Eine Hommage an das unscheinbare blaue Heft

Zuger Amtsblatt anno 1858: Boulevard in Frakturschrift

Das Zuger Amtsblatt besteht bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Und verrät so manches über die jeweilige Zeit. (Bild: wia)

Dem Zuger Amtsblatt steht eine Veränderung bevor. Nur noch der amtliche Teil soll künftig im unscheinbaren Heft enthalten sein. Die ulkigen Einträge werden uns fehlen. Diese gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert, wie ein Blick ins Staatsarchiv zeigt.

Es ist des Zugers Fels in der Brandung, ein unifarbener, blauer, bescheidener Farbklecks in der grell-bunten Gala-Landschaft des Kioskregals, ein klares Statement, das Gegenteil des Hochglanzmagazins: Das Zuger Amtsblatt erscheint seit über 150 Jahren wöchentlich, füttert uns mit Informationen über gescheiterte Firmen, tagende Räte, unverschämte Baupläne, verschollene Zugerinnen (zentralplus berichtete).

Amtliche Infos online einsehen? Geht nur mit Passwort. Wem es das wert ist, der kauft das blaue Heft jeweils für 2.20 Franken, blättert beiläufig durch die hauchdünnen Seiten, die derart unattraktiv gestaltet sind, dass man nicht umhinkommt, sie lieben zu lernen, wie die hässliche Nacktkatze des Nachbars, die es ohne Filzmantel nicht durch den mitteleuropäischen Winter schafft.

Auf dem Klo gelesen und dann gleich als WC-Papier verwendet

Dass das Amtsblatt bis vor nicht allzu langer Zeit direkt nach dessen Konsultation als Klopapier benutzt wurde, verleiht dem Blatt zusätzliche Sympathiepunkte.

Doch bald endet die Ära des üppigen Amtsblatts, in dem nicht nur Amtliches in trockenem Ton mitgeteilt wurde, sondern in dem auch alte Sessel verhökert, vermisste Meerschweinchen gesucht und Stubeten-Partys angepriesen werden.

Der Publikation steht eine Änderung bevor

Wie der Regierungsrat kürzlich bekannt gab, wird die Publikation ab Januar 2023 sowohl in elektronischer als auch Papierform herausgegeben. Ausserdem soll das Amtsblatt künftig gratis sein. Juhuu? Nicht doch, denn es wird künftig nur noch den amtlichen Teil enthalten. Der Teil mit den Inseraten hingegen fällt weg.

Das ist nicht nur für Tratschtanten schade, sondern für den Kanton Zug überhaupt. Denn der nichtamtliche Teil des Blatts hat eine lange Tradition, wie ein Blick ins Zuger Staatsarchiv zeigt. Dort nämlich reihen sich dünne bis sehr dicke gebundene Bücher, die jeweils die Publikationen eines ganzen Jahres vereinigen.

Datenschutz im 19. Jahrhundert?

Hinter der Geschichte des Zuger Amtsblattes stecken übrigens politische Querelen, verrät der frühere Zuger Stadtarchivar Christian Raschle. Er beeindruckt mit einem Elefantengedächtnis und schüttelt die Jahreszahlen zum Thema nur so aus dem Ärmel.

«Die Zuger Zeitungen waren entweder in der Hand von Liberalen oder Konservativen, was man den Medien auch stark anmerkte. Selbst amtliche Mitteilungen, die von den Zeitungen publiziert wurden, waren zum Teil sehr tendenziös formuliert.» Das Amtsblatt in seiner heutigen Form wurde Mitte des 19. Jahrhunderts vom Zuger Regierungsrat selber gegründet.

Wir schnappen uns den Sammelband aus dem ersten Amtsblatt-Jahr 1858 und blättern durch die spröden Seiten, die als Klopapier kaum mehr taugen würden. Und wir sind überrascht. Denn der Inhalt ist weniger spröde als die Seiten. Im Gegenteil. Überall, wo wir heute nach Datenschutz schreien, wurden dort hübsch private Details ausgeplaudert.

Der physische Pranger fällt weg, es folgt das Amtsblatt

Und das hat seinen Grund, wie Christian Raschle verrät. «In der Zeit, in welche die Veröffentlichung des ersten Amtsblattes fällt, gibt es einige Veränderungen. Etwa fällt das Strafinstrument des Prangers weg.»

Menschen, die kleinerer Vergehen, etwa des Ehebruchs oder der Trunkenheit schuldig gesprochen wurden, wurden also an den Pranger gestellt. «Dieser befand sich in Zug beim Zollhaus. Die Leute gingen vorbei, beschimpften die Beschuldigten und spuckten diese an. Irgendwann wurden sie wieder rausgelassen», sagt Raschle.

Das änderte sich Mitte des 19. Jahrhunderts mit der Reform des Bundesstaats, woraus die Rechtsprechung entstand. Damit hatte auch der physische Pranger ausgedient.

«Das zugerische Amtsblatt, das 1858 gegründet wurde, galt seit dieser Zeit als offizielles amtliches Organ. Es wurde davon ausgegangen, dass es jeder liest. Mitteilungen darin sind bis heute als verbindlich zu erachten», erklärt Raschle. Die Aufgabe des Prangers übernahm die Publikation jedoch ganz prima, wie etwa folgender Eintrag zeigt, der unser Tratsch-Zentrum im Hirn ziemlich triggert.

