Kürzungen bei behinderten Kindern

Zuger Familie bangt wegen IV-Sparübungen immer noch

Für Eltern von schwer behinderten Kindern sind unsichere Zeiten angebrochen. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Der Bund hat Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Geburtsgebrechen gekürzt – und ist wieder zurückgekrebst. Für eine Familie aus dem Kanton Zug ist trotzdem keine dauerhafte Lösung in Sicht.

«Wie arrogant und unsozial dürfen sich Bundesbeamte gegen den Willen des Parlaments stellen, ohne dass es Folgen hat?»

Mitte-Präsident Gerhard Pfister fand harsche Worte auf Twitter. Bei Eltern von schwerbehinderten Kindern flatterten plötzlich Rechnungen von mehreren hundert Franken ins Haus. Aufs Mal mussten sie medizinisch lebenswichtige Geräte, auf die ihre Kinder angewiesen sind, selbst bezahlen. Zuvor übernahm die Invalidenversicherung (IV) diese Kosten. Grund für die Änderung: Gegen den Willen des Parlaments hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) entschieden, IV-Leistungen für Kinder mit Behinderungen zu kürzen. Möglich war dies mittels einer Verordnung, die nicht der Kontrolle des Parlaments unterliegt. Dies berichtete die «NZZ am Sonntag».

Bis anhin kam die IV beispielsweise für das Vergüten von Beatmungsgeräten oder Rollstühlen auf. Neu vergütet die IV nur noch medizinische Hilfsmittel, die auf der sogenannten Mittel- und Gegenständeliste (MiGel) stehen. Zudem hat der Bund die Maximal-Beiträge, die von der IV getragen werden, in gewissen Fällen gesenkt.

Im Kanton Zug ist eine Familie betroffen

So beispielsweise im Fall einer Familie im Kanton Zug, die von den IV-Kürzungen betroffen war. Ein Kind der Familie benötigt Hilfsmittel wie Beatmungsgeräte. Fabienne Jenni, Leiterin Ambulante Angebote bei Pro Infirmis Zug erzählt, dass die Familie dieses und andere Hilfsmittel wie Überwachungsgeräte bis anhin telefonisch direkt beim Anbieter bestellen konnte. Die Rechnung ging direkt an die IV-Stelle. Von einem Tag auf den anderen musste die betroffene Familie die Hilfsmittel über einen Onlineshop bestellen und direkt bezahlen.

«Für die betroffene Familie ist das ein erstes Verschnaufen. Zugleich ist sie verunsichert und hat auch Ängste, ob sie künftig auf den Kosten anderer Leistungen sitzenbleibt.»

Fabienne Jenni, kantonale Geschäftsstelle Pro Infirmis Uri, Schwyz und Zug

«Die betroffene Mutter wandte sich anschliessend an die IV-Stelle Zug, weil diese solche Rechnungen bis anhin immer bezahlt hatte.» Die IV-Stelle klärte es ab und sei sehr verständnisvoll gewesen, wie Jenni sagt. Später teilte diese der Mutter mit, dass sie diese Kosten vorerst übernehme. «Für die betroffene Familie ist das ein erstes Verschnaufen», sagt Jenni. «Zugleich ist sie verunsichert und hat auch Ängste, ob sie künftig auf den Kosten anderer Leistungen sitzenbleibt.»

Laut der IV-Stelle Zug handelt es sich dabei um die einzige Familie im Kanton, die betroffen ist. Eine Mitarbeiterin stünde im persönlichen Kontakt mit der Familie, um allfällige Fragen zu klären. Das Bundesamt für Sozialversicherungen geht schweizweit von rund 400 betroffenen Familien aus.

Belastungsprobe für die Familie

Für Eltern von schwerbehinderten Kindern können solche Änderungen einschneidend sein, erklärt Daniel Barmettler, Geschäftsleiter der kantonalen Geschäftsstelle Pro Infirmis Uri, Schwyz und Zug, gegenüber zentralplus. «Viele dieser Familien sind mehrfach belastet», sagt Barmettler. Kommen dann noch Rechnungen ins Haus – und das von medizinischen Geräten, die für den Lebenserhalt eines schwer behinderten Kinds notwendig sind – stelle das Betroffene vor eine grosse Belastungsprobe.

Für Barmettler ist es unverständlich, wie solche Sparmassnahmen gegen den Willen des Parlaments beschlossen und hinter den Kulissen eingeführt werden konnten, ohne betroffene Familien darüber aufzuklären. «Für die Gesellschaft mag es ein Randthema sein, Betroffene können durch solche Entscheide in Nöte geraten.»

Ebenso unverständlich ist für Pro Infirmis, was genau die Beweggründe dafür waren, die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Geburtsgebrechen mittels einer Liste einzuschränken. Die «NZZ am Sonntag» berichtete jüngst wieder von neuen Vorwürfen gegenüber der IV. Die neue Verordnung beinhalte viele kleinere Änderungen, so die Zeitung. Eine davon betraf das Prader-Willi-Syndrom. Das Syndrom werde im Text nicht mehr als Ganzes genannt, neu sei nur noch die Rede von «entsprechenden Funktionsstörungen beim Prader-Willi-Syndrom». Die Folge: Die IV übernehme zwar immer noch den grössten Teil der Behandlung. Physiotherapie, Psychotherapie, orthopädische oder andere Massnahmen würden aber neu beurteilt.

