt die Kommission auf einen «Systemwechsel». Der Stadtrat wollte Hotels von Airbnb-Anbietern unterscheiden, indem er Hoteldienstleistungen forderte und Küchen in Zimmern verbot. Die Kommission dagegen schlägt eine Ausnahmeregelung vor, und die streicht die alte Regel.

«Für Räumlichkeiten, die keinen Wohnraum verdrängen, sollen Ausnahmen bestehen.» Firmen müssen gegenüber den Behörden «glaubhaft darlegen», dass die Räumlichkeit seit 2010 nicht als Wohnraum genutzt wurde – oder für die Erstellung seit 2010 kein Wohnraum vernichtet oder verdrängt wurde.

Dies gilt für Büros, Gewerbe, Schulen oder Neubauten «auf grüner Wiese». Sie dürfen als Ferienwohnungen oder Hotelzimmer genutzt werden, wenn ihre Zone es zulässt. Wurde eine Wohnung nach dem Jahr 2010 zu einem Appartement umgewandelt, ist sie nach dem neuen Reglement rechtswidrig.

Airbnb-Reglement kommt erneut ins Stadtparlament

Die Übergangsfrist von fünf Jahren – bis die neuen Regeln gelten – lässt die Kommission unangetastet. Als Beginn der Frist schlägt das Gremium allerdings den Volksentscheid am 12. März 2023 vor und nicht das Inkrafttreten des Reglements. Zudem soll der Zweck der Initiative – Kurzzeitappartements dem Wohnungsmarkt zurückzuführen – in einem neuen Zweckartikel gewürdigt werden. 

Als Nächstes kommt der Bericht und Antrag erneut in den Grossen Stadtrat. Die Streichung der Hoteldefinition und die Einschränkung der privaten Vermietung dürften auf Wohlgefallen stossen. Ob diese Änderungen allerdings genügen, damit das Regelwerk jetzt grünes Licht erhält, ist ungewiss.

Verwendete Quellen
  • Bericht und Antrag der Baukommission
  • Website der Stadt Luzern zur Baukommission
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