Sachbeschädigungen vor FCL-Heimspiel

Zentralbahn-Vandalenakte: FCB-Fan fordert Freispruch

Weil den FCB-Fans Fanmarsch Richtung Swissporarena verboten wurde, waren sie ausnahmsweise mit der Zentralbahn unterwegs – und hinterliessen dabei ein Bild der Zerstörung. (Bild: zvg)

Ein Jahr nach den massiven Sachbeschädigungen in der Zentralbahn durch FCB-Fans steht ein 37-jähriger Basler vor Gericht. Der Luzerner Staatsanwaltschaft stellt sich dabei einmal mehr die schwierige Aufgabe, stichhaltige Beweise gegen randalierende Fussballfans vorlegen zu können.

Wenn es rund um Fussballspiele zu Ausschreitungen oder Sachbeschädigungen kommt, scheitern die Strafprozesse regelmässig an der mangelhaften Beweislage. So musste ein Luzerner Richter im Frühling des letzten Jahres mehrere mögliche Gewalttäter freisprechen, weil die Staatsanwaltschaft ihnen nicht «rechtsgenüglich» nachweisen konnte, an einer Schlägerei zwischen FCL-Fans und FCB-Fans teilgenommen zu haben (zentralplus berichtete).

Im März 2023 gaben die angereisten Fans aus Basel erneut Anlass zur Empörung. Sie verwüsteten drei Wagen der Zentralbahn, mit der sie vom Bahnhof Luzern zum Stadion auf der Allmend fuhren (zentralplus berichtete). Nun muss sich ein FCB-Fan für die massiven Sachbeschädigungen mit einem Sachschaden von 20'000 Franken vor Gericht verantworten.

«Zusammenrottung» der FCB-Fans

Der 37-jährige Basler erschien am Freitagmorgen vor dem Bezirksgericht Luzern. Ihm werden Landfriedensbruch und Verunreinigung fremden Eigentums vorgeworfen. So soll er die Plexiglasabdeckungen von zwei Überwachungskameras mit FCB-Stickers abgeklebt haben. Das beweisen angeblich Fingerabdrücke, berichtet die «Luzerner Zeitung».

Die Staatsanwaltschaft spricht von einer «Zusammenrottung», bei der «mit vereinten Kräften Sachbeschädigungen begangen» wurden. Der angeklagte FCB-Fan habe daran vorsätzlich teilgenommen.

Angeklagter schweigt

Geäussert hat sich der Basler zu den Vorwürfen nicht. «Auf Anraten meines Anwalts mache ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch», war das Spannendste, was er vor Gericht von sich gab. Der Anwalt forderte im Namen seines Mandanten Freispruch.

Er sagt, es könne nicht bewiesen werden, dass dieser überhaupt mit den randalierenden FCB-Fans in der Zentralbahn war, als die Zugwägen auseinandergenommen wurden. Was dort passiert sei, wisse dieser nicht. Stattdessen betont der Anwalt, dass auf Videoaufnahmen keine aggressive Stimmung zu sehen gewesen sei – was gegen eine Zusammenrottung spreche. Denn eine solche setze per Definitionem eine «friedensbedrohliche Grundstimmung» voraus.

«Staatsanwaltschaft hat sich verrannt»

Auch der Fingerabdruck auf den Stickers beweise die Teilnahme seines Mandanten an den Verwüstungen in der Zentralbahn nicht. Es gebe unzählige Möglichkeiten, wie der Fingerabdruck auf den Sticker hätte kommen können. Das Fazit des Anwalts: «Das Allermeiste bleibt Spekulation. Die Staatsanwaltschaft hat sich verrannt.» Wegen des grossen öffentlichen und medialen Drucks, der auf ihr laste, wenn es rund um Fussballspiele zu Straftaten kommt.

Das sieht die Staatsanwaltschaft selbstredend anders. Sie will den FCB-Fan zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 200 Franken verurteilen. Zudem soll er eine Busse von 4000 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von 630 Franken zahlen, schreibt die «Luzerner Zeitung». Ob es so weit kommt, wird der Richter entscheiden müssen.

Verwendete Quellen
  • Artikel in der «Luzerner Zeitung»
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