FC Luzern
Streit um Swissporarena

FCL erhebt massive Vorwürfe gegen Alpstaeg und Studhalter – diese wehren sich

Das FCL-Stadion ist das Objekt eines riesigen, neuen Streits. (Bild: Martin Meienberger/Sven Thomann/Blick/freshfocus)

Die Stadt Luzern hat den Heimfall der Swissporarena eingeleitet – unter heftigem Protest von Bernhard Alpstaeg. Nun meldet sich auch der FC Luzern mit Vorwürfen zu Wort. Alpstaeg wehrt sich über seinen Sprecher Sacha Wigdorovits.

Der FCL und seine Fans erleben turbulente Tage. Nach der viel beachteten sonntäglichen Rückkehr Bernhard Alpstaegs in die Swissporarena (zentralplus berichtete) hat die Stadt Luzern den Heimfall der Swissporarena ausgelöst (zentralplus berichtete). Weil sie davon ausgehen müsse, dass Bernhard Alpstaeg den FCL trotz vertraglich festgelegtem Kaufrecht übergangen habe, als er sich 2018 und 2019 die Aktienmehrheit am Stadion sicherte, so die Begründung des Stadtpräsidenten Beat Züsli (zentralplus berichtete). Sacha Wigdorovits, Alpstaegs Mediensprecher, wies die Vorwürfe der Stadt Luzern vehement zurück. «Alle Behauptungen des Stadtrats sind falsch», schrieb er in einer Medienmitteilung (zentralplus berichtete).

Doch für einen Stadionstreit braucht es immer drei. Am Mittwochmorgen meldet sich darum auch der FCL zu Wort. Mit einer Stellungnahme, die es in sich hat. Und die gar einen vierten Player dazuholt.

FCL erhebt massive Vorwürfe

Aufgrund der dem heutigen Verwaltungsrat der FCL Holding AG vorliegenden Unterlagen bestehe der dringende Verdacht, dass Bernhard Alpstaeg im Jahr 2019 beim Erwerb seines 60-prozentigen Aktienpakets an der Stadion Luzern AG das im Baurechtsvertrag mit der Stadt Luzern vorgesehene Vorkaufsrecht der FCL Holding AG in strafrechtlich relevanter Weise vereitelt habe. Dies geht aus einem E-Mail-Dokument hervor, das zentralplus vorliegt.

2019 war er noch FCL-Präsident: Philipp Studhalter. Doch zuletzt gaben stattdessen seine Beziehungen zu einem russischen Oligarchen zu reden (zentralplus berichtete). (Bild: Martin Meienberger/freshfocus)

Aus diesem Dokument gehe hervor, dass Bernhard Alpstaeg gewusst habe, dass bei der geplanten Übertragung des 60-Prozent-Aktienpakets an eine von ihm kontrollierte Gesellschaft BA Holding AG gemäss Baurechtsvertrag mit der Stadt Luzern ein Kaufrecht der Stadt Luzern und der FCL Holding AG zu beachten gewesen sei. 

Brisante schriftliche Belege

Wörtlich hat die damalige Anwältin von Bernhard Alpstaeg, Büropartnerin von Philipp Studhalter (damals gleichzeitig Verwaltungsratspräsident der FCL Holding AG und CEO des FC Luzern), zum Bestehen des Kaufrechts der FCL Holding AG Folgendes festgehalten:

«Ich habe keine Lösung gefunden, welche kurzfristig die offene Verfügungsmacht über die Aktien gibt, ohne das Kaufrecht der Stadt Luzern oder der FCL Holding AG auszulösen. Alle Verkäufe der Aktien, egal, an welche Käufer, lösen das Kaufrecht gemäss Baurechtsvertrag aus, wenn die Verkäuferin mehr als 20 Prozent verkauft, somit bei einem Stufenverkauf ab dem 21. Prozent.»

Damalige Anwältin von Bernhard Alpstaeg

Ausriss aus der vom FCL zitierten «Beweis»-E-Mail. (Bild: ZVG)

Erst nach Abschluss der Transaktion sei der Verwaltungsrat der FCL Holding AG im September 2019 von Philipp Studhalter und seitens der Verkäuferin darüber informiert worden, dass Bernhard Alpstaeg über seine BA Holding AG das Aktienpaket von 60 Prozent an der Stadion Luzern AG erworben hat – und dass der FCL Holding AG kein entsprechendes Vorkaufsrecht zusteht.

Vorsätzliches Handeln?