Hier scheint jemand ganz und gar nicht zufrieden zu sein mit den Machenschaften der eigenen Ehefrau. (Bild: wia/ Amtsblatt von 1858)

Man muss sich vorstellen: Da wendet sich der Josef Marie Furrer öffentlich an den ganzen Kanton, um den Einwohnern mitzuteilen, dass der eigenen Frau nicht zu trauen sei.

Raschle sagt dazu: «Man muss dazu Folgendes sagen. Dieser Herr Furrer konnte solche Vorwürfe nicht einfach so äussern. Es lag offenbar ein Strafantrag vor. Vielleicht sogar ein gegenseitiger.» Und weiter: «Damit das Anliegen für die Öffentlichkeit fassbar wurde, folgte ebendiese Veröffentlichung.»

Die Schweiz, ein Auswandererland

Was aus den Amtsblättern von damals durch wiederholte Einträge sehr gut erkennbar wird: Die Schweiz war damals kein reiches Land. Viele traten in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft den Weg übers Meer nach Amerika an, woraus ein ziemliches Business entstand.

In diesem Inserat brüstet sich eine Agentur mit einer besonders sicheren Fahrt übers Meer. (Bild: Zuger Staatsarchiv/ Amtsblatt 1858)

Spannend ist ebenfalls: Die Atlantiküberquerung mit dem Dampfer kostete 140 Franken. Heute ist das ein Klacks, für damalige Verhältnisse aber war es eine Menge Geld. Zum Vergleich: ein Kilo Weissbrot kostete damals zwischen 30 und 60 Rappen.

140 Franken kostet eine Überfahrt nach Amerika Mitte des 19. Jahrhunderts. (Bild: Zuger Staatsarchiv)

Wer Auswandern wollte, der musste dies übrigens im Amtsblatt kundtun. Ebenso verhielt es sich mit Ehelichungen oder Todesfällen. Diese mussten im offiziellen Organ veröffentlicht werden.

Wer das grosse Glück in Übersee suchen wollte, musste seine Abreise zuerst ankündigen. (Bild: Zuger Staatsarchiv)

«Das Amtsblatt ist immer auch ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Die Themen, die dort aufgegriffen werden, weisen auf die damaligen Lebensinhalte und die -qualität hin», so Raschle.

«Lange Zeit wurden die Preise am Zuger Markt im Amtsblatt veröffentlicht. Liest man die Publikation aus dem Ersten Weltkrieg, dann fällt auf, dass die Preise für Brot etwa um 30 Prozent steigen. Dies natürlich ohne dass gleichzeitig das Einkommen der Menschen stieg.»

Warnung vor dem Bevormundeten!

Wenig zimperlich ging man zu jener Zeit übrigens mit Menschen um, denen eine Vormundschaft oder «Bevogtigung» auferlegt wurde. «Der hohe Regierungsrath hat die vom l. Waisenamte Baar über Schlosser Franz Josef Schmid verhängte Bevogtigung hoheitlich bestätigt», liest man in einem Amtsblatt von 1858.

«Es wird daher Jedermann gewarnt, sich mit diesem Bevogteten, ohne Zustimmung seines Vogtes, in irgend welchen Verkehr einzulassen oder ihm sonst etwas anzuvertrauen, indem solche Handlungen als ungeschehen betrachtet werden und dafür kein Recht gehalten wird.»

Wer in Vormundschaft war, der wurde sozial geächtet. (Bild: Zuger Staatsarchiv)

Ausgesetztes Kind gefunden

Apropos soziale Ächtung. Wer im 19. Jahrhundert ein uneheliches Kind bekam, hatte ein Problem. Christian Raschle sagt dazu: «Nicht selten passierte es, dass junge, unverheiratete Frauen, etwa Mägde, schwanger wurden. Oft tauchte der Kindsvater ab und liess die Frau allein damit. Während man als Nicht-Zugerin in einem solchen Fall aus dem Kanton ausgewiesen wurde, blieben die Männer unbehelligt.»

Kein Wunder also, dass ab und zu Kinder ausgesetzt wurden. Was heute schweizweit für Furore sorgen würde, war damals eine kleine Anzeige wert. «Trotz seitherigen Nachforschungen haben sich keine weitern Spuren gezeigt, welche auf den Ursprung dieser That hinführen könnten.» Wer dem Regierungsrat Indizien lieferte, erhielt eine Prämie von 100 Franken zugesichert.

Anzeige über ein ausgesetztes Kind: offenbar nichts Unübliches zu jener Zeit. (Bild: Zuger Staatsarchiv)

Und dann noch ein Bijou aus einem Amtsblatt des Jahres 1914. Im Inserat verkündet das kantonale Lebensmittelinspektorat die Resultate der Inspektion verschiedener «Milchen», Bier, Gemüse und Würste, etwa jener eines Metzgers in Walchwil. «Wurstproben aus der Handlung von Suter bei der Kirche. Alle 3 Proben verhalten sich normal.»

«Salametti, nicht beanstandet.»

Amtsblatt von 1914

Auch der Metzger Kaufmann aus Baar hatte Glück. «Salametti, nicht beanstandet.» Man darf sich wundern, ob die damaligen Würste auch den heutigen Hygienevorschriften genügen würden.

Die Walchwiler Würste verhielten sich normal. Da sind wir aber froh, dass sie nicht plötzlich aufmüpfig wurden. (Bild: Zuger Staatsarchiv, Amtsblatt 1914)
Verwendete Quellen
  • Brotpreise in Luzern ab 1601 bis 1900
  • Telefongespräch mit Christian Raschle, ehemaliger Stadtarchivar
  • Besuch des Zuger Staatsarchivs
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