Wenn Betroffene zum Bittsteller werden

«Dass solche Anpassungen gemacht wurden, ohne die langfristigen Konsequenzen zu bedenken, ist stossend», sagt Barmettler. Dass es die MiGel-Liste gibt, sei per se nichts Verwerfliches. «Aber sie sollte als pragmatische Orientierung dienen.» Er ermahnt, dabei nicht zu vergessen, dass auf der Mittel- und Gegenständeliste mit Rollstühlen und Beatmungsgeräten Hilfsmittel stehen, die Kindern mit einer Behinderung ein möglichst selbständiges Leben und somit auch Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen sollen.

«Eine solche Liste sollte nicht dazu dienen, auf deren Kosten zu sparen. Besonders bedenklich finde ich es, wenn durch diese Folgen Betroffene in die Rolle des Bittstellers verkommen müssen. Das finde ich eine bedenkliche Entwicklung.» Umso dankbarer ist Barmettler, dass Menschen aus der Politik in die Bresche gesprungen sind und ihren Unmut rasch und prägnant äusserten.

Bund hat reagiert: IV bezahlt Kosten vorerst

Denn Pfister war nicht der einzige, der den Entscheid kritisierte. Die jüngste Sparübung der IV wurde von Parlamentarierinnen als «beschämend», «unsensibel», und «eklatante Fehlleistung» betitelt, wie der «Tages-Anzeiger» berichtete.

Zwar hat das zuständige Bundesamt inzwischen reagiert: Die IV übernimmt die vollen Kosten für die Geräte «bis auf Weiteres», wie das BSV am 20. April mitteilte. Es handelt sich jedoch lediglich um eine «Übergangslösung». Derzeit klärt es «das weitere Vorgehen» ab. Weiter hat das BSV die IV-Stellen dazu angehalten, betroffene Familien bei einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter zu unterstützen. Zu einem Anbieter, der beispielsweise Beatmungsgeräte unter dem neuen IV-Maximalbetrag verkauft.

«Eine Übergangslösung ist kein Idealzustand. Denn dahinter stehen immer Betroffene mit Unsicherheiten und Ängsten.»

Daniel Barmettler, kantonale Geschäftsstelle Pro Infirmis Uri, Schwyz und Zug

Doch auch das verunsichert die betroffene Familie aus dem Kanton Zug. Denn sie kennt die Qualität und Leistungen anderer Anbieter nicht.

Eine Übergangslösung ist kein Dauerzustand. Das betont Daniel Barmettler von Pro Infirmis gegenüber zentralplus. «Wir von Pro Infirmis fordern, dass das zuständige Bundesamt klar Stellung bezieht und dauerhafte Lösungen und keine Zwischenlösungen präsentiert. Eine Übergangslösung ist kein Idealzustand. Denn dahinter stehen immer Betroffene mit Unsicherheiten und Ängsten.»

Für Pro Infirmis ist klar: «Wir wollen nicht einfach nur hoffen. Wir fordern eine rasche und verbindliche Lösung.»

Verwendete Quellen
  • Zoom-Call mit Daniel Barmettler und Fabienne Jenni von Pro Infirmis
  • Artikel in der «NZZ am Sonntag»
  • Artikel in der «NZZ am Sonntag»
  • Medienmitteilung vom BSV
  • Schriftlicher Austausch mit Monika Rohrer, IV-Stelle Zug
  • Twitter-Account von Gerhard Pfister
  • Artikel im «Tages-Anzeiger»
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5 Kommentare
  • Profilfoto von swen
    swen, 29.04.2023, 16:10 Uhr

    Ganz Europa driftend nach dem zweiten Weltkrieg langsam aber sicher wieder in einen zustand der Gleichgültigkeit gegenüber Minderheiten wie man sieht auch in der Reichen Schweiz von einer Behörde die von einem angeblichen Sozialdemokraten als oberster Entscheidungsträger geführt wird, das ist einfach grotesk.

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    Hans Peter Roth, 29.04.2023, 13:31 Uhr

    Der Klassenkampf von oben nimmt immer grausamere Formen an. Die Schwächsten müssen am meisten leiden. Wie lange wird es gehen, bis auch die Dümmsten der Mittelschicht merken, dass sie auch auf der Abschussliste stehen?

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    Hegard, 28.04.2023, 18:00 Uhr

    Bersets Lohn kürzen und den Behinderten Kindern spenden

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    Markus Rotzbeutel, 28.04.2023, 17:33 Uhr

    Echt ein trauriges Land. So viel zum “Wohl der Schwächsten”.

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    Roger Levy, 28.04.2023, 16:58 Uhr

    Wir werden von verschiedensten Staatsinstitutionen an den Rand der Insolvenz geführt (siehe CS), aber wenn es um eine Familie geht, die ein aufopferndes Leben führen muss, wird hemmungslos weggeschaut.
    Ist das wirklich das Land, in das ich hineingeboren wurde?

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