Airbnb-Initiative sorgt für Zündstoff

Doch keine Airbnb-Wohnungen über dem Hotel Falken

Beim Hotel Falken sollten Airbnb-Wohnungen entstehen. (Bild: cbu)

Die Besitzer des Hotel Falken streichen geplante Airbnb-Wohnungen, bevor die Airbnb-Initiative überhaupt gilt. Zeitgleich steht die Umsetzung des Stadtrats unter Beschuss von der Hotelbranche, der Baukommission und der SP.

Im Herzen der Luzerner Altstadt will das wohl kleinste Hotel der Stadt in die Höhe wachsen. Das Hotel Falken erhält zwei neue Geschosse. Dies zeigt ein aktuelles Baugesuch. Bauherrin ist die Luzern Crystal AG. Sie ist Grundeigentümerin der Liegenschaft an der Falkengasse. Und wird von den Söhnen des Gastrounternehmers Hans P. Wanner, der das Hotel leitet, geführt.

Doch wie die Wanners die Geschosse nutzen können, haben die Luzerner an der Urne eingeschränkt. Ursprünglich geplant waren «hochwertige, möblierte Studios flexibel für kurzfristige touristische Aufenthalte einerseits und für temporäres Wohnen», steht im Projektbeschrieb. Bedeutet: Die Wanners planten Airbnb-Studios.

Airbnb-Initiative kommt Bauplänen in die Quere

Im März 2023 stimmte Luzern für die Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren». Sie verlangt, dass Wohnungen in der Stadt Luzern nur noch maximal 90 Tage im Jahr zu touristischen Zwecken vermietet werden dürfen. Der sanftere Gegenvorschlag des Stadtrats wurde abgeschossen (zentralplus berichtete).

Wenig später teilte die Stadt den Wanner-Söhnen mit, dass die Airbnb-Studios nicht möglich sind. Die Folge sei eine «grundlegende Anpassung der Planung» gewesen, nach einer «jahrelangen und teuren Planungsphase». Nun wollen sie zehn möblierte Wohnstudios mit Kochnischen bauen.

Die Fassade bleibt gleich: So soll es beim Hotel Falken dereinst aussehen. (Bild: Ahaa Atelier für Architektur)

Auf Anfrage sagt Hans P. Wanner, mit dem Studiobau nichts zu tun zu haben. Der Mitte-70-Jährige, der unter anderem das «Fondue House Du Pont» betreibt, sagt von sich, auf dem Weg in die Pension zu sein. Die Aufstockung des Hotel Falken läge in den Händen seiner Söhne, ebenso wie die Zukunft des Hotels selbst.

Die Söhne wollen weitere Informationen zum Projekt an der Falkengasse nicht öffentlich machen, bevor die Umsetzung der Airbnb-Initiative nicht feststeht, erklärt er. Somit ist unklar, wie teuer die möblierten Wohnstudios mit Kochnische werden sollen. Und ob es eine Mindestmietdauer geben wird. Die Wanner-Söhne betonen im Projektbeschrieb, dass die Wohnstudios in der Kernstadt Wohnraum schaffen sollen.

Umsetzung der Airbnb-Initiative liegt vor

Zeitgleich zum Wirbel in der Falkengasse hat der Stadtrat ein Reglement zur Umsetzung der Airbnb-Initiative erarbeitet. Mitte Januar hat er es veröffentlicht. Grundlegend folgt es dem Initiativtext, enthält aber Ausnahmen. In der Tourismus- und Landwirtschaftszone soll die 90-Tage-Regel etwa nicht gelten. Auch seinen Wohnsitz soll man weiter uneingeschränkt vermieten können. Zum Beispiel, wenn man im Ausland ist.

Zudem hat der Stadtrat für Hotelbetriebe eine eigene Regel definiert. Damit Hotels ihre Räumlichkeiten mehr als 90 Tage im Jahr vermieten dürfen, darf keine Kocheinrichtung vorhanden sein. Ausserdem muss die Möglichkeit zur täglichen Reinigung bestehen. Berufs- und Fachverbände aus der Hotelbranche schäumen.

