Transporte der Luzerner Polizei

«Immer» Handschellen: Regierung prüft umstrittenen Artikel

Die Luzerner Grünen kritisieren den Gesetzesartikel der Luzerner Polizei bezüglich des Fesselns. (Bild: Symbolbild: Luzerner Polizei)

Bei Transporten dürfen die Luzerner Polizisten die Festgenommenen «immer» in Handschellen legen. Der Ex-Grüne-Kantonsrat Hans Stutz sieht darin einen Verstoss gegen die Verfassung. Die Regierung will das nun anpassen – lässt sich damit aber Zeit.

«Bei Transporten ist die Fesselung immer erlaubt.» Mit diesem Artikel im Luzerner Polizeigesetz haben die Polizisten einen Blanko-Check, bei Transporten die Festgenommenen ungeachtet der Umstände zu fesseln. Diese Klausel ist dem inzwischen ehemaligen Grüne-Kantonsrat Hans Stutz ein Dorn im Auge. Seiner Meinung nach verstösst dieser Artikel gegen die Bundesverfassung. «Fesselungen ohne hinreichende und plausible Rechtsgrundlage stellen jedoch eine willkürliche Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit wie auch eine Herabwürdigung und damit eine Verletzung der Menschenwürde dar», kritisiert er in seiner Motion.

In einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme räumt die Regierung ein, dass es «zahlreiche Fälle» gebe, bei denen eine Fesslung bei Transport nicht nötig sei. Die Kriterien für eine Fesslung seien eigentlich klar definiert: Sie ist legitim, wenn Menschen Widerstand leisten, Sachen beschädigen, Menschen angreifen, Fluchtgefahr besteht oder sie sich selbst verletzen könnten.

Artikel entstand für Sicherheit der Polizisten

Der umstrittene Artikel zum Transport geht auf eine Gesetzesänderung von 1997/98 zurück. Die damalige Regierung begründete den Artikel mit der Sicherheit ihrer Polizistinnen. Da immer häufiger einzelne Polizisten Arresttransporte durchführten, war die Fesslung nötig, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Im heutigen Polizeialltag würden bei Festnahmen jedoch mindestens zwei Polizistinnen anwesend sein. Deshalb spreche nichts dagegen, die generellen Kriterien für die Fesslung auch beim Transport anzuwenden. Die Polizisten würden dadurch mehr gefordert, die Gefahren einzuschätzen. Andererseits werde so dem Verhältnismässigkeitsprinzip besser Rechnung getragen.

So dringend sieht die Regierung das Problem jedoch nicht. Wie sie aufführt, möchte sie nicht einzig aufgrund dieses umstrittenen Artikels eine Gesetzesrevision anstossen. Bis zur nächsten Änderung werde die Regierung jedoch entsprechende interne Weisungen erlassen.

Der Artikel zur Fesslung ist nicht der einzige Teil des Polizeigesetzes, den die Grünen kritisch sehen. Sie haben beim Bundesgericht eine Beschwerde zum neuen Luzerner Polizeigesetz eingereicht. Sie sind überzeugt, die darin enthaltenen Kompetenzen zur Verwendung automatisierte Fahrzeugüberwachung verstosse gegen den Datenschutz (zentralplus berichtete).

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Jamie
    Jamie, 25.10.2023, 11:23 Uhr

    Der Artikel war schon «immer» verfassungs- und EMRK-widrig. Warum will die Luzerner Regierung also lieber abwarten statt endlich für Konformität mit dem geltenden Recht sorgen?

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  • Profilfoto von John
    John, 24.10.2023, 13:39 Uhr

    Dumme Luzerner Gesetzgeber.

    Art. 47 des Luzerner Polizeigesetzes demgegenüber:

    Fesselung

    1
    Eine Person, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, darf mit Fesseln gesichert werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie
    1. Menschen angreifen, Widerstand leisten oder Sachen beschädigen wird;
    2. fliehen wird oder befreit werden soll;
    3. sich töten oder verletzen wird.

    2
    Eine Person darf festgehalten und mit Fesseln gesichert werden, wenn dies zu Beweissicherungszwecken erforderlich ist.

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    • Profilfoto von John
      John, 24.10.2023, 14:04 Uhr

      Des Basler Polizeigesetzes natürlich.

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