Wie verbreitet ist Rassismus im Korps?

Folterkommission kritisiert die Luzerner Polizei

Die Folterkommission stellt der Luzerner Polizei insgesamt ein gutes Zeugnis aus – übt aber auch deutliche Kritik. (Bild: Symbolbild: Luzerner Polizei)

Die Nationale Kommission gegen Folter hat eine unangekündigte Kontrolle bei der Luzerner Polizei durchgeführt. Sie hat gleich mehrere Kritikpunkte – unter anderem wegen «äusserst problematischen Äusserungen» während einer Befragung.

Folter ist in der Schweiz verboten. Doch wer weiss schon, was hinter den hohen Gefängnismauern wirklich passiert? Dieser Frage nachzugehen ist die Aufgabe der Nationalen Folterkommission. Nachdem sie vor über zehn Jahren das Gefängnis Grosshof unter die Lupe nahm, tauchte sie letztes Jahr unangekündigt bei der Luzerner Polizei auf.

Die Kommission besichtigte den Zellentrakt im Untergeschoss des Polizeigebäudes sowie den Polizeiposten in Kriens und sprach mit den neun Personen, die dort inhaftiert waren. Weiter studierte sie unter anderem Dienstbefehle, Arbeitspläne und Statistiken, wie aus ihrem kürzlich veröffentlichten Bericht hervorgeht.

Was hat die Erwähnung des Asylstatus bei einer Befragung zu suchen?

Dessen Inhalt wirft ein Schlaglicht auf einige problematische Punkte. So hat die Folterkommission bei der stichprobenartigen Durchsicht von Einvernahmeprotokollen der Luzerner Polizei einen Fall gefunden, in welchem sie die Wortwahl des befragenden Polizisten als «äusserst problematisch» einschätzt. Dieser sagte zu dem Beschuldigten: «Sie haben einen Asylstatus. Denken Sie, die hiesige Bevölkerung möchte Menschen wie Ihnen, welche sich hier regelmässig kriminell verhalten, Asyl gewähren?»

Klingt so ein Mensch, der einen bewussten Umgang mit Stereotypen pflegt? Oder dem die Unschuldsvermutung am Herzen liegt? Wohl kaum. Die Folterkommission schreibt denn auch, dass zwar bei den befragten Offizieren ein Problembewusstsein für das mögliche Vorkommen von rassistischem Verhalten in der Polizeiarbeit bestehe. Aber: «Wie weit dies auch beim unteren Kader und Polizistinnen und Polizisten zutrifft, konnte die Delegation im Rahmen des Besuches nicht überprüfen.»

Videoaufnahmen bringen mehr Sicherheit für alle

Die Folterkommission empfiehlt der Luzerner Polizei, Massnahmen zu ergreifen, damit sämtliche Mitarbeiter für das Thema ethnisches Profiling sensibilisiert werden. Weiter schlägt sie vor, dass Trainings zur Gesprächsführung durchgeführt und dass Befragungen künftig aufgezeichnet werden. Bisher setzt die Luzerner Polizei auf schriftliche Wortprotokolle.

«Mehrere inhaftierte Personen erklärten, dass sie (...) nach einigen Stunden kein Gefühl mehr haben, ob es Tag oder Nacht ist.»

Aus dem Bericht der Folterkommission

«Videoaufzeichnungen von Einvernahmen erleichtern auch die Untersuchung von Vorwürfen gegen einvernehmende Mitarbeitende wegen inkorrektem Verhalten während der Befragung», heisst es dazu im Bericht. Dies liege im allseitigen Interesse.

Von 17 Beschwerden landete eine vor Gericht

Zwischen 2020 und 2021 sind bei der Luzerner Polizei 17 Beschwerden gegen Mitarbeitende eingegangen (Stand Oktober 2021). Im Raum standen Vorwürfe wie unverhältnismässiges Vorgehen während Personenkontrollen, Inhaftierungen und bei einer Demonstration sowie angeblich rassistische Äusserungen.

