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Die Stadtluzerner Regierung löst den vorzeitigen Heimfall der Swissporarena aus. Damit könnte Bernhard Alpstaeg sein Stadion verlieren. Ausser, er würde sich juristisch dagegen wehren.
In einer ausführlichen Medienmitteilung teilt der Luzerner Stadtrat am Dienstagvormittag mit, rechtliche Schritte für den Heimfall der Swissporarena ausgelöst zu haben. In ebendieser Swissporarena hat Bernhard Alpstaeg am Sonntag erstmals seit dem Beginn des Aktionärsstreits ein Spiel mitverfolgt. Und zwar in prominenter Begleitung (zentralplus berichtete).
Doch das Stadion könnte ihm entzogen werden. Das Szenario stand schon vor einem halben Jahr im Raum. Damals war der Heimfall Thema (zentralplus berichtete). Denn Alpstaeg drohte damit, den FCL aus dem Stadion zu werfen (zentralplus berichtete). Eine Juristin erklärte gegenüber zentralplus, unter welchen Voraussetzungen ein Heimfall möglich würde (zentralplus berichtete).
FCL hat Stadtrat informiert
Diese scheinen nun erfüllt zu sein. Denn offenbar wurde dem Stadtrat Ende Juni 2023 zur Kenntnis gebracht, dass bei Übertragungen von Aktien der Stadion Luzern AG in den Jahren 2018 und 2019 nicht alles gemäss den Verpflichtungen im Baurechtsvertrag abgewickelt worden sei. Dies heisst es in der Mitteilung des Luzerner Stadtrats.
Insbesondere solle bei den erfolgten Aktienübertragungen der FCL Holding AG kein Kaufrecht eingeräumt worden sein. Den Hinweis erhielt die Stadt Luzern von der aktuellen FCL-Führung rund um Präsident Stefan Wolf, wie Stadtpräsident Beat Züsli gegenüber zentralplus verrät.
Stadtrat forderte Stellungnahme ein
Mit Schreiben von Anfang Juli 2023 an die Stadion Luzern AG habe der Stadtrat diese darauf hingewiesen, die Verpflichtungen des Baurechtsvertrags vom 24. September 2008 zum Fussballstadion Luzern, der Swissporarena, wahrzunehmen. Der Stadtrat habe die Stadion Luzern AG pflichtgemäss aufgefordert, in Bezug auf die Kaufrechte aufzuzeigen, wie die Übertragungen der Aktien im Detail erfolgt sind. Sollte dabei nicht alles korrekt abgelaufen sein, seien die notwendigen Schritte gemäss Baurechtsvertrag nachträglich einzuleiten und durchzuführen.
Der Stadtrat habe darauf verwiesen, dass eine allfällige Verletzung der vertraglichen Pflichten den vorzeitigen Heimfall gemäss Baurechtsvertrag bewirken könnte. Zudem habe der Stadtrat darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht gemäss Baurechtsvertrag der Verwaltungsrat der Stadion Luzern AG nicht mehr korrekt zusammengesetzt sei.
Heimfall wird ausgelöst
Bis zum 24. September 2023 habe die Stadt Luzern auf die stadträtliche Aufforderung hin keine entsprechenden Unterlagen der Stadion Luzern AG erhalten. Sie sei einzig mit einer Kopie eines Schreibens der Stadion Luzern AG an die FCL Holding AG in Kenntnis gesetzt worden. Darin halte die Stadion Luzern AG fest, dass sie die FCL Holding AG als nicht kaufrechtsberechtigt erachte, weshalb ihr die Aktien nicht zum Kauf angeboten worden seien. Zudem habe die Stadt Luzern eine Reaktion der Mehrheitsaktionärin BA Holding AG erhalten, vertreten durch Bernhard Alpstaeg, in der die vom Stadtrat geforderten Informationen nicht enthalten gewesen seien.
Die Stadt habe trotz der vorliegenden Rückmeldungen immer noch keine genauen Kenntnisse der Vorgänge, schreibt der Stadtrat weiter. Aufgrund der fehlenden direkten Antwort der Stadion Luzern AG müsse der Stadtrat zum heutigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass bei den Aktienübertragungen tatsächlich Kaufrechte missachtet worden seien. Und somit eine schwerwiegende Verletzung des Baurechtsvertrags vorliege. Zur Wahrung der öffentlichen Interessen sowie der rechtlichen Ansprüche habe der Stadtrat deshalb entschieden, den vorzeitigen Heimfall auszulösen.
Stadt bleibt gesprächsbereit
Der Stadtrat bedaure in seiner Medienmitteilung, dass trotz der langjährigen, einvernehmlichen Zusammenarbeit nun eine Situation entstanden sei, die den vorzeitigen Heimfall notwendig mache. Im Baurechtsvertrag sei festgehalten, dass bei einem Streitfall die Parteien im direkten Gespräch eine gütliche Einigung zu suchen haben. Der Stadtrat sei deshalb bestrebt, im vorliegenden Fall und gemäss vertraglich vorgesehenen Verfahren den Konflikt zu bewältigen.
Dies bedeutet, dass mit Hilfe einer Vermittlerin die Parteien das geeignete Vorgehen und die einzuhaltenden Spielregeln festlegen. Sollte bei der Bestellung eines Vermittlers keine Einigung zustande kommen, entscheidet über den Streit ein Schiedsgericht.
Fall dürfte vor Gericht entschieden werden
Es ist nicht davon auszugehen, dass eine solche Einigung zustande kommt. Bernhard Alpstaeg hat in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, dass er für seine Ansichten kämpft und dafür keine Kosten für juristische Verfahren scheut – auch wenn diese teilweise nur minimale Erfolgschancen haben könnten (zentralplus berichtete).
- Medienmitteilung der Stadt Luzern
- Telefonat mit Stadtpräsident Beat Züsli
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