Unklare Leserzahlen

Interessiert das Amtsblatt die Zuger überhaupt noch?

Ein gedrucktes Amtsblatt samt Marktblatt: Das wünschen sich viele Zuger zurück. (Bild: Archivbild: kok)

Die Stadt Zug verzichtet auf eine Veröffentlichung via Amtsblatt, da dessen Reichweite inzwischen «überschaubar» sei. Lesen tatsächlich so wenige Zuger die amtlichen Verlautbarungen? Die Nachfrage zeigt: Es ist kompliziert.

Im Amtsblatt erfahren Zugerinnen, wo gerade gebaut wird, welche Abstimmungen anstehen, welche Nachbarn ihr Nummernschild verlieren oder keinen Unterhalt zahlen oder auch, wann die Badesaison beginnt (zentralplus berichtete). Letzteres lässt die Stadt Zug künftig bleiben, wie sie in einer Teilrevision ihrer Badi-Benützungsordnung schreibt. Ihre Begründung am Rande: «Seit geraumer Zeit ist das Amtsblatt ausschliesslich in elektronischer Form verfügbar, was dessen Reichweite als überschaubar erscheinen lässt.» Über die städtischen Kommunikationskanäle erreiche die Stadt ein grösseres Publikum.

Auf ihrem grössten Profil, dem städtischen Facebook-Konto, erreicht Zug rund 9000 Follower, auf Instagram 7500 (zentralplus berichtete). Sprich: Die Stadt Zug geht davon aus, dass der Kanton mit dem Amtsblatt weitaus weniger als 16’000 Leute erreicht. Also weniger als ein Achtel seiner derzeitigen Einwohner. Zumal der Kanton bereits kurze Zeit nach Erscheinen des Amtsblatts die Auflage seiner gedruckten Ausgaben für die Ämter reduzierte (zentralplus berichtete).

Politiker sind mit neuem Amtsblatt unzufrieden

Das ist aus zweierlei Sicht heikel. Zum einen giesst die Aussage Öl ins Feuer zahlreicher Politikerinnen von links bis rechts, die sich das alte, gedruckte Amtsblatt zurückwünschen (zentralplus berichtete). Die Zuger Regierung weigert sich jedoch, das Amtsblatt wieder zu drucken. Das sei nicht wirtschaftlich und das Publikationsgesetz dazu eben erst angepasst worden. Da der Zuger Kantonsrat ein entsprechendes Postulat teilerheblich erklärt hat, muss sich der Regierungsrat trotzdem erneut mit der Frage befassen (zentralplus berichtete).

Und dann aus rechtlicher Sicht. Denn: Im Amtsblatt publiziert der Regierungsrat rechtswirksam Erlasse, Anordnungen und Bekanntmachungen, samt Frist für allfällige Einsprachen. Weiter informiert etwa das Zuger Konkursamt über allfällige Gläubiger, wenn eine Firma pleite geht und liquidiert wird. Oder in seltenen Fällen veröffentlicht das Zuger Kantonsgericht Gerichtsurteile, wenn Beschuldigte unauffindbar sind. Dies, um ihnen das rechtliche Gehör trotzdem noch zu ermöglichen (zentralplus berichtete). Doch inwiefern ist dieses gewährleistet, wenn niemand mehr das Amtsblatt liest?

Verwirrung um Nutzungszahlen

Auf Anfrage will der Kanton Zug nichts von weniger Reichweite wissen: «Wir haben keinen Hinweis darauf, dass die Leserzahlen zurückgegangen sind.» Was jedoch mit der Anfrage augenscheinlich wird: Einen genauen Hinweis, wie viele Zugerinnen der Kanton mit dem Amtsblatt noch erreicht, hat er ebenfalls nicht.

Gewisse Zahlen liegen jedoch vor. So schreibt Kommunikationsleiterin Alexandra Kühn, dass die Website des Zuger Amtsblattportals seit Anfang 2024 insgesamt 30’661-mal besucht wurde. Ein Besuch entspreche dabei einer einzelnen Person, die das Amtsblattportal online aufruft. Diese rufe jedoch innerhalb des Portals mehrere Seiten auf. Entsprechend verzeichne der Kanton mehr Seitenansichten: Im laufenden Jahr sind es bisher knapp 800’000. Zudem wurden 237 Abos abgeschlossen, mit dem registrierte Personen die Online-Ausgabe wöchentlich elektronisch geschickt erhalten. Die gedruckte Ausgabe zählte zuletzt rund 11’000 Abonnentinnen.

Genauere Angaben, etwa wie viele verschiedene Personen hinter den Besuchen stecken oder wie viele Besuche das je Ausgabe sind, könne der Kanton zurzeit nicht machen. Bei der Webanalyse sei Zug von einem Drittpartner abhängig.