Luzerner Hotels fühlen sich beschnitten

«Die Stadt hat eine willkürliche, praxisfremde Hoteldefinition erfunden, statt sich auf die gültige Zertifikation von Hotellerie Suisse abzustützen», schreibt Raymond Hunziker von Zentralschweiz Hotels und Luzern Hotels in einer Medienmitteilung diese Woche. Beide Regionalverbände gehören zum Branchenverband Hotellerie Suisse.

«Serviced Apartments» mit Kochnischen seien ein wichtiger Teil des Angebots von Luzerner Betrieben. Und für Gäste mit kleinem Budget oder Angestellte von hiesigen Unternehmen attraktiv. Luzern Hotels fordert daher, die Küche als «Abgrenzungskriterium» zu streichen.

Raymond Hunziker präsidiertZentralschweiz und Luzern Hotels seit bald zwei Jahren. (Bild: Linkedin)

Kernanliegen der Initiative sei es, Airbnb-Angebote einzuschränken und nicht Hotelbetriebe zu beschneiden. «Wir sind überzeugt, dass das Reglement seine Griffigkeit behält, auch wenn unsere Punkte berücksichtigt werden», sagt Raymond Hunziker. Anderenfalls drohe einigen Betriebe das Aus, so der Verband.

Die Stadt erklärt die Küchenregel wie folgt: «Mit diesen Kriterien wollen wir verhindern, dass sich professionelle Anbieter von Airbnb-Wohnungen einfach als Hotel bezeichnen und weiterhin kurzzeitige Mietwohnungen anbieten», so die Baudirektorin Manuela Jost gegenüber der «Luzerner Zeitung».

Baukommission will Schlupfloch schliessen

Am 29. Februar wird der Grosse Stadtrat voraussichtlich über das Reglement debattieren. Auch die Baukommission hat bereits Kritik am Entwurf des Stadtrats geäussert. Sie will das Reglement leicht verschärfen, um ein Schlupfloch zu schliessen (zentralplus berichtete).

Die kurzzeitige Vermietung von Räumen für mehr als 90 Nächte pro Jahr soll auch verboten werden, wenn eine «missbräuchliche Rendite» erzielt wird. Damit will die Kommission weiter verhindern, dass sich Anbieter als Hotels tarnen, um das Reglement zu unterlaufen.

Ebenfalls umstritten ist, ob Personen, die in Luzern gemeldet sind, ihre Wohnung uneingeschränkt kurzzeitvermieten dürfen. Aus den SP-Reihen gab es daran bereits Kritik.

Fünf Jahre Gnadenfrist sind umstritten

Auch die Übergangsfrist von fünf Jahren wird für Zündstoff sorgen. In dieser Zeit soll sich für die Betreiber von Airbnb-Wohnungen nichts ändern. Der Luzerner Stadtrat argumentiert, fünf Jahre seien nötig, um die für Airbnb-Wohnungen getätigten Investitionen zu amortisieren. Die Verbände Zentralschweiz und Luzern Hotels fordern eine längere Gnadenfrist. Die SP, Mitinitiantin der Airbnb-Initiative, findet die Frist zu lang.

Auch möglich ist, dass die Luzerner noch einmal an die Urne müssen. Denn der Beschluss des Grossen Stadtrats Ende Februar untersteht dem fakultativen Referendum. Falls es nicht ergriffen wird, soll das Reglement am 1. September in Kraft treten. Anderenfalls folgt im Herbst die Volksabstimmung. Bei Annahme würde das Reglement ab 2025 gelten. Bei Ablehnung müsste der Stadtrat erneut über die Bücher.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung der Stadt Luzern zur Umsetzung der Airbnb-Initiative
  • zentralplus Medienarchiv
  • Baugesuch der «Luzern Crystal AG»
  • Handelsregister des Kanton Luzern
  • Telefonische und schriftliche Anfrage bei Hans Wanner, der Luzern Crystal AG und beim Hotel Falken
  • Artikel in der «Luzerner Zeitung»
  • Artikel im «Blick» mit Bezug auf Hans P. Wanner
  • Grundbuch der Stadt Luzern
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