So soll die Initiative umgesetzt werden

Airbnb in Luzern: Stadtrat sucht die pragmatische Lösung

Der Luzerner Stadtrat will einige Ausnahmen bei der Umsetzung der Airbnb-Initiative zulassen. (Bild: ewi)

Die Luzerner haben vor knapp einem Jahr die SP-Initiative zu einer drastischen Einschränkung von Airbnb angenommen. Nun präsentiert der Stadtrat seine Pläne.

zentralplus nannte die Annahme der Airbnb-Initiative den «Politcoup des Jahres». Am 12. März 2023 nahm die Stadt Luzern das Anliegen von SP, Juso, Mieterverband und Casafair mit 64 Prozent deutlich an. Der Gegenvorschlag des Stadtrats hatte keine Chance.

Die Bevölkerung sagte damit Ja zu deutlich schärferen Regeln im Bezug auf Wohnungen, die kurzzeitig vermietet werden. Also etwa an Touristen, die über die Onlineplattform Airbnb eine Unterkunft in Luzern buchen.

Nun hat die Stadt ein Reglement ausgearbeitet, wie sie die Initiative konkret umsetzen möchte. An der Pressekonferenz vom Donnerstagvormittag erläuterte Baudirektorin Manuela Jost (GLP) die Details. Jost betonte, der Vorschlag des Stadtrats sei eine «pragmatische Umsetzung», mit der trotzdem noch einiges möglich sei, «aber vieles eben nicht mehr».

Grundsätzlich ist es künftig nicht mehr erlaubt, eine Wohnung für mehr als 90 Nächte pro Jahr zu vermieten – ausser, die Wohnung steht in der Landwirtschafts- oder Tourismuszone (wie beispielsweise die Altstadt). Die Stadt will zudem weitere Ausnahmen erlauben.

Das sieht der Stadtrat vor

Die Stadtregierung plant, ein separates Reglement für die Umsetzung der Initiative einzuführen. Sie geht damit anders vor als die Initiative, die eine Änderung der Bau- und Zonenordnung verlangt. Jost dazu: «Eine Anpassung der Bau- und Zonenordnung wäre eine langwierige Geschichte. Der Vorteil eines Reglements ist eine grössere Flexibilität.» Zudem könne ein solches schneller umgesetzt werden.

Wichtig ist dem Stadtrat auch die Besitzstandgarantie. Diese soll nach Inkraftsetzung des Reglements fünf Jahre dauern. Sprich: Wenn man heute eine Airbnb-Wohnung in Luzern anbietet, soll man das auch noch die nächsten fünf Jahre tun dürfen. Erst danach gilt das Reglement für ein heute bestehendes Angebot. Der Baudirektorin ist klar, dass die Initianten eine schnellere Umsetzung wollten. Doch es gelte, verhältnismässig zu agieren. Das übergeordnete Recht müsse mit einbezogen werden.

Denise Weber, Juristin im Stab der Baudirektion, ergänzte, die Stadt greife mit einer solchen Regelung eigentlich in die Grundrechte ein, beispielsweise in die Wirtschaftsfreiheit. Denn: «Jeder hat das Recht, sein Eigentum so zu nutzen, wie er das gerne möchte.» Ein vom Stadtrat in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten habe gezeigt, dass man tatsächlich Einschränkungen erlassen dürfe. Aber nur, wenn es ein hohes öffentliches Interesse gebe. Das sei hier der Fall. Allerdings mit einer Übergangsfrist. «Der Stadtrat kam zum Schluss, dass fünf Jahre angemessen sind», sagte Denise Weber.

Initianten kritisieren Ausnahmen

Die Luzerner SP kritisiert diesen Punkt, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Grossstadtrat Mario Stübi dauert die Frist zu lange: «Mit der Einreichung der Initiative wurde allen in der Branche klar, dass der Wind bei überhöhten Renditen gedreht hat. Es liegt damit auf der Hand, dass die Übergangsphase, während der Airbnb-Wohnungen wieder zu normalem Wohnraum für die Bevölkerung werden müssen, bereits am Laufen ist.» Die Genossen wollen deshalb, dass das Datum der Einreichung der Initiative als Stichtag für den Beginn der Fünfjahresfrist gilt. Das wäre der 6. August 2021.

Wie erwähnt, ist es künftig grundsätzlich nicht mehr erlaubt, eine Wohnung für länger als 90 Nächte pro Jahr zu vermieten. Die Stadt sieht aber Ausnahmen vor: So etwa für Personen, deren Hauptwohnsitz sich in der zu vermietenden Wohnung befindet. Wenn also eine Person, die in Luzern angemeldet ist, für eine längere Zeit auf Reisen geht, darf sie – so zumindest der Vorschlag des Stadtrats – künftig ihre Wohnung auch mehr als drei Monate pro Jahr vermieten.