Diese Aussage sei gemacht worden, obwohl allen an der Transaktion beteiligten Personen gemäss dem erwähnten E-Mail klar gewesen sei, dass die FCL Holding AG über ein Vorkaufsrecht verfügt und dass dieses gemäss dem mit der Stadt Luzern bestehenden Baurechtsvertrag der FCL Holding AG hätte schriftlich zur Ausübung angeboten werden müssen.

Aufgrund des Vertrauensverhältnisses zum Verwaltungsratspräsidenten und CEO Philipp Studhalter, damals auch anwaltlich für die FCL Holding AG tätig, habe der Verwaltungsrat, dessen mehrfach wiederholten, mündlichen und schriftlichen Ausführungen Glauben geschenkt, wonach kein Kaufrecht bestehe. Diese Aussage von Philipp Studhalter sei im diametralen Gegensatz zur vorherigen Analyse seiner Büropartnerin gestanden. Wie aus den heute bekannten Unterlagen ersichtlich sei, dürfte die Übernahme der Aktienmehrheit bei der Stadion Luzern AG durch Bernhard Alpstaeg, wie schon bei der FCL Holding AG, mutmasslich von langer Hand eingefädelt und geplant worden sei, schreibt der FCL weiter.

FCL sei nicht informiert worden

Entgegen der Verpflichtung gemäss Baurechtsvertrag hätten weder die Eberli Partner Generalunternehmung als Verkäuferin noch die Stadion Luzern AG noch Bernhard Alpstaeg die FCL Holding AG wie vertraglich vorgesehen mit eingeschriebenem Brief über den Kaufrechtsfall informiert. Entgegen den vertraglichen Verpflichtungen sei die FCL Holding AG auch nicht über den genauen Kaufpreis für die Übernahme des 60-Prozent-Aktienpakets informiert worden. Auch nicht über die Kaufpreisberechnung. Dies sei aber notwendig gewesen, damit die FCL Holding AG ihr vertragliches Kaufrecht innert der vertraglichen Frist von 90 Tagen nach Bekanntgabe des definitiven Kaufpreises hätte ausüben können.

Mit dieser Nichtmitteilung an die FCL Holding AG habe die Stadion Luzern AG als Baurechtsnehmerin, die damals wie heute von Bernhard Alpstaeg präsidiert wird, ihre vertraglichen Pflichten gegenüber der Stadt Luzern und der FCL Holding AG in schwerwiegender Weise verletzt. Gleichzeitig habe Bernhard Alpstaeg in seiner damaligen Funktion als Verwaltungsrat der FCL Holding AG auch seine organschaftlichen Treue- und Sorgfaltspflichten gegenüber der FCL Holding AG verletzt, indem er die Aktien der Stadion Luzern AG zum Nachteil der FCL Holding AG selber gekauft habe, anstatt sie gemäss Baurechtsvertrag zum vertraglich vorgesehenen, sehr attraktiven Kaufpreis der FCL Holding AG anzubieten.

Erheblicher sportlicher und finanzieller Schaden

Der FCL schreibt weiter: Dadurch sei der FCL Holding AG ein erheblicher sportlicher und finanzieller Schaden entstanden, wäre der FCL Holding AG doch das Recht zugestanden, die für einen Fussballclub in der Schweiz äussert wichtige, vollständige Kontrolle über das eigene Fussballstadion zu erlangen, und zwar zu einem im Baurechtsvertrag mit der Stadt Luzern definierten Kaufpreis von mutmasslich rund 1,2 Millionen Franken. «In Anbetracht des Umstandes, dass das Fussballstadion in Luzern mit öffentlichen Geldern von über 50 Millionen Franken finanziert worden ist, muss das Verhalten von Bernhard Alpstaeg und Philipp Studhalter in aller Form verurteilt werden», schreibt der FCL weiter.

Bernhard Alpstaeg ist gewaltig unter Druck geraten. (Bild: jdi)

Dieses mutmasslich strafrechtlich relevante Vorgehen von Bernhard Alpstaeg und Philipp Studhalter habe der heutige Verwaltungsrat der FCL Holding AG im Dezember 2022 und im Februar 2023 der Staatsanwaltschaft mittels Ergänzungsanzeige zur Anzeige gebracht. Die Staatsanwaltschaft, die aufgrund der eingereichten Akten gegen Bernhard Alpstaeg bereits ein Verfahren eröffnet hatte, habe die Akten im Februar 2023 an die Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte überwiesen. Diese habe gegen Bernhard Alpstaeg ein Strafverfahren wegen versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung eröffnet. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung.