«In 14 Fällen ergaben die internen Abklärungen, dass die Mitarbeitenden korrekt gehandelt hatten», heisst es im Bericht weiter. In einem Fall wurde die Beschwerde zurückgezogen, eine wurde vom Kantonsgericht abgewiesen und der dritte Fall ist noch hängig. Es dürfte sich um den Fall Heidi Joos handeln (zentralplus berichtete).

Folterkommission: Es fehlt eine unabhängige Beschwerdestelle bei der Luzerner Polizei

Gemäss der Kommission gibt es im Kanton Luzern keinen unabhängigen Mechanismus zur Behandlung solcher Beschwerden gegen Polizeipersonal – insbesondere bei Gewalt- und Rassismusvorwürfen. Sie regt deshalb an, eine entsprechende Ombudsstelle zu schaffen. Zudem seien Zahl und Art der Beschwerden künftig transparent zu machen.

Kein Tageslicht: Das ist «äusserst kritisch»

Bedenklich ist auch die Infrastruktur der Zellen im Polizeigebäude. Diese sind im Keller, bieten also kein Tageslicht. «Mehrere inhaftierte Personen erklärten, dass sie (...) nach einigen Stunden kein Gefühl mehr haben, ob es Tag oder Nacht ist», heisst es dazu im Bericht. Tageslichtmangel wirke sich negativ auf die psychische Gesundheit und den Schlafrhythmus des Menschen aus.

Die Unterbringung von Menschen in einer solchen Zelle während mehr als ein paar Stunden beurteilt die Kommission als «äussert kritisch». Aktuell können dort Menschen bis zu 96 Stunden festgehalten werden. Künftig sollen die Beschuldigten ins neue Sicherheitszentrum in Rothenburg gebracht werden. Bis dieses steht, dürften allerdings noch etliche Jahre verstreichen (zentralplus berichtete).

Videoaufnahmen? Zu viel Aufwand, findet die Regierung

Die Folterkommission stellt der Luzerner Polizei in zahlreichen anderen Punkten ein gutes Zeugnis aus. Trotzdem: Die geäusserte Kritik klingt happig. Was sagt die Regierung dazu? Und was sagt die Luzerner Polizei selber?

Das Justizdepartement hat zu dem Bericht schriftlich Stellung genommen. Kein Gehör hat Sicherheitsdirektor Paul Winiker für den Vorschlag, die Befragungen von Zeugen auf Video aufzunehmen. «Das Festhalten von Einvernahmen von Tatverdächtigen in Bild und Ton entspricht nicht der schweizweit verbreiteten Handhabung und wird von uns vor allem aus Ressourcengründen abgelehnt», heisst es in der Stellungnahme.

«Werden Fehler begangen, werden diese besprochen. Kritik und Anerkennung nutzen wir als Chance zur Verbesserung.»

Polizeisprecher Christian Bertschi

Ein Tonband oder eine Kamera laufen zu lassen, scheint an sich kein grosser Aufwand zu sein. Welche Art von Ressourcen bindet es, Ton- und Bildaufnahmen von Einvernahmen zu machen? Die Luzerner Polizei verweist darauf, dass in der gültigen Strafprozessordnung die Durchführung einer Audio- oder Videoeinvernahme sowie die Aktenweitergabe an die Verfahrensleitung nicht im Detail geregelt sei. Deshalb könne die Frage nach den Ressourcen nicht abschliessend beantwortet werden. «In der Revision der Strafprozessordnung ist (...) eine klarere Regelung vorgesehen», schreibt Sprecher Christian Bertschi auf Anfrage.

«Brückenbauer» sorgt für sensiblere Polizisten

Auf die missglückte Wortwahl in der Befragung ist die Folterkommission dank des schriftlichen Protokolls gestossen. Wie sind die Vorgesetzten damit umgegangen? «Die Luzerner Polizei pflegt eine offene Fehlerkultur. Werden Fehler begangen, werden diese besprochen. Kritik und Anerkennung nutzen wir als Chance zur Verbesserung», schreibt Bertschi dazu. Personalrechtliche Konsequenzen hatte der Vorfall für den Polizisten nicht. Er wird weiterhin bei Befragungen eingesetzt.

