Öffentlichkeitsprinzip angenommen

Der Kanton Luzern lässt sich in die Karten schauen

Schluss mit verschlossenen Türen: Künftig haben Luzernerinnen Einsicht in Dokumente der kantonalen Verwaltung. (Bild: zvg)

Nun also doch: Als letzter Kanton hat Luzern das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Künftig sind die Dokumente der Verwaltung für alle Luzernerinnen öffentlich – jedoch nur auf Kantonsebene. Durch diese Einschränkung hatte die Motion auch bei Transparenz-Befürwortern einen schweren Stand.

Aller guten Dinge sind drei: Im dritten Anlauf hat der Luzerner Kantonsrat mit 81 zu 21 Stimmen das Öffentlichkeitsprinzip angenommen. Damit erhalten alle Luzerner nun grundsätzlich Einsicht in Dokumente der Verwaltung. Dagegen gewehrt haben sich nur die SVP und einige vereinzelte Grüne.

SVP wehrt sich gegen unnötigen Aufwand

Die SVP hält mehr Transparenz in der Verwaltung für grundsätzlich unnötig. Der Aufwand und Ertrag für die Einsicht halte sich nicht die Waage, wobei die «spannenden Fragen im Hinterzimmer bleiben», so Markus Schumacher (SVP). «Diese unnötige Aufregung und den unnötigen Aufwand können wir den Steuerzahlern ersparen.»

Schützendeckung erhält die SVP von ungewohnten Kreisen: den Grünen. Jedoch aus ganz anderen Gründen. Denn für einige Transparenz-Befürworterinnen ist die vorliegende Version nur ein «Öffentlichkeitsprinzip Light».

Grüne kritisieren «Öffentlichkeitsprinzip Light»

Der Hintergrund: Die staatspolitische Kommission, aus deren Feder die Motion kommt, hat der Luzerner Transparenz einige Leitplanken gesetzt. So soll sich das Öffentlichkeitsprinzip nur auf die Kantonsebene beschränken, keine neuen Organe geschaffen werden und bei hohem Aufwand Gebühren für die Aufbereitung der Dokumente anfallen.

Grüne-Kantonsrat Fabrizio Misticoni ist deshalb nicht gewillt, den sprichwörtlichen Spatz in der Hand anzunehmen: «Dieser Spatz ist allzu sehr zerzaust und gerupft, als dass man ihn in dieser Version mit Überzeugung unterstützen könnte.»

Letzten Endes hat die vorliegende Version jedoch die Mehrheit der Ratsmitglieder überzeugt. Wohl auch, da der Kantonsrat im Rahmen der Vernehmlassung noch Zeit haben wird, Details zu klären, wie FDP-Kantonsrätin Irene Keller erinnert. Der Ball liegt nun beim Luzerner Regierungsrat. Dieser wird eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

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