Wie Kühn betont, lassen sich die Nutzungszahlen des früheren, gedruckten Amtsblatts nicht einfach so mit denen des heutigen Portals vergleichen. Denn dieses werde auch anders genutzt: «Die Inhalte des Amtsblatts werden nicht nur entlang einzelner Ausgaben, sondern auch via Suchfunktion und Themenfilter ausgewählt und gelesen.» Und: Auch beim gedruckten Amtsblatt konnte die Zuger Regierung nicht wissen, ob das zugestellte Blatt tatsächlich gelesen wurde – und falls schon, ob es noch von weiteren Personen gelesen wurde.

Nicht gelesen? Selbst schuld

Auch die juristischen Bedenken teilt der Kanton Zug nicht. Der Kanton Zug publiziere gemäss Publikationsgesetz rechtswirksam Erlasse und amtliche Texte im Amtsblatt. «Es obliegt den jeweiligen interessierten Kreisen bzw. Adressaten, die gegebenenfalls fristauslösenden Meldungen im Amtsblatt zu lesen.» Sprich: Wer nicht guckt, ist selbst schuld.

Gemäss Gesetz gelten die Erlasse mit Publikation im Amtsblatt als bekannt – auch wenn in Realität die Betroffenen diese vielleicht gar nicht gelesen haben. Bezüglich den sporadisch publizierten Urteilen schreibt Kühne: «Die Einladung zum rechtlichen Gehör obliegt den verfahrensleitenden Behörden und erfolgt in aller Regel im Schriftverkehr und nicht via Amtsblatt.»

Auf die Frage, ob die Nutzungszahlen einen Einfluss auf die Form des Amtsblatts hätten, heisst es, die Form respektive Art der Publikation richte sich allein nach dem Publikationsgesetz. Und ob sich dieses wieder ändert, wird sich zeigen. Zumindest muss der Regierungsrat auf Druck des Kantonsparlaments seinen Entscheid zur Einstellung des gedruckten Amtsblatts erneut überprüfen.

Hinweis: Um Missverständnisse zu vermeiden, wurde präzisiert, in welchem Kontext die Aussage der Stadt Zug steht.

Verwendete Quellen
  • Beschluss der Stadt Zug zur Änderung der Badi-Benützungsordnung
  • Postulat von Emil Schweizer und Esther Monney
  • Bevölkerungsstatistik Kanton Zug
  • Medienarchiv von zentralplus
  • Schriftlicher Austausch und Telefonat mit Alexandra Kühn, Leiterin Fachstelle Kommunikation Kanton Zug
  • Publikationsgesetz Kanton Zug
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


4 Kommentare
  • Profilfoto von blaze35
    blaze35, 17.04.2024, 12:17 Uhr

    „Die Zuger Regierung weigert sich jedoch, das Amtsblatt wieder zu drucken. Das sei nicht wirtschaftlich…“ Das stimmt einfach nicht! Und zusätzlich wurden mindestens acht Arbeitsplätze vernichtet. Da mag marginal sein, ausser es trifft einem persönlich.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Peter
    Peter, 16.04.2024, 18:02 Uhr

    Das Amtsblatt in elektronischer Form/PDF ist für mich einfacher zu lesen.
    Ich gehe dabei folgendermassen vor. Link im Abo Mail anklicken, PDF aufmachen…im Suchen meine Gemeinde "Hünenberg" eingeben. ..dann durch klicken. Jede Meldung welche Hünenberg betrifft habe ich in kürzester Zeit angeschaut. Das ist in Papierform viel mühsamer.
    Das PDF wäre übersichtlicher wenn es nicht 3spaltig ist. …Da ist das Amtsblatt Schwyz besser.
    Für mich braucht es keine hedruckte Ausgabe mehr.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Black Pearl
    Black Pearl, 16.04.2024, 08:11 Uhr

    Das gedruckte Amtsblatt gehörte zur Zuger Tradition und wurde von vielen (auch jungen) Einwohnerinnen und Einwohnern regelmässig gelesen und von Gästen bewundert. Für ältere Menschen gehörte das Amtsblatt sowieso so zu Zug wie die Bäckermöhli jeweils am letzten Mittwoch im Januar oder andere ähnliche Anlässe. Trotz der Digitalisierung sollte man an gewissen Traditionen festhalten, ich kann nicht verstehen, dass es das Amtsblatt in der alten Form nicht mehr gibt.

    👍0Gefällt mir👏1Applaus🤔1Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Mike
    Mike, 16.04.2024, 07:02 Uhr

    ich hatte früher das Amtsblatt abonniert und immer gelesen…bei der "elektronischen" Form zwei, drei Mal versucht etwas zu lesen, habe es aber wieder gelassen, ist halt nicht das Gleiche. Schade gibts das Amtsblatt nicht mehr.

    👍3Gefällt mir👏2Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon