Kantonsrat revidiert Gesetz

Zug regelt Leistungen für Menschen mit Behinderung neu

Menschen mit Behinderung sollen im Kanton Zug künftig selbstbestimmter leben können. (Bild: flickr/Florian Richter)

Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag das Gesetz über soziale Einrichtungen umgekrempelt. Der Grundsatz «ambulant vor stationär» soll auch für Menschen mit Behinderung gelten.

Mit 75 zu 0 Stimmen hat der Zuger Kantonsrat am Donnerstag das neue «Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf» gutgeheissen. Damit gilt nun auch für Menschen mit Behinderung der gesundheitspolitische Ansatz «ambulant vor stationär», wie die «Zuger Zeitung» schreibt. Zudem soll ihre Selbstbestimmung, Wahlfreiheit, Eigenverantwortung und Teilhabe vermehrt in den Fokus rücken.

So weit, so gut. Zu reden gab im Kantonsparlament jedoch viel mehr die Finanzierung. So wird im Text beispielsweise festgehalten, dass die Regierung Maximalbeiträge festsetzen kann. Ein No-Go für die SP und ALG: Für Luzian Franzini (ALG) verkomme das Gesetz so zur Sparvorlage, da die Unterstützung so begrenzt werden könne. Dies stehe gegen die erwähnte Selbstbestimmung und Teilhabe.

GLP-Sprecherin Fabienne Michel mahnte, dass der Beitrag umgehend nach oben korrigiert werden müsse, sollte sich dieser als zu tief herausstellen. Anders aber die Bürgerlichen: Mitte und FDP waren dafür, die SVP befand den Maximalbeitrag gar als essenzieller Teil der Gesetzesrevision.

Letztlich obliegt der Entscheid für die Festsetzung eines Maximalbeitrags jedoch beim Regierungsrat. So steht dann auch im Gesetz: «Der Regierungsrat regelt die Leistungsabgeltung.» Dies gewährleiste Flexibilität, rechtfertigt der zuständige Regierungsrat Andreas Hostettler die Formulierung.

Verwendete Quellen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon