Vernehmlassung beginnt

Öffentlichkeitsprinzip in Luzern wird konkret

Mehr Einblicke in die Arbeit der Verwaltung: Das ermöglicht das Öffentlichkeitsprinzip. (Symbolbild: Unsplash)

Die Regierung will das Öffentlichkeitsprinzip in Luzern einführen. Gelten soll es für die Verwaltung. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist jetzt in der Vernehmlassung.

Im Kanton Luzern sollen amtliche Informationen künftig einfacher zugänglich werden. Daher hat der Regierungsrat einen Gesetzesentwurf zum Öffentlichkeitsprinzip in die Vernehmlassung geschickt. Luzern ist einer der letzten Kantone ohne das Öffentlichkeitsprinzip. Seit 2006 gilt es in der Bundesverwaltung.

Mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips muss nicht mehr der Gesuchsteller sein schutzwürdiges Interesse nachweisen, sondern die Behörde begründen, warum sie die Einsicht in ein Dokument verweigert. Es ermöglicht Bürgern und Journalistinnen, auf Gesuch hin Zugang zu amtlichen Informationen zu verlangen.

Das Öffentlichkeitsprinzip in Luzern soll allerdings nur für Dokumente gelten, die nach seiner Einführung erstellt werden. Auch Dokumente aus hängigen Verfahren, laufenden Geschäften oder Verhandlungsunterlagen des Regierungsrats sind nicht eingeschlossen. Der Entwurf sieht auch vor, dass eine Gebühr erhoben werden kann, wenn die Bearbeitung eines Gesuchs einen erheblichen Aufwand verursacht.

Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzip geht zurück auf eine Motion der staatspolitischen Kommission des Kantonsrats, welche die Regierung begrüsste (zentralplus berichtete). Die Vorlage betrifft zudem eine ganze Reihe von Gesetzen, die angepasst werden müssen. Alle Unterlagen zum Gesetzesentwurf sind jetzt online verfügbar, die Vernehmlassung dauert noch bis zum 27. Oktober 2023.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hanswurst
    Hanswurst, 21.06.2023, 19:05 Uhr

    Na endlich. Und wie sieht es diesbezüglich in der sich als doch so fortschrittlich und basisdemokratisch anpreisenden Stadt Luzern aus? Finsternis und Nebel! Oder hat man einfach Angst?

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