Auch das passt der SP nicht. Neo-Nationalrat David Roth: «Es bleibt unklar, warum der Stadtrat hier nicht auf die bewährte, im Mietrecht abschliessend geregelte Untermiete verweist.» Die SP lehnt diese Ausnahme – sie nennt es «Schlupfloch» – ab.

Die Krux mit den Küchen der Jugendherbergen

Weitere Ausnahmen sieht der Stadtrat bei Personalwohnungen, Dienstwohnungen für Militär, Feuerwehr und den Zivilschutz sowie bei Wohnungen in sozialen Einrichtungen wie Asylzentren und Pflegeanstalten vor. Hotels, die nicht in der Tourismuszone stehen, müssen künftig eine Bestätigung von der Stadt beantragen. Sie dürfen ihren Gästen aber keine Räume mit Kocheinrichtungen anbieten. Mikrowellen und Wasserkocher sind dabei in Ordnung, Backöfen und Herdplatten aber nicht.

Und hier kommt eine weitere Krux: die Jugendherbergen. Diese stehen in Luzern ausserhalb der Tourismuszone, müssen also in Zukunft eine Bewilligung beantragen. Und sie dürfen künftig keine Kocheinrichtungen für ihre Gäste mehr anbieten. Sprich: Die beliebten Küchen, an denen gerade junge Gäste oft zusammen kochen, sind nicht mehr erlaubt. Die Ausstattung wird limitiert auf Mikrowellen.

Betreffen wird das voraussichtlich das «Backpackers Lucerne» am Alpenquai, das während der Pandemie renoviert wurde. In der Jugendherberge am Rotsee kann bereits heute – mit Ausnahme von Mikrowellen – nicht selber Essen zubereitet werden. Die Stadt sagt hierzu, dass man irgendwo einen Strich habe ziehen müssen.

SP fordert das Parlament auf, «den Volkswillen umzusetzen»

Das Geschäft zieht nun weiter seine politischen Kreise. Als Nächstes diskutiert die Baukommission das vorgeschlagene Reglement. Ende Februar kommt es ins Stadtparlament. Und hier fordert die SP den Grossen Stadtrat dazu auf, «den Volkswillen umzusetzen und den Reglementsvorschlag des Stadtrats entsprechend zu korrigieren. Sonst drohte eine Abfuhr an der Urne und damit eine Verzögerung um ein weiteres Jahr.» Der Stadtrat produziere erneut Schlupflöcher, obwohl die Bevölkerung keine solche wolle. Es ist also gut möglich, dass das Parlament noch einige Änderungen vornehmen wird.

Das Reglement unterliegt dem fakultativen Referendum. Sollte dieses nicht ergriffen werden, will der Stadtrat die neuen Regeln per 1. September 2024 in Kraft setzen. Kommt es zu einer Abstimmung, wird es wohl per 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Verwendete Quellen
  • Pressekonferenz mit Manuela Jost, Stadtluzerner Baudirektorin
  • Medienmitteilung der Luzerner SP
  • Homepage «Backpackers Lucerne»
  • Medienarchiv zentralplus
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3 Kommentare
  • Profilfoto von Silvio Bonzanigo
    Silvio Bonzanigo, 18.01.2024, 15:48 Uhr

    Die Tourismus-Feindlichkeit von Links-Grün spottet jeder Beschreibung. Luzern ist eine der fünf beliebtesten Tourismus-Destinationen in Europa – schon gewusst? Statt auf die Airbnb-Wohnungen einzuprügeln, würde sich Links-Grün besser für den Gemeinnützigen Wohnungsbau ins Zeug legen, der zwar beschlossen ist, aber nicht realisiert wird (z.B. altes Hallenbad).

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  • Profilfoto von Lea Gruntz
    Lea Gruntz, 18.01.2024, 15:41 Uhr

    Damit können sich dann die nächsten befassen, wie mit so vielem anderem auch, gället Si.

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  • Profilfoto von Libero
    Libero, 18.01.2024, 15:19 Uhr

    Stadträtin, Frau Manuela Jost (GLP) unterläuft mit diesen Reglements-Entwurf ganz klar den Wähler-Willen.
    Über 65 Prozent der Stimmen wollen den Wohnraum für Luzerner/innen nicht für Spekulanten erhalten.

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