Der Bericht der Kommission empfehle keine auf eine Einzelperson zielende Massnahme und es liege keine Anzeige oder Beschwerde gegen einen einzelnen Mitarbeiter vor. Im Bericht werde das Beispiel einer Einvernahme genannt, mit dem die Kommission sensibilisieren will, damit nicht systematisch möglicherweise heikle Fragen gestellt werden. «Die Kommission attestiert uns im Bereich Einvernahmen einen professionellen Gesamteindruck», hält Bertschi fest.

Bereits vor Erscheinen des Berichts der Folterkommission hat die Luzerner Polizei ein Projekt umgesetzt, das zu einem sensiblen Umgang mit anderen Kulturen beitragen soll. Sie habe als eines von wenigen Polizeikorps in der Schweiz die Stelle eines «Brückenbauers» geschaffen. «Der Brückenbauer ist eine Fachperson für interkulturelle Angelegenheiten und hat unter anderem auch die Aufgabe, polizeiintern Schulungen bei den Mitarbeitenden zum Thema Umgang mit fremden Kulturangehörigen durchzuführen», erklärt Bertschi.

Ombudsstelle: Regierung spielt den Ball ans Parlament zurück

Was die Forderung nach einer unabhängigen Ombudsstelle angeht – die auch internationale Menschenrechtsorganisationen fordern –, verweist die Regierung auf das föderale politische System der Schweiz. «Die Errichtung einer Ombudsstelle fällt in die Zuständigkeit der politischen Organe», so die Regierung.

Die Vorzeichen dafür stehen allerdings schlecht. Eine Mehrheit der Justizkommission hat den Antrag abgelehnt, eine Ombudsstelle für Polizeiangelegenheiten zu schaffen, als dies kürzlich im Zusammenhang mit dem neuen Polizeigesetz diskutiert wurde.

Grüne fordern mehr Unabhängigkeit in der Justiz

Natürlich gibt es schon heute Möglichkeiten, die jenen Personen offenstehen, die sich über die Arbeit der Polizei beschweren möchten. Es gibt einerseits die Möglichkeit, eine aufsichtsrechtliche Anzeige zu machen – oder eine Strafanzeige. In letzterem Fall untersucht die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisiert diese Praxis seit Jahren, weil Staatsanwaltschaft und Polizei beruflich eng verbunden sind. «Es gibt immer wieder Hinweise darauf, dass die Nähe zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei die Ermittlungen beeinflusst», sagte Sprecher Beat Gerber letztes Jahr zu zentralplus. Kantonsrat Hans Stutz fordert deshalb, dass solche Fälle künftig konsequent ausserkantonal untersucht werden (zentralplus berichtete).

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Basil Weiss
    Basil Weiss, 20.10.2022, 14:57 Uhr

    Dass ein Polizist die Regeln nicht einhält und rassistisch unterwegs ist, verwundert bei der Polizei nicht, in Luzern sowieso nicht. Dieses Rumgeeiere ihres Pressesprechers ist aber schlichtweg unerträglich. Sowas macht die ganze Institution unglaubwürdig.

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  • Profilfoto von schaltjahr
    schaltjahr, 20.10.2022, 14:40 Uhr

    Es gibt nur die Hoffnung dass ein neuer Departementsvorsteher sich den offensichtlichen Mängel bei der Polizei annimmt und den Mut hat die Organisation in die Zukunft zu Führen. Dazu wird auch die Auswechslung des Kommandanten notwendig sein. Aussitzen, Vertuschen und Vernebeln sind in der heutigen Zeit nicht mehr am Platz.

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  • Profilfoto von Werni
    Werni, 20.10.2022, 12:08 Uhr

    «Die Luzerner Polizei pflegt eine offene Fehlerkultur. Werden Fehler begangen, werden diese besprochen. Kritik und Anerkennung nutzen wir als Chance zur Verbesserung»

    Christian Bertschi war in seinem früheren Leben Journalist bei der Luzerner Zeitung. Er ist es sich gewohnt, als Mediensprecher (besser: Beschöniger) solche leeren Floskeln abzusondern. Es erstaunt dann auch wenig, dass solche Vorfälle bei der Luzerner Polizei keine personalrechtlichen Konsequenzen zeitigen.

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