FCL begrüsst Vorgehen der Stadt Luzern

Selbstverständlich begrüsse der Verwaltungsrat der FCL Holding AG die Tatsache, dass die Stadt Luzern mit dem Schreiben vom 7. Juli 2023 die Luzern Stadion AG und Bernhard Alpstaeg schriftlich aufgefordert habe, der FCL Holding AG das nicht eingeräumte Kaufrecht am von Bernhard Alpstaeg erworbenen 60-prozentigen Aktienpaket noch entsprechend den vertraglich vorgesehenen Bestimmungen einzuräumen.

Aufgrund des Umstands, dass sich Bernhard Alpstaeg und die Stadion Luzern AG geweigert hätten, dieser grundlegenden Vertragspflicht nachzukommen, sei die nun erfolgte Erklärung der Stadt Luzern über den Heimfall des Fussballstadions an die Stadt Luzern konsequent und folgerichtig. Der Verwaltungsrat der FCL Holding AG sehe sich durch die nun erfolgte Heimfallerklärung der Stadt Luzern in seinem Vorgehen bestätigt.

Wigdorovits: «Falsche Behauptungen des Verwaltungsrats»

Unterdessen weht sich Bernard Alpstaeg über seinen Sprecher Sacha Wigdorovits: «Diese Vorwürfe sind total haltlos.» In acht Punkten werden die Vorwürfe aus Sicht von Bernhard Alpstaeg negiert. Dabei wird auch der Luzerner Stadtpräsident Beat Züsli angegriffen. Züsli nehme nicht die Interessen der Öffentlichkeit, «sondern einzig und allein die Interessen des Verwaltungsrates der FCL Holding AG wahr». Er nennt Züslis Vorgehen eine «skandalöse Missachtung des sonst in der Schweiz geltenden Prinzips der Gewaltentrennung».

Weiter schreibt Wigdorovits: Alpstaeg sei im Oktober 2019 Käufer und nicht Verkäufer des besagten Aktienpakets gewesen. «Er hatte deshalb mit dem Vorkaufsrecht nicht das Geringste zu tun. Die Frage, ob und wem ein Vorkaufsrecht einzuräumen ist oder nicht, ist Sache des Verkäufers.»

Der Verwaltungsrat habe zur Untermauerung seiner Behauptungen bewusst nur einzelne, kurze Textpassagen aus einem Mail vom Dezember 2018 zitiert. Dies, weil diese einen «irreführenden Eindruck erweckten. Im ausführlichen Anhang zu jenem Mail ging die Verfasserin nicht davon aus, dass gemäss Baurechtsvertrag der FCL Holding AG ein Vorkaufsrecht zustand», schreibt Wigdorovits.

Damals wurde nichts unternommen

Das vom Dezember 2018 stammende Mail, auf das sich der Verwaltungsrat der FCL Holding berufe, sei ihm schon damals bekannt gewesen. Der Finanzchef der FCL Holding, Richard Furrer, sei einer der Empfänger des Mails gewesen. Der Verwaltungsrat habe indessen damals nichts unternommen, um das Stadion zu kaufen. Denn er habe 2018/2019 keinerlei Interesse, das Stadion zu kaufen, weil der FCL schlicht kein Geld dafür gehabt habe. Wigdorovits führt aus: «Sonst hätte der Verwaltungsrat auch nach dem Kauf der Stadionaktien durch Bernhard Alpstaeg noch 90 Tage Zeit gehabt, seine Ansprüche geltend zu machen. Dies ist nicht geschehen.»

Bernhard Alpstaegs Sprecher sagt, der Verwaltungsrat der FCL Holding AG suche nach immer neuen Scheinargumenten, um Alpstaeg anzuschwärzen, weil dieser ihn im Dezember 2021 habe abwählen wollen. Auch dies sei aktenkundig.

Philipp Studhalter nimmt ebenfalls Stellung

Deutlich weniger ausführlich meldet sich auch Philipp Studhalter mit einer Stellungnahme – und schlägt dennoch in dieselbe Kerbe: «Der Verwaltungsrat der FCL Holding AG fällte seine strategischen Entscheide und die daraus entstehenden operativen Fragen als Kollektiv, nicht durch eine Einzelperson. Das war auch beim Verkauf des Aktienpakets der Antoga AG, Eigentümerin von 60 Prozent der Aktien der Stadion Luzern AG, an Herrn Alpstaeg im Jahr 2019 der Fall. Das Resultat war eindeutig, kein Verwaltungsratsmitglied war dagegen – auch nicht Josef Bieri.»

Dieser Artikel wurde um die Sichtweise der Seiten Alpstaeg und Studhalter ergänzt.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung des FCL
  • Schriftlicher Austausch mit Sacha Wigdorovits
  • Telefonat mit Beat Züsli
  • Medienmitteilung von Bernard Alpstaeg
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