Der tiefe Fall des Bernhard Alpstaeg in drei Akten
Bernhard Alpstaeg könnte zum alt Aktionär des FC Luzern werden. Dahinter stehen einige juristische Kniffe seiner neuen und alten Mitaktionäre rund um Josef Bieri.
Alle gegen einen – so gestaltet sich die Situation im FCL-Aktionariat derzeit. Alle, das sind FC-Luzern-Vizepräsident Josef Bieri und seine neun Mitstreiter, zu denen auch die wieder eingestiegenen alt Aktionäre Samih Sawiris und Hans Schmid, der EVZ-Präsident Hans-Peter Strebel oder Robert Casagrande, Eigentümer diverser Luzerner Souvenirläden, gehören.
Der einsame Einzelkämpfer, das ist Noch-Aktionär Bernhard Alpstaeg. Denn wie die FCL-Aktionäre des Bieri-Lagers am Dienstagmorgen in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärten, haben sie den Beschluss gefasst, Alpstaeg aus dem Aktionariat auszuschliessen. zentralplus erklärt, wie der ehemalige Mehrheitsaktionär zum Nichtaktionär werden könnte.
Erster Akt: Reaktivierung des Aktionärsbindungsvertrags
«Noch zu Beginn des Jahres 2021 herrschte im FCL Friede, Freude, Eierkuchen», erinnert sich Josef Bieri an der Pressekonferenz zum Rauswurf Alpstaegs aus dem FCL-Aktionariat. Der damalige Aktionärsstreit schien beigelegt, nachdem sich die bisherigen Aktionäre bis auf Alpstaeg und Bieri zurückgezogen hatten und die beiden fortan im Duo Eigentümer des FC Luzern waren (zentralplus berichtete). Unter dem neuen Präsidenten Stefan Wolf holten sich die Innerschweizer den viel umjubelten Cupsieg – und somit den ersten Titel seit 1992 (zentralplus berichtete).
Doch dieser glückselige Moment währte nicht lange. Bereits fünf Monate nach dem euphorischen Neustart soll Alpstaeg, so Bieri weiter, wieder Unruhe gestiftet haben. Öffentlich eskaliert ist die Situation dann bekanntlich im Herbst 2022 – also gut ein Jahr später (zentralplus berichtete). Die Situation spitzte sich dermassen zu, dass Josef Bieri noch vor der denkwürdigen GV Ende 2022 (zentralplus berichtete) beschloss, den 2021 durch Alpstaeg und Bieri einvernehmlich aufgelösten und vorher noch an die FCL-Aktien gekoppelten Aktionärsbindungsvertrag zwischen sämtlichen damaligen FCL-Aktionären zu reaktivieren.
«Dafür hat meines Wissens die Platzierung des Vorhabens am Luzerner Bezirksgericht gereicht», erklärt Bieri den offenbar simplen juristischen Schritt mit den umso dramatischeren Konsequenzen für seinen Widersacher Alpstaeg. Denn diesen Aktionärsbindungsvertrag nennen Bieri und Co. als Grundlage für den Rauswurf Alpstaegs aus dem Aktionariat – mehr dazu später.
Zweiter Akt: Blockierung des 25-Prozent-Pakets
Gut eineinhalb Monate nach Reaktivierung des Aktionärsbindungsvertrags – wovon Alpstaeg gemäss seinem Sprecher Sacha Wigdorovits erst seit heute Kenntnis hat und deren Rechtmässigkeit er anzweifelt – folgte die erwähnte GV. Das war kurz vor Weihnachten 2022. Zur grossen Überraschung der allermeisten FCL-Fans endete diese GV nicht etwa mit der Absetzung des amtierenden Verwaltungsrats rund um Präsident Wolf und Vize-Präsident Bieri durch Bernhard Alpstaeg. Sondern damit, dass Letzterer ein Aktienpaket im Umfang von 25 Prozent der FCL-Aktien verlor – weil er dieses Paket auf möglicherweise strafrechtlich relevante Art und Weise von Walter Stierli erworben hatte. Die Staatsanwaltschaft Luzern dürfte frühestens im Frühling 2024 zu einem Entschluss kommen, ob Alpstaeg sich die Aktien tatsächlich unrechtmässig sicherte.
Würde dereinst endgültig festgestellt, dass Alpstaeg die entsprechenden Aktien unrechtmässig erworben hat, wäre der Streit wohl beendet. Denn ohne Mehrheit ist Alpstaeg im Aktionariat machtlos. Und diese Mehrheit fehlt ihm ohne die 25 Prozent – weil er alleine gegen den Rest der Aktionäre kämpft.
Dritter Akt: Rauswurf aus dem Aktionariat
Für diesen Kampf mobilisieren die Aktionäre des Bieri-Lagers an ihrer Pressekonferenz vom Dienstag nochmals mit Nachdruck. Die Rhetorik der anwesenden Herren ist dabei durchaus offensiv. So beruft sich Patrick von Deschwanden auf die Werte der Schweizerischen Eidgenossenschaft, deren System die Demokratie sei – und nicht etwa eine «Diktatur». Weil Alpstaeg sein eigenes Wohl in mehreren Fällen über das des FCL gestellt, diesen gar sabotiert und um mehrere Millionen Franken gebracht habe, hätten sie beschlossen, ihn aus dem Aktionariat auszuschliessen (zentralplus berichtete).
«Gemäss Artikel 14 des Aktionärsbindungsvertrags ist dies dann möglich, wenn ein Aktionär seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und die Zusammenarbeit mit diesem für die anderen Aktionäre nicht mehr zumutbar ist», erklärt Josef Bieri an der Pressekonferenz. Sollten die Reaktivierung des Aktionärsbindungsvertrags und schliesslich auch der Ausschluss Alpstaegs aus dem Aktionariat gerichtlich bestätigt werden, dürfte dies, so die FCL-Aktionäre aus dem Bieri-Lager, auch Auswirkungen auf die 25 Prozent haben, die Alpstaeg an der GV 2022 verloren hat. Denn: Ein Ausschluss Alpstaegs aus dem Aktionariat hätte Auswirkungen auf sämtliche Alpstaeg-Aktien – und nicht nur auf die ihm weiterhin gehörenden, seit heute strittigen 27 Prozent.
Bieri und Co. werden klagen müssen
In einem nächsten Schritt ist es nun an Bieri und Co., Alpstaeg ein Kaufangebot für sein Aktienpaket zu machen. Doch dessen Pressesprecher Sacha Wigdorovits stellt gegenüber zentralplus klar: «Die Aktien stehen nicht zum Verkauf.» Das Kaufrecht, das den FCL-Aktionären des Bieri-Lagers im Fall eines Ausschlusses Alpstaegs aus dem Aktionariat gemäss Aktionärsbindungsvertrag zustünde, werden sie daher vor Gericht erzwingen müssen. Fast schon zum Nebenschauplatz verkommt derweil Frage, ob Alpstaeg auch sein Stadion verlieren wird (zentralplus berichtete).
- Medienkonferenz der FCL-Aktionäre Josef Bieri, Pascal S. Bieri, Dominik Birrer, Robert Casagrande, Patrick von Deschwanden, Thomas Meier, Samih Sawiris, Hans Schmid, Hans-Peter Strebel und Michael Wehrle
- Medienarchiv